Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.09.2021:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

7. Wiener Landtag (5)

Hauptdebatte: Reform der Untersuchungskommissionen und der Untersuchungsausschüsse.

LAbg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS) zeigte sich erfreut über den „demokratiepolitischen Schritt“, der nun erfolgen würde. Die jüngsten Untersuchungskommissionen wie zum Beispiel jener über das KH Nord hätten gezeigt, dass das wichtige Kontrollgremium „fehlerhaft“ sei. Er bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und betonte, dass bereits in den Verhandlungen zur Fortschrittskoalition der Stadt diese Reform ein Bestandteil war. Die NEOS würden sich auch als Regierungspartei zu Minderheitenrechten, die sie als Opposition gefordert hätten, bekennen. Konrad ging auf Punkte „zur Wahrung der Minderheitenrechte“ ein, wie Senkung der erforderlichen Anzahl an Mandataren oder Verlängerung der Fristen. Den NEOS und der SPÖ sei es wichtig gewesen die Oppositionsparteien einzubinden und er wolle sich auch für die konstruktiven Gespräche und den Input der Grünen bedanken. Bedauerlicherweise würden FPÖ und ÖVP die Chance nicht nutzen, diesen parteiübergreifenden Prozess mitzugestalten. Außerdem kritisierte er, dass trotz einer Stillhaltevereinbarung Pressetermine abgehalten wurden, deren Forderungen „unglaubwürdig“ seien. Konrad griff der Wortmeldung von LAbg. Gasselich (ÖVP) vor, deren wichtigste Forderung in den Verhandlungen zur Reform als verfassungswidrig abgelehnt werden musste. Auch die Forderung, Wien solle sich am Nationalrat orientieren, könne nicht nachgegeben werden, weil Wien anders funktioniere, es brauche praxistaugliche Lösungen. Im Vergleich zum Bund würde in Wien ein gegenteiliger Weg eingeschlagen, eben „einer zu mehr Transparenz und Kontrolle in unserer Stadt“ schloss Konrad.

LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) sagte, „meine Lieblingsfarbe ist Transparenz und Kontrolle ist das Um und Auf“. Als Oppositionspartei werde es öfter mal Differenzen mit den Regierungsparteien geben, wie beim Lobautunnel oder beim Thema Schule, aber wenn etwas gut befunden werde, würde es auch mitgetragen. Wie diese Reform, an deren Entstehung die Grünen beteiligt gewesen waren. Es sei unverständlich, dass ÖVP und FPÖ die Verhandlungen abgebrochen hätten, als die Neos Platz bekommen hätten. Ellensohn gratulierte dem Verhandlungsteam, das „innerhalb eines Jahres sieben von zehn Punkte, die von allen mitgetragen werden“ durchgebracht hätten. Er griff einige Punkte heraus wie Besetzung des Vorsitzes oder Vorgehen bei strittigen Zeug*innen. Er erinnerte daran, dass die FPÖ von 2015-2018, als sie eine starke Fraktion waren, keinen einzigen Untersuchungsausschuss beantragt, sondern nur davon geredet hätten. In der Causa KH Nord hätten es schließlich die Grünen und die SPÖ selbst getan. Ellensohn bedankte sich abschließend für „die konstruktiven Gespräche über die drei beteiligten Fraktionen hinaus“. Es sei ein „guter Tag für Kontrollrechte der Opposition und damit für die Demokratie“.

