ARCHIVBESTAND

Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.


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Verordnung der Wiener Landesregierung über die Form der Ausweise für Behinderte


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
22.04.1975
LGBl


Auf Grund des § 33 a des Wiener Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1966, in der Fassung der 2. Behindertengesetznovelle, LGBl. für Wien Nr. 10/1975, wird verordnet:

ARTIKEL I

Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster ./.
zu entsprechen.

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1975 in Kraft.


Anlage

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