Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.10.2022:
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Bundespräsidentenwahl 2022 in Wien: Wahlkartenbeantragung nur mehr wenige Tage möglich

Eine Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022 kann noch schriftlich bis Mittwoch, 5. Oktober 2022 (z. B. online über wien.gv.at/wahlen), oder persönlich bis Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr, im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden (Hinweis: im 2., 4., 6., 8., 9. und 19. Bezirk gibt es eigene Wahlreferate außerhalb des Bezirksamtes). Mit der Wahlkarte ist es möglich, in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. 

Tipp: Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat beantragen, können Sie auf Wunsch auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen mobile Abgabesäulen mit einem Sichtschutz zur Verfügung.

Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten an die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer elektronischen Signatur (z. B. Handy-Signatur). Wird eine Wahlkarte nach dem 4. Oktober 2022 beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen. 

Wer am Wahltag das Zuhause nicht verlassen kann, hat immer noch die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl zu wählen oder kurzfristig den Besuch einer mobilen Wahlkommission anzufordern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, 12 Uhr, beantragt wird. Eine schriftlich beantragte Wahlkarte kann bis Freitag, 12 Uhr, auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Ob Briefwahl zuhause oder im Wahlreferat: Unterschrift nicht vergessen!

Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt werden. Wichtig: Man darf nicht vergessen auf der Wahlkarte mit der Unterschrift eidesstattlich zu bestätigen, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. 

Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl sowie alle weiteren Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice Wien unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.

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