ARCHIVBESTAND
Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.
Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.
PDF-Version
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Inhalte der Prüfung in Bezug auf die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Wien gemäß § 10a des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 geregelt werden (Prüfungsstoffabgrenzungsverordnung)
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Inhalte der Prüfung in Bezug auf die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Wien gemäß § 10a des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 geregelt werden (Prüfungsstoffabgrenzungsverordnung)
Fundstellen der Rechtsvorschrift
|
||
Datum
|
Publ.Blatt
|
Fundstelle
|
06.04.2006
|
LGBl
|
Auf Grund des § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2006, wird verordnet:
§ 1. Folgende Themenbereiche sind Prüfungsgegenstand:
1. Die Geschichte der Stadt Wien: Entstehung, Wien als Militärlager
der Römer, Erlangung des Stadtrechtes, Namensgebung, Wachstum,
Residenzstadt der Habsburger, Einteilung in Bezirke, Wien in der
Besatzungszeit
2. Technische Infrastruktur und Verkehr
3. Hochwasserschutz
4. Versorgung der Bevölkerung
5. Politische Geschichte: Sonderstellung Wiens als Land, Gemeinde und
Bundeshauptstadt, Wahlrecht, Landtag, Bürgermeister, Amtssitz, Politik auf
Bezirksebene, Parteien im Gemeinderat, Wappen
6. Wien als Sitz internationaler Organisationen
7. Historische Gebäude und Denkmäler in Wien
8. Historische Persönlichkeiten in Wien
9. Historische Ereignisse in Wien, etwa der Abschluss des
Staatsvertrages
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Verantwortlich für diese Seite:§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular