Energiekostenzuschuss

Finanzielle Beihilfe zu den Heizkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen

Klimabonus / Anti-Teuerungs-Bonus / Energie-Unterstützung, Informationen der Arbeiterkammer

Themen
Energiekostenzuschuss
Finanzielle Nothilfen
Finanzielle Nothilfen für Familien

Wiener Energieunterstützung - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1110 Wien, Erdbergstraße 228 Zielgruppenzentrum Erdbergstraße

Geschäftszeiten

Telefonische Erstberatung von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr

Persönliche Beratung im Zielgruppenzentrum Erdbergstraße:
Montag, Dienstag und Freitag: 8-12 Uhr (Annahmeschluss 11 Uhr)
Donnerstag: 8-12 Uhr und 15.30-17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
Themen
Energiekostenzuschuss
Finanzielle Nothilfen

Fahrtbegünstigungen

Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr für behinderte Menschen, SeniorInnen und andere Personengruppen

Fahrtbegünstigung, ÖBB

Telefon: 05 17 17 (������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������BB Kundenservice)

Webseite:

Webseite:

Die Vorteilscard ist in den Varianten Classic, 66 (nur online und mobile), Jugend, Senior (ab 65 Jahren) und Family erhältlich.

Für behinderte Personen:
50% Ermäßigung mit Österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:

  • Behinderungsgrad von mindestens 70 %
  • oder Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."

Begleitperson und Assistenzhund kostenlos mit Vermerk "Der/die Inhaber:in des Passes bedarf einer Begleitperson"

Themen
Fahrtbegünstigungen
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Fahrtbegünstigung 2024, Wiener Linien

Für Personen ab dem 65. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen):
SeniorInnen-Fahrschein für 1 Fahrt: € 1,70
Jahreskarte: € 235,- (Einmalzahlung), € 246,- (Teilzahlung)

Für Personen mit geringem Einkommen: siehe Mobilpass

Jahreskarte für blinde Menschen: Antragstellung persönlich im Kundencenter Erdberg

Themen
Fahrtbegünstigungen
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - Fonds Soziales Wien (FSW)

Webseite:

Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien, alternativ ist ein Zuschuss zum KlimaTicket möglich.

  • Jahreskarte der Wiener Linien: Antrag direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg)
  • Zuschuss zu KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Antragstellung beim Fonds Soziales Wien
Themen
Fahrtbegünstigungen
Sehbehinderung

Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)

Voraussetzung ist der Vermerk "Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes bedarf einer Begleitperson" im Behindertenpass.
Siehe Tarifbestimmungen unter folgendem Punkt:
1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte ............... Seite 11
Themen
Fahrtbegünstigungen

Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8 (TownTown)
  • Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
    Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben.
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
  • Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
  • Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
  • Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
  • Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)

Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher:innen der Mindestsicherung und Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Der Mobilpass wird, nach einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:

  • Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage
  • Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Monate in der Pensionsversicherung erworben haben
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren) und eine Witwen- oder Witwerpension beziehen
  • Personen, die eine Waisenpension beziehen und eine Behinderung haben, zum Beispiel Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) und von Unterhaltszahlungen leben, die nicht höher sind als der Mindeststandard für einen Alleinstehenden: Aktuelle Mindeststandards für die Mindestsicherung
  • Personen, die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen wohnen, wenn sie nur den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld haben
Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Geschäftszeiten

Telefonisch: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
Themen
Fahrtbegünstigungen
Hundeabgabe
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Online-Service: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (50%)

Webseite:

Themen
Fahrtbegünstigungen
Gehörlosigkeit

Online-Service: Lehrlingsfreifahrt und Fahrtbeihilfe

Themen
Fahrtbegünstigungen
Lehrlingsbeihilfe

Online-Service: Schüler:innenfreifahrt / Jugendtickets

Information und Antragsformulare für Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe

Themen
Amtswege online
Fahrtbegünstigungen
Schülerfreifahrt/Schülerinnenfreifahrt

Finanzielle Nothilfen für alte Menschen

Einrichtungen, die finanzielle Unterstützungen außerhalb der gesetzlich geregelten Beihilfen für alte Menschen in Notlagen anbieten

Demenzhilfe Wien - Volkshilfe Wien Gemeinnützige Betriebs-GmbH

1190 Wien, Weinberggasse 77

Demenzerkrankte mit geringem Einkommen und/oder deren Angehörige können um eine einmalige finanzielle Unterstützung ansuchen.

