Bundesfinanzgericht

1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2B
Zuständig bei Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-oder Beihilfensachen, des Zollamtes in Zoll- oder Zollstrafsachen oder des Amtes für Betrugsbekämpfung in Finanzstrafsachen.
Beschwerde muss bei jener Behörde eingebracht werden, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat."
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