Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.02.2022:
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Information zur Wiener Covid-Verordnung

Die Stadt Wien informiert darüber, dass die Wiener COVID-Maßnahmenbegleitverordnung an die bundesweite COVID-Verordnung angepasst wurde. Grundsätzlich gelten in Wien die Regeln aus der Bundesverordnung mit zwei Einschränkungen, die jedoch auch bisher schon in Wien galten.

  1. Gültigkeitsdauer von Tests

Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeabnahme. Wie auch in den Monaten zuvor, werden sogenannte „Wohnzimmertests“ (selbst durchgeführte Antigen-Tests) in Wien nicht akzeptiert.

  1. 2G-Regel bei Besuch eines Gastronomiebetriebs

Auch die Regelung betreffend eines Besuchs eines Gastronomiebetriebs bleibt in Wien unverändert. Es gilt weiterhin die 2G-Regel. Wer in einem Gastronomiebetrieb Essen oder Trinken will, muss weiterhin geimpft oder genesen sein. Die 2G-Regelung bleibt ebenfalls beim Aufsuchen einer Indoor-Sportstätte (Fitnesscenter, Sporthalle etc.) aufrecht. Als Zuschauer einer Indoor-Sportveranstaltung gilt die Regelung des Bundes – 3G plus FFP2-Maske. (Schluss)

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