Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.09.2021:
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7. Wiener Landtag (4)

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2020

LAbg. Thomas Weber (NEOS) erläuterte, dass das Verwaltungsgericht die „wichtigen Funktionen“ der Kontrolle und Evaluierung der Arbeit der Verwaltung innehabe. Er bedankte sich für das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes Wien sowie für das gute Funktionieren der Einrichtung während Corona Krise. Weber zitierte die Forderung aus dem Tätigkeitsbericht, das Personal des Gerichtes um 15 Personen aufzustocken.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) wies ebenfalls auf die gelungene Umstellung des Gerichtsbetriebes während der Corona Krise hin. Er dankte allen Mitarbeiter*innen für ihren Einsatz und gratulierte dem Verwaltungsgerichtshof zur soliden und guten Arbeit. Die gefällten Urteile des Gerichts hielten „fast zu 100 Prozent“ stand. Das sei eine Quote, die die hohe Qualität der geleisteten Arbeit zeige.

LAbg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP) bedankte sich wie seine Vorredner für die gute Arbeit des Verwaltungsgerichtes und den stabilen Betrieb in der Corona Zeit. Aufgrund des Lockdowns mussten über 1.000 Verfahren verschoben und neu organisiert werden. Trotzdem konnten mehr als 16.000 Verfahren abgeschlossen werden. Auch er erwähnte die im Bericht angeführte Ressourcenknappheit der Einrichtung und kündigte an, sich für eine Aufstockung einzusetzen.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) unterstrich die wichtige Funktion, die der Verwaltungsgerichtshof für den „Rechtsstaat und die Demokratie“ erfülle. Er bedankte sich bei allen Richterinnen und Richtern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die „ausgezeichnete Arbeit“. Zur Personalknappheit merkte Stürzenbecher an, dass auch in den vergangenen Jahren laufend Personal aufgestockt worden sei, und man sich die aktuellen Wünsche ansehen werde. Die Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem Gericht funktioniere „sehr gut“, es gebe laufend Feedback. Die Vorschläge auf richterliche Unabhängigkeit deckten sich nicht mit den Vorgaben in der Bundesverfassung. Man wolle den Dialog und die gute Zusammenarbeit fortführen. Der leichte Zugang zum Recht, sei für die Wiener Bevölkerung ein hohes Gut.

Der Präsident des Verwaltungsgerichtes, Univ.-Doz. Mag. Dr. Dieter Kolonovits, schilderte die Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Gerichtsbetrieb. Es kam zu einem siebenwöchigen Lockdown. 1.100 Verfahren mussten vertagt und neu organisiert werden, was einen sehr großen Aufwand nach sich zog. Der daraufhin erfolgte Digitalisierungsschub ermöglichte das Weiterarbeiten. Mündliche Verhandlungen mussten unter Einhaltung der Corona Schutzmaßnahmen stattfinden, was die Arbeit „erheblich erschwerte“. Auch führten Quarantäne-bedingte Ausfälle von Personal und von Verfahrensbetroffenen zu großen Herausforderungen. Dass trotzdem 16.100 Verfahren abgeschlossen werden konnten, läge allein an dem großen Engagement aller Bediensteten, denen Kolonovits seinen Dank aussprach. Er bedankte sich weiter für die Ermöglichung des Homeoffice. Um die gute Arbeit auch weiterhin zu gewährleisten, sei eine Aufstockung von 15 Kanzleibediensteten „unabdinglich“. Er bat das Budget für die zusätzlichen Dienstposten sicherzustellen. Viele Richterinnen und Richter würden demnächst in den Ruhestand gehen, was Nachbesetzungen nötig mache. Auch würde die Aktenlage massiv ansteigen. Grund dafür seien Auswirkungen der Corona Krise. Auch die fehlende Möglichkeit Richter*innen in Karenz temporär zu ersetzen, belaste die Personalsituation am Gerichtshof. Kolonovits dankte für die Einladung in den Landtag und bat darum, die gute Zusammenarbeit weiterhin fortzuführen.

StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) dankte dem Verwaltungsgericht für die großartige Arbeit sowie die Empfehlungen, die eine große Unterstützung bei der eigenen Arbeit seien. Er unterstrich die gute Zusammenarbeit zwischen der Magistratsdirektion und dem Gericht. Die Pandemie habe gezeigt, wie flexibel und zuverlässig die Mitarbeiter*innen des Verwaltungsgerichtes arbeiten würden. Czernohorszky zeigte sich zuversichtlich, dass man die Unterstützung bieten könne, um die kommenden Herausforderungen meistern zu können. Dazu gäbe es laufend Gespräche mit der Personaldirektion.

Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien des wurde einstimmig angenommen. Die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung fand mit den Stimmen der SPÖ, NEOS und Grünen die nötige Mehrheit.

Reform der Untersuchungskommissionen und der Untersuchungsausschüsse

LAbg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ) meinte, die Geschichte des vorliegenden Gesetzes habe sehr viel versprechend begonnen. Doch leider seien die von der Opposition eingebrachten Vorschläge ignoriert worden. Nun sei der Gesetzesentwurf nur noch eine „magere Reform“. So würden jetzt etwa verschiedene Passagen wie eine Aussagepflicht oder die einmalige Möglichkeit jeder Partei, selbstständig eine Untersuchungskommission einberufen zu können, fehlen. Die diesbezüglichen Regelungen seien auf Bundesebene wesentlich besser, dass das in Wien nicht umgesetzt wurde, sei „schade“. (Forts.) wei

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