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Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.

Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.


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Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2002 festgesetzt wird


Fundstellen der Rechtsvorschrift
Datum
Publ.Blatt
Fundstelle
28.12.2001
LGBl


Auf Grund des § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 122/2001, wird verordnet:

Der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für die Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge wird für das Jahr 2002 mit 1,011 festgesetzt.

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