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Online-Service: Bezirksvorstehungen

Organisation der Besuche im Rahmen des Kontaktbesuchsdienstes
Auszahlung der Ehrengaben der Stadt Wien bei Jubiläen (Geburtstagsjubiläen: Anmeldung nicht erforderlich, Hochzeitsjubiläen: Anmeldung ca. 6 Wochen im Vorhinein bei der Bezirksvorstehung). Siehe auch Stichwort Jubiläen.

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