SeniorInWien - Finanzielle Hilfen
Inhalt
Energiekostenzuschuss
Klimabonus / Anti-Teuerungs-Bonus / Energie-Unterstützung, Informationen der Arbeiterkammer
Webseite: www.klimabonus.gv.at
- Themen
- Energiekostenzuschuss
- Finanzielle Nothilfen
- Finanzielle Nothilfen für Familien
Wiener Energieunterstützung - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Geschäftszeiten
Persönliche Beratung im Zielgruppenzentrum Erdbergstraße:
Montag, Dienstag und Freitag: 8-12 Uhr (Annahmeschluss 11 Uhr)
Donnerstag: 8-12 Uhr und 15.30-17.30 Uhr (Annahmeschluss 17 Uhr)
- Themen
- Energiekostenzuschuss
- Finanzielle Nothilfen
Fahrtbegünstigungen
Fahrtbegünstigung, ÖBB
Telefon: 05 17 17 (������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������BB Kundenservice)
Webseite: Reisende mit Behinderung (www.oebb.at/...)
Webseite: Vorteilscard Senior:in (www.oebb.at/...)
Die Vorteilscard ist in den Varianten Classic, 66 (nur online und mobile), Jugend, Senior (ab 65 Jahren) und Family erhältlich.
Für behinderte Personen:
50% Ermäßigung mit Österreichischen Behindertenpass oder
Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:
- Behinderungsgrad von mindestens 70 %
- oder Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Begleitperson und Assistenzhund kostenlos mit Vermerk "Der/die Inhaber:in des Passes bedarf einer Begleitperson"
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Fahrtbegünstigung 2024, Wiener Linien
Telefon: 01-7909-100
Webseite: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (www.fsw.at/...)
Für Personen ab dem 65. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen):
SeniorInnen-Fahrschein für 1 Fahrt: € 1,70
Jahreskarte: € 235,- (Einmalzahlung), € 246,-
(Teilzahlung)
Für Personen mit geringem Einkommen: siehe Mobilpass
Jahreskarte für blinde Menschen: Antragstellung persönlich im Kundencenter Erdberg
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - Fonds Soziales Wien (FSW)
Webseite: www.fsw.at/...
Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien, alternativ ist ein Zuschuss zum KlimaTicket möglich.
- Jahreskarte der Wiener Linien: Antrag direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg)
- Zuschuss zu KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Antragstellung beim Fonds Soziales Wien
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Sehbehinderung
Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)
Webseite: Tarifbestimmungen (www.vor.at/...)
Siehe Tarifbestimmungen unter folgendem Punkt:
1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte ............... Seite 11
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-40 679
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei
den Wiener Linien
Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben. - Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
- Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
- Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
- Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
- Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
- Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)
Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher:innen der Mindestsicherung und
Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und
Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Der Mobilpass wird, nach
einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:
- Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage
- Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Monate in der Pensionsversicherung erworben haben
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren) und eine Witwen- oder Witwerpension beziehen
- Personen, die eine Waisenpension beziehen und eine Behinderung haben, zum Beispiel Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) und von Unterhaltszahlungen leben, die nicht höher sind als der Mindeststandard für einen Alleinstehenden: Aktuelle Mindeststandards für die Mindestsicherung
- Personen, die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen wohnen, wenn sie nur den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld haben
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Geschäftszeiten
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Hundeabgabe
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Online-Service: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (50%)
Webseite: www.fsw.at/...
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Gehörlosigkeit
Online-Service: Lehrlingsfreifahrt und Fahrtbeihilfe
Webseite: www.bundeskanzleramt.gv.at/...
- Themen
- Fahrtbegünstigungen
- Lehrlingsbeihilfe
Online-Service: Schüler:innenfreifahrt / Jugendtickets
Webseite: www.bundeskanzleramt.gv.at/...
Webseite: Wiener Linien (www.wienerlinien.at/...)
Information und Antragsformulare für Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe
- Themen
- Amtswege online
- Fahrtbegünstigungen
- Schülerfreifahrt/Schülerinnenfreifahrt
Finanzielle Nothilfen für alte Menschen
Demenzhilfe Wien - Volkshilfe Wien Gemeinnützige Betriebs-GmbH
Demenzerkrankte mit geringem Einkommen und/oder deren Angehörige können um eine einmalige finanzielle Unterstützung ansuchen.
Geschäftszeiten
- Themen
- Demenz
- Finanzielle Nothilfen für alte Menschen
Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsanstalt
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Finanzielle Unterstützung für Pensionsbezieher:innen und
Versicherte in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (kein
Rechtsanspruch)
Antragstellung formlos, mit Begründung und Beilage
entsprechender Nachweise
siehe Pensionen
- Themen
- Diabetes
- Finanzielle Nothilfen
- Finanzielle Nothilfen für alte Menschen
Jubiläen
MD-Präsidialabteilung - Ehrungen und Jubiläen
Telefon: 01-4000-82 072 (MD-Präsidialabteilung / Ehrungen und Jubiläen)
Fax: 01-4000-99-82 072
E-Mail: susanna.chab@wien.gv.at
Webseite: Geburtstagsjubiläen (www.wien.gv.at/...)
Webseite: Hochzeitsjubiläen (www.wien.gv.at/...)
Geburtstagsjubiläen: Informationsschreiben wird automatisch ca.
6 Wochen im vorhinein zugesendet (90., 95., 100. Geburtstag und
älter)
Hochzeitsjubiläen: Anmeldung in der Bezirksvorstehung oder
online
Geschäftszeiten
- Themen
- Jubiläen
Online-Service: Bezirksvorstehungen
Webseite: Kontaktdaten (www.wien.gv.at/...)
Organisation der Besuche im Rahmen des Kontaktbesuchsdienstes
Auszahlung der Ehrengaben der Stadt Wien bei Jubiläen
(Geburtstagsjubiläen: Anmeldung nicht erforderlich,
Hochzeitsjubiläen: Anmeldung ca. 6 Wochen im Vorhinein bei der
Bezirksvorstehung). Siehe auch Stichwort
Jubiläen.
- Themen
- Bezirksamt/Bezirksvorstehung
- Jubiläen
- Kontaktbesuchsdienst
Mietbeihilfe
Antrag auf Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Themen
- Amtswege online
- Mietbeihilfe
Mietbeihilfe und Mobilpass für PensionistInnen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Telefon: 01-4000-8040
Fax: 01-4000-99-40639 (Mietbeihilfe)
Fax: 01-4000-99-40 679 (Mobilpass und Soziale Leistungen)
E-Mail: soziale.leistungen@ma40.wien.gv.at (Fachzentrum Soziale Leistungen)
E-Mail: mietbeihilfe@ma40.wien.gv.at (Mietbeihilfe)
E-Mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at (Mobilpass)
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
Persönlich Montag-Freitag 8-12 Uhr
- Themen
- Mietbeihilfe
Online-Service: Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Webseite: www.wien.gv.at/...
- Themen
- Mietbeihilfe
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Wohnbeihilfe - MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Mit der Wohnbeihilfe werden Personen mit wenig Einkommen, die
ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, bei der Finanzierung ihrer
Wohnkosten unterstützt.
Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete
beziehungsweise sanierte Wohnungen als auch für ungeförderte
(private) Mietwohnungen ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe auch bei
Eigentumswohnungen möglich.
Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist von folgenden Werten abhängig:
- Haushaltsgröße: Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben
- Haushaltseinkommen: Das Einkommen aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt wohnen
- Wohnungsgröße: Die Größe der Wohnung in m2
- Miete
Geschäftszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und ist ausschließlich mit Terminvereinbarung (Online-Terminreservierung oder telefonisch) möglich.
- Themen
- Mietbeihilfe
Mindestpension
Mindestpension - ASVG, Ausgleichszulagen-Richtsätze 2024
Webseite: www.arbeiterkammer.at/...
Webseite: www.pv.at/...
Webseite: Details zur Ausgleichszulage (www.oesterreich.gv.at/...)