LAbg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP) bestätigte das gute Gesprächsklima, wehrte sich aber gegen den Vorwurf, die ÖVP sei nicht konstruktiv. Den Vorwurf, die ÖVP sei zuerst mit Informationen an die Öffentlichkeit gegangen, bezeichnete er als „Frechheit“ und dass er nach Vorgaben der Bundesregierung agiere sei falsch, er habe eher den Verdacht, es gebe Direktiven der SPÖ für die NEOS. Er verstehe auch nicht, was an der Forderung nach Angleichung an den Bund schlimm sein solle, dieser sei viel transparenter. Es sei auch unverständlich, dass ein Gutachten vom Dekan der juridischen Fakultät Graz weniger Gehalt haben solle, als ein „schwammiges Gutachten“ der Abteilung Magistratsdirektion Recht. Er betonte, dass statt des roten Bürgermeisters nun der rote Gemeinderatsvorsitzende über die Zulassung des Instruments entscheiden dürfe, das mache keinen Unterschied. Wäre im Bund der Nationalratspräsident verantwortlich, würde die rote Oppositionspartei „ausflippen“. Aus seiner Sicht sei das Argument „wir haben keine Akten mehr“ ebenfalls nicht transparent und das Argument, es gebe kein Budget dafür, sei nicht nachvollziehbar. Ebenso wie, dass bei 1.575 Räumen im Wiener Rathaus es kein zweites Sitzungszimmer gebe, sollten zwei Untersuchungsausschlüsse gleichzeitig stattfinden müssen. „Ehrliche Regierungsarbeit“ sehe anders aus und die Reform sei ein „demokratiepolitisches Armutszeugnis“.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) zeigte sich erfreut darüber, dass mit dieser Reform „ein Meilenstein an mehr Transparenz und mehr Kontrolle“ gelungen sei, unter dem Einschluss der Opposition. Er dankte allen, die mitgewirkt haben, vor allem den Kollegen LAbg. Konrad und LAbg. Ellensohn, die sich „sachlich und parlamentarisch“ zeigten. Insgesamt sei die Reform durch die konstruktiven Vorschläge, in die viele Minderheitenrechte eingebaut wurden, verbessert worden. In Richtung ÖVP erklärte er: „Wir sind Verwaltungsorgan, wir kontrollieren innerhalb der Verwaltung die Organe der Vollziehung“, das sei von der Funktion her etwas völlig anders als im Bund, daher könne das Gesetz in Wien auch nicht an den Bund angeglichen werden. Ein weiterer grundsätzlicher Unterschied sei, dass im Bund Politiker*innen den Vorsitz inne hätten. In Wien habe man sich schon 2001 darauf geeinigt, dass Vorsitzende Jurist*innen sein sollten. „Peinliche Genauigkeit und Erfahrung in objektiver Beurteilung der Richter“ ermögliche erst „hohes rechtsstaatliches Niveau“. Mit diesem richterlichen Vorsitz habe man gute Erfahrungen gemacht. Eine Anpassung an den Bund wäre von der Grundstruktur her nicht möglich und auch falsch. Er selbst sei Jurist, aber es sollte allen einleuchten, dass es besser sei, wenn ein bereits eingearbeiteter Richter in Streitfällen entscheide. Die „Fülle von Fortschritten“ bei der Reform des Gesetzes werde künftig „vieles demokratischer und per Kontrolle ermöglichen“.

LAbg. Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ) erläuterte zuerst die demokratiepolitischen Gründe, die für die Reform sprechen würden: die Kontrolle der Regierung sei Bestandteil des demokratiepolitischen Systems und Aufgabe jeden Parlaments. Untersuchungsausschuss und Untersuchungskommission seien dafür die mächtigsten Instrumente, in denen Parlamentarier „selbst Informationen anfordern und gewünschte Auskünfte beschaffen“ könnten. In der Arbeitsgruppe sei der Vollzug der Verwaltung und auch die politische Bewertung immer wieder diskutiert worden. Mit dieser Reform werde der Landtag aufgewertet und damit die Regierungstätigkeit in Wien transparenter. Im Bund habe die ÖVP von „Tribunal, Löwingerbühne oder Unterstellungsausschuss“ gesprochen, und habe selbst eingeforderte Akten sehr spät oder gar nicht eingebracht. Er denke nicht, dass im Magistrat und im Wiener Rathaus ebenso vorgegangen werde. Er bedankte sich abschließend bei den Grünen und den NEOS, bei Mitarbeiter*innen der Magistratsdirektion und der Klubs, dank denen „wir heute diese großartige Reform beschließen konnten“.

Abstimmung: Die Gesetzesvorlage wurde mit notwendiger 2/3 Mehrheit mit den Stimmten der SPÖ, NEOS und  der Grünen beschlossen.

Die Anträge der ÖVP erhielten keine ausreichende Mehrheit. (Forts.) heb

Rückfragehinweis für Medien