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Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch, Fachzentrum Soziale Leistungen - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1110 Wien, Erdbergstraße 228 [Zielgruppenzentrum Erdbergstraße]

telefon: 01-4000-8040 (Servicetelefon)

fax: 01-4000-99-11400

e-mail: soziale.leistungen@ma40.wien.gv.at

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Die MA 40 übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch bei materieller Notlage und folgenden Voraussetzungen:
•Österreichische Staatsbürgerinnen oder Frauen, die sich länger als 3 Monate rechtmäßig in Österreich aufhalten (ausgenommen Asylwerberinnen)
•Lebensmittelpunkt sowie Hauptwohnsitz (tatsächlicher Aufenthalt) in Wien
•wirtschaftliche/materielle Notlage

Keine Kostenübernahme erfolgt daher in folgenden Fällen:
•wesentliche Überschreitung der Einkommensgrenze (das Einkommen darf den einfachen Mindeststandard ggf. zuzüglich Mietbeihilfe lt. WMG-Verordnung höchstens um 10 % überschreiten)
•Asylwerberinnen
•Ultraschalluntersuchungen, bei denen festgestellt wird, dass
- die Frist für einen legalen Schwangerschaftsabbruch überschritten ist
- keine Schwangerschaft vorliegt
•nicht wahrgenommene Operations- oder Ultraschalluntersuchungstermine
•fehlende bzw. unvollständige Unterlagen
•sofern der Schwangerschaftsabbruch bereits vor der Antragstellung und erfolgter Förderzusage durchgeführt wurde

Folgende Unterlagen müssen dem Ansuchen in Kopie beigefügt werden:
•Nachweis der Identität, z.B. amtlicher Lichtbildausweis oder Reisepass
•Staatsbürgerschaftsnachweis
•Aufenthaltstitel
•Anmeldebescheinigung
•Anerkennungsbescheid
•Nachweis über Vertretungsbefugnis
•Nachweis über Höhe der Mietkosten
•Nachweis über Wohnbeihilfe
•Aktuelle Einkommensbelege:
- Lohnzettel
- Bestätigung über Leistungen AMS, z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
- Bestätigung über Leistungen der Gebietskrankenkasse, z. B. Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld
- Bestätigung über Leistungen der Pensionsversicherungsanstalt, z. B. Rehageld, Pension
- Mindestsicherungsbescheid
- Nachweis über Unterhalts- und Alimentationszahlungen
- Nachweis über Leistungen der Grundversorgung
- Nachweis über sonstige Einkünfte

Das Ansuchen um Übernahme der Kosten auf einen Schwangerschaftsabbruch beziehungsweise die Förderzusage muss vor dem durchgeführten Eingriff erfolgen.
Die Kosten werden in Höhe der Richtsätze des Wiener Gesundheitsverbundes übernommen. Die Wahl der Methode sowie der Stelle/Person, die den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, obliegt der Kundin. Der Abbruch muss in Österreich erfolgen.
 

pracovní doby

Telefonische Auskünfte: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Das Ansuchen ist grundsätzlich schriftlich zu stellen und elektronisch oder per Post zu übermitteln.
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MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
zodpovědnost za tuto stránku:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at