Alleinstehende Pensionist:innen *), Witwen/Witwer | EUR 1.217,96 |
Alters-, Korridor-, Schwerarbeits- und Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension wenn
der Ehegatte (die Ehegattin) im gemeinsamen Haushalt lebt * |
EUR 1.921,46 |
Waisenpension (einfach verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres) |
EUR 447,97 |
Waisenpension (einfach verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres) |
EUR 796,06 |
Waisenpension (doppelt verwaist bis zur
Vollendung des 24. Lebensjahres |
EUR 672,64 |
Waisenpension (doppelt verwaist nach
Vollendung des 24. Lebensjahres) |
EUR 1.217,96 |
*) Diese Richtsätze - außer bei Beziehern einer Witwen-(Witwer)pension - erhöhen sich für jedes Kind,dessen Nettoeinkommen € 447,97 nicht erreicht, um € 187,93.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres gebührt die Waisenpension
unter folgenden Voraussetzungen:
* Bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension
unbefristet (ohne Altersgrenze) bezogen werden. Das Gebrechen muss
allerdings vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder während der
Schul- oder Berufsausbildung eingetreten sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn eine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird oder ein Pensionsbonus, wenn keine Ausgleichszulage zu einer Eigenpension bezogen wird.
- Themen
- Mindestpension
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Online-Service: Pensionen
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
- Themen
- Alterspension
- Hinterbliebenenpension
- Mindestpension
- Pension wegen Berufsunfähigkeit
Pflegegeld
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bürger:innenservice
Telefon: 01-711 00-0
Telefon: 01-711 00-86 25 25 (Broschürenservice)
Telefon: 0800 201 611 (Bürger:innenservice)
Fax: 01-715 82 58
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at
E-Mail: post@sozialministerium.at
Webseite: www.konsumentenfragen.at
Webseite: www.sozialministerium.at
Beratung
- in allgemeinen sozialen Fragen
- zu den Aufgabenbereichen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
- zu Pflege und Betreuung: Pflegegeld, soziale Dienste, behinderungsbedingte Umbauten, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Betreuung, finanzielle Hilfen und Förderungen (für ganz Österreich)
Geschäftszeiten
- Themen
- Betreuende Angehörige
- Betreuung rund um die Uhr
- Familienhospizkarenz
- Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
- Ministerien
- Pflegegeld
- Pflegekarenz
- Pflegetelefon
- Sozialministerium
- Sozialtelefon
- Telefonhelplines
Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK), Zentrale
Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz: DW 1201
Sicherheit, Gesundheit und Arbeit: DW 1208
Insolvenzen DW:1342
Konsumentenschutz DW: 1209
Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung DW 1204
Pflegegeldeinstufung DW 1204
Steuerrecht DW: 1207
Wohnrecht: DW 1345
Persönliche Arbeitsrechtsberatung für Studierende und Universitätsbeschäftigte DW 1341
Geschäftszeiten
- Sprachen
- Bosnisch (Bosanski)
- Deutsch
- Englisch (English)
- Kroatisch (Hrvatski)
- Kurdisch (کوردی)
- Serbisch (Srpski)
- Türkisch (Turkçe)
- Themen
- Arbeitsrecht
- Elternkarenz
- Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
- Lehrlingsbeihilfe
- Mieterberatung/Mieterinnenberatung
- Mobbing
- Pensionen
- Pflegegeld
- Schulden
- Steuerbegünstigungen
- Telefonhelplines
- Weiterbildung
Pflegegeld, Allgemeines
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Webseite: Antrag (www.oesterreich.gv.at/...)
