ARCHIVBESTAND

Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.


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Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Verwendung von Geldstrafen und Geldbußen der Landeslehrer im Disziplinarverfahren


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
18.04.1979
LGBl


Auf Grund des Art. I Z. 15 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 261/1978 und des § 18 des Wiener Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1978, LGBl. für Wien Nr. 4/1979, wird verordnet:

Die im Disziplinarverfahren gegen Landeslehrer eingehenden Geldstrafen und Geldbußen fließen dem Sozialamt der Stadt Wien zu.

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