ARCHIVBESTAND

Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.


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Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Festsetzung der Inkrafttretenstermine für die Einführung des neuen Kennzeichensystems


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
22.09.1988
LGBl


Auf Grund des Art. V Abs. 5 der 12. Kraftfahrgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 375/1988, wird verordnet:

§ 1. Für
a) die Zuweisung von Kennzeichen gemäß § 48 Abs. 4 KFG 1967 und die Zuweisung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967,
b) die Ausgabe von Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 KFG 1967,
c) die Ausgabe von Kennzeichentafeln für Wunschkennzeichen
wird der 1. Jänner 1990 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.

§ 2. Für die Reservierung von Wunschkennzeichen gemäß § 48 a Abs. 2 KFG 1967 wird der 1. Oktober 1989 als Inkrafttretenstermin festgesetzt.

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