Voraussetzungen:
- Pflege- und Betreuungsbedarf für mindestens 6 Monate
- mehr als 65 Stunden Pflege- und Betreuungsbedarf pro Monat
- Hauptwohnsitz in Österreich
Zuständigkeiten:
-
Pensionsversicherungsanstalt (PVA):
- für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
- für berufstätige Menschen unabhängig vom Sozialversicherungsträger
- für Personen ohne eigenes Einkommen
- für Bezieher:innen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhalt
- für Bezieher:innen einer Vollrente der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA)
- für Personen, die ausschließlich eine Kriegsopferversorgungsrente, Heeresversorgungsrente, Verbrechensopferrente oder eine Rente nach dem Impfschadensgesetz erhalten
- für Pensionsbezieher:innen der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats
-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen
und Bergbau (BVAEB):
- für pragmatisierte Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete
- für Pensionsbezieher:innen der Österreichischen Post AG-Pensionsverrechnung, Österreichischen Postbus AG und der Telekom Austria Personalmanagement GmbH
- für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
-
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
(SVS)
- für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
- für Pensionsbezieher:innen der Ärztekammer und Rechtsanwaltskammer
bei Ablehnung oder Fehleinstufung:
- Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
- Vertretung durch befähigte Personen der Arbeiterkammer u.a. möglich
- Themen
- Amtswege online
- Pflegegeld
Pflegegeld, Richtsätze 2024
12x jährlich
Stufe | Pflege-/Betreuungsbedarf | |
---|---|---|
1 | mehr als 65 Stunden pro Monat | € 192,- |
2 | mehr als 95 Stunden pro Monat | € 354 ,- |
3 |
mehr als 120 Stunden pro Monat |
€ 551,60 |
4 | mehr als 160 Stunden pro Monat, | € 827,10 |
5 | mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 1.123,50 |
6 |
mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 1.568,90 |
7 |
mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
|
€ 2.061,90 |
Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)
Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 55,20
- Themen
- Pflegegeld
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege / Angehörigengespräch
Telefon: 05 08 08 2087
E-Mail: angehoerigengespraech@svqspg.at
E-Mail: qualitaetssicherung@svqspg.at
E-Mail: wunschhausbesuch@svqspg.at
Webseite: www.svs.at
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Versorgungs- und Pflegesituation, aber bieten in erster Linie umfassende Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
- praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
- Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit dementen Menschen
- Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
- Informationen über Angebote zur Unterstützung
- Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse
Angehörigengespräche:
Pflegende Angehörige mit psychischen Belastungen können bis zu zehn Entlastungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen.
Ziele:
- die psychischen Belastungen reduzieren,
- die eigene Gesundheit erhalten bzw. verbessern,
- die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und
- den Zugang zu regional verfügbaren Unterstützungsangeboten erleichtern.
Geschäftszeiten
- Themen
- Betreuende Angehörige
- Betreuung rund um die Uhr
- Pflegeberatung
- Pflegegeld
Rezeptgebühr
Selbstbehalt bei Heilbehelfen
<br />Antragstellung bei Krankenkasse (Bezirksstelle)
Formulare und Informationsblätter - Österreichische Gesundheitskasse ÖGK
- Themen
- Amtswege online
- Ergotherapie
- Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
- Informationsmaterial
- Krankenversicherung
- Logopädie
- OptikerInnen
- Physiotherapie
- Psychotherapie
- Rezeptgebühr
Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024
Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Rezeptgebühr:€ 7,10
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit
eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.
- Themen
- Rezeptgebühr
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Soziale Ermäßigungen
Gefördertes Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen - MA 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe
Webseite: www.wien.gv.at/...
Geschäftszeiten
- Themen
- Kindergärten und Kindergruppen
- Kleinkindergruppen
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Hunger auf Kunst und Kultur ("Kulturpass"), auf Initiative von Schauspielhaus Wien und Armutskonferenz
Webseite: www.hungeraufkunstundkultur.at
Kostenlose Eintrittskarten in einigen Kultureinrichtungen für
Menschen mit geringem Einkommen.
Der Kulturpass ist bei vielen Institutionen erhältlich, z.B.:
Sozialzentren der MA 40 (für Bezieher:innen einer
Mindestsicherung), AMS Wien (für Bezieher:innen einer
AMS-Leistung), Caritas Wien (in allen Caritas-Einrichtungen im
Bereich "Hilfe in Not" im Rahmen einer Beratung),
Nachbarschaftszentren
- Themen
- Kulturpass
- Soziale Ermäßigungen
Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024
Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Rezeptgebühr:€ 7,10
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit
eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.
- Themen
- Rezeptgebühr
- Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
- Soziale Ermäßigungen
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at