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Bundesverwaltungsgericht

1030 Wien, Erdbergstraße 192-196
  • Grundsätzlich zuständig bei vermeintlichen Fehlentscheidungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes (z.B.: im Bereich Arbeitslosenversicherung, Behinderteneinstellung, Ausländerbeschäftigung, Studienförderung), ausgenommen bei Beschwerden gegen Bescheide in Steuer-, Beihilfen-, Zoll- oder Finanzstrafsachen (Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichts).
  • Kein Anwaltszwang
  • Die Beschwerde ist grundsätzlich bei jener Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.

Business Hours

Amtsstunden: Montag-Freitag 8-15 Uhr (ausgenommen Karfreitag, 24.12. und 31.12. sowie Feiertage)
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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at