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 8-15 Uhr, Freitag 8-12 Uhr
Themen
Demenz
Finanzielle Nothilfen für alte Menschen

Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt

Finanzielle Unterstützung für Pensionsbezieher:innen und Versicherte in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (kein Rechtsanspruch)
Antragstellung formlos, mit Begründung und Beilage entsprechender Nachweise
siehe Pensionen

Themen
Diabetes
Finanzielle Nothilfen
Finanzielle Nothilfen für alte Menschen

Jubiläen

Ehrungen durch VertreterInnen der Öffentlichkeit anlässlich hoher Geburtstage oder Hochzeitsjubiläen

MD-Präsidialabteilung - Ehrungen und Jubiläen

Geburtstagsjubiläen: Informationsschreiben wird automatisch ca. 6 Wochen im vorhinein zugesendet (90., 95., 100. Geburtstag und älter)
Hochzeitsjubiläen: Anmeldung in der Bezirksvorstehung oder online

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 7.30-15.30 Uhr
Themen
Jubiläen

Online-Service: Bezirksvorstehungen

Organisation der Besuche im Rahmen des Kontaktbesuchsdienstes
Auszahlung der Ehrengaben der Stadt Wien bei Jubiläen (Geburtstagsjubiläen: Anmeldung nicht erforderlich, Hochzeitsjubiläen: Anmeldung ca. 6 Wochen im Vorhinein bei der Bezirksvorstehung). Siehe auch Stichwort Jubiläen.

Themen
Bezirksamt/Bezirksvorstehung
Jubiläen
Kontaktbesuchsdienst

Mietbeihilfe

Öffentliche Unterstützungen für regelmäßig anfallende Wohnkosten

Antrag auf Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

Webseite:

Themen
Amtswege online
Mietbeihilfe

Mietbeihilfe und Mobilpass für PensionistInnen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8

Telefon: 01-4000-8040

Fax: 01-4000-99-40639 (Mietbeihilfe)

Fax: 01-4000-99-40 679 (Mobilpass und Soziale Leistungen)

E-Mail: soziale.leistungen@ma40.wien.gv.at (Fachzentrum Soziale Leistungen)

E-Mail: mietbeihilfe@ma40.wien.gv.at (Mietbeihilfe)

E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at (Mobilpass)

Webseite:

Geschäftszeiten

Telefonisch Montag-Freitag 8-18 Uhr
Persönlich Montag-Freitag 8-12 Uhr
Themen
Mietbeihilfe

Online-Service: Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Webseite:

Themen
Mietbeihilfe
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31 [Stiege 3]

Mit der Wohnbeihilfe werden Personen mit wenig Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten unterstützt.
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte (private) Mietwohnungen ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe auch bei Eigentumswohnungen möglich.

Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist von folgenden Werten abhängig:

  • Haushaltsgröße: Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben
  • Haushaltseinkommen: Das Einkommen aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Wohnungsgröße: Die Größe der Wohnung in m2
  • Miete


Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-13 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.30-17.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich.
Themen
Mietbeihilfe

Mindestpension

Information über das staatlich garantierte Mindesteinkommen für PensionsbezieherInnen

Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2024

AZ-Richtsätze
Alleinstehende Pensionist:innen *), Witwen/Witwer  EUR 1.217,96                       
Alters-, Korridor-, Schwerarbeits- und Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wenn
der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen
Haushalt lebt *
 EUR 1.921,46                                
Waisenpension (einfach verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres)
 EUR 447,97          
Waisenpension (einfach verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres)
 EUR 796,06                               
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres
 EUR 672,64                                    
Waisenpension (doppelt verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres)
 EUR 1.217,96                        

*) Diese Richtsätze - außer bei Beziehern einer Witwen-(Witwer)pension - erhöhen sich für jedes Kind,dessen Nettoeinkommen € 447,97 nicht erreicht, um  € 187,93.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.

