ARCHIVBESTAND
Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.
Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.
Fundstellen der Rechtsvorschrift
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Datum
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Publ.Blatt
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Fundstelle
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22.04.1975
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LGBl
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Auf Grund des § 33 a des Wiener Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1966, in der Fassung der 2. Behindertengesetznovelle, LGBl. für Wien Nr. 10/1975, wird verordnet:
ARTIKEL I
Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster ./.
zu entsprechen.
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt mit 1. März 1975 in Kraft.
Anlage
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