Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.02.2022:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Information zur Wiener Covid-Verordnung
Die Stadt Wien informiert darüber, dass die Wiener COVID-Maßnahmenbegleitverordnung an die bundesweite COVID-Verordnung angepasst wurde. Grundsätzlich gelten in Wien die Regeln aus der Bundesverordnung mit zwei Einschränkungen, die jedoch auch bisher schon in Wien galten.
- Gültigkeitsdauer von Tests
Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von befugten Stellen abgenommen werden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeabnahme. Wie auch in den Monaten zuvor, werden sogenannte „Wohnzimmertests“ (selbst durchgeführte Antigen-Tests) in Wien nicht akzeptiert.
- 2G-Regel bei Besuch eines Gastronomiebetriebs
Auch die Regelung betreffend eines Besuchs eines Gastronomiebetriebs bleibt in Wien unverändert. Es gilt weiterhin die 2G-Regel. Wer in einem Gastronomiebetrieb Essen oder Trinken will, muss weiterhin geimpft oder genesen sein. Die 2G-Regelung bleibt ebenfalls beim Aufsuchen einer Indoor-Sportstätte (Fitnesscenter, Sporthalle etc.) aufrecht. Als Zuschauer einer Indoor-Sportveranstaltung gilt die Regelung des Bundes – 3G plus FFP2-Maske. (Schluss)
Rückfragehinweis für Medien
- Norbert Schnurrer
Mediensprecher StR Peter Hacker
Telefon: 01/4000 81233
E-Mail: norbert.schnurrer@wien.gv.at
Presseartikel teilen