Themen
Mindestpension
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Online-Service: Pensionen

Themen
Alterspension
Hinterbliebenenpension
Mindestpension
Pension wegen Berufsunfähigkeit

Pflegegeld

Information über finanzielle Unterstützungen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf oder mit schweren Behinderungen sowie Einrichtungen zur Gewährung dieser Beihilfen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bürger:innenservice

1010 Wien, Stubenring 1

Telefon: 01-711 00-0

Telefon: 01-711 00-86 25 25 (Broschürenservice)

Telefon: 0800 201 611 (Bürger:innenservice)

Fax: 01-715 82 58

E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

E-Mail: post@sozialministerium.at

Webseite:

Webseite:

Beratung

  • in allgemeinen sozialen Fragen
  • zu den Aufgabenbereichen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
  • zu Pflege und Betreuung: Pflegegeld, soziale Dienste, behinderungsbedingte Umbauten, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Betreuung, finanzielle Hilfen und Förderungen (für ganz Österreich)

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 8-16 Uhr
Themen
Betreuende Angehörige
Betreuung rund um die Uhr
Familienhospizkarenz
Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
Ministerien
Pflegegeld
Pflegekarenz
Pflegetelefon
Sozialministerium
Sozialtelefon
Telefonhelplines

Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Themen
Pflegegeld
Sozialrecht

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK), Zentrale

1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 [Beratungszentrum ]

Telefon: 01-501 65 0 (Allgemein)

E-Mail: mailbox@akwien.at

Webseite:

Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz: DW 1201
Sicherheit, Gesundheit und Arbeit: DW 1208 
Insolvenzen  DW:1342
Konsumentenschutz  DW: 1209
Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung DW 1204
Pflegegeldeinstufung  DW 1204
Steuerrecht  DW: 1207
Wohnrecht: DW 1345

Persönliche Arbeitsrechtsberatung für Studierende und Universitätsbeschäftigte DW 1341

Geschäftszeiten

8-15:45
Sprachen
Bosnisch (Bosanski)
Deutsch
Englisch (English)
Kroatisch (Hrvatski)
Kurdisch (کوردی)
Serbisch (Srpski)
Türkisch (Turkçe)
Themen
Arbeitsrecht
Elternkarenz
Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
Lehrlingsbeihilfe
Mieterberatung/Mieterinnenberatung
Mobbing
Pensionen
Pflegegeld
Schulden
Steuerbegünstigungen
Telefonhelplines
Weiterbildung

Pflegegeld, Allgemeines

Voraussetzungen:

  • Pflege- und Betreuungsbedarf für mindestens 6 Monate
  • mehr als 65 Stunden Pflege- und Betreuungsbedarf pro Monat
  • Hauptwohnsitz in Österreich

Zuständigkeiten:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA):
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
    • für berufstätige Menschen unabhängig vom Sozialversicherungsträger
    • für Personen ohne eigenes Einkommen
    • für Bezieher:innen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhalt
    • für Bezieher:innen einer Vollrente der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA)
    • für Personen, die ausschließlich eine Kriegsopferversorgungsrente, Heeresversorgungsrente, Verbrechensopferrente oder eine Rente nach dem Impfschadensgesetz erhalten
    • für Pensionsbezieher:innen der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB):
    • für pragmatisierte Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete
    • für Pensionsbezieher:innen der Österreichischen Post AG-Pensionsverrechnung, Österreichischen Postbus AG und der Telekom Austria Personalmanagement GmbH
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
    • für Pensionsbezieher:innen der Ärztekammer und Rechtsanwaltskammer

bei Ablehnung oder Fehleinstufung:

  • Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
  • Vertretung durch befähigte Personen der Arbeiterkammer u.a. möglich
Themen
Amtswege online
Pflegegeld

Pflegegeld, Richtsätze 2024

12x jährlich

Stufe Pflege-/Betreuungsbedarf  
1 mehr als 65 Stunden pro Monat € 192,-
2 mehr als 95 Stunden pro Monat € 354 ,-
3

mehr als 120 Stunden pro Monat

€ 551,60
4 mehr als 160 Stunden pro Monat, € 827,10
5 mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
  • ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist
€ 1.123,50
6

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
€ 1.568,90
7

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
€ 2.061,90

Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)

Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 55,20

Themen
Pflegegeld
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege / Angehörigengespräch

1050 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
Die Qualitätssicherung führt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Hausbesuche bei pflegegeldbeziehenden Personen in ganz Österreich als Kompetenzzentrum aller Pflegegeldentscheidungsträger, dh für alle Berufsgruppen, durch.
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Versorgungs- und Pflegesituation, aber bieten in erster Linie umfassende Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
  • praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
  • Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit dementen Menschen
  • Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
  • Informationen über Angebote zur Unterstützung
  • Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse
Die Hausbesuche sind kostenlos. Diese werden auch auf Wunsch der Pflegegeldbezieher und/oder pflegenden Angehörigen durchgeführt.
Angehörigengespräche:
Pflegende Angehörige mit psychischen Belastungen können bis zu zehn Entlastungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen.
Ziele:
  • die psychischen Belastungen reduzieren,
  • die eigene Gesundheit erhalten bzw. verbessern,
  • die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und
  • den Zugang zu regional verfügbaren Unterstützungsangeboten erleichtern.

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 7.30-16 Uhr, Freitag 7.30-14.30 Uhr
Themen
Betreuende Angehörige
Betreuung rund um die Uhr
Pflegeberatung
Pflegegeld

Rezeptgebühr

Information über die Gebühr für ärztliche Verschreibungen von Medikamenten oder anderen medizinischen Leistungen, deren Kosten die Krankenversicherung trägt, und über die Gebührenbefreiung
Befreiung von Rezeptgebühr, E-Card-Gebühr, Spitalskostenbeitrag und
Selbstbehalt bei Heilbehelfen
<br />Antragstellung bei Krankenkasse (Bezirksstelle)

Formulare und Informationsblätter - Österreichische Gesundheitskasse ÖGK

Themen
Amtswege online
Ergotherapie
Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
Informationsmaterial
Krankenversicherung
Logopädie
OptikerInnen
Physiotherapie
Psychotherapie
Rezeptgebühr

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024

Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)

Webseite:

Rezeptgebühr:€ 7,10

Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68


Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.


Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne 13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.

Themen
Rezeptgebühr
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Soziale Ermäßigungen

Soziale Ermäßigungen

Information über die Herabsetzung von Gebühren bei geringem Einkommen

Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen - MA 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe

Webseite:

Antragstellung in den Regionalstellen der Rechtsvertretung

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr (Annahmeschluss 11.30 Uhr)
Themen
Kindergärten und Kindergruppen
Kleinkindergruppen
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Soziale Ermäßigungen

Hunger auf Kunst und Kultur ("Kulturpass"), auf Initiative von Schauspielhaus Wien und Armutskonferenz

Kostenlose Eintrittskarten in einigen Kultureinrichtungen für Menschen mit geringem Einkommen.
Der Kulturpass ist bei vielen Institutionen erhältlich, z.B.: Sozialzentren der MA 40 (für Bezieher:innen einer Mindestsicherung), AMS Wien (für Bezieher:innen einer AMS-Leistung), Caritas Wien (in allen Caritas-Einrichtungen im Bereich "Hilfe in Not" im Rahmen einer Beratung), Nachbarschaftszentren

Themen
Kulturpass
Soziale Ermäßigungen

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024

Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)

Webseite:

Rezeptgebühr:€ 7,10

Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68


Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.


Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne 13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.

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Rezeptgebühr
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Soziale Ermäßigungen
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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at