Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.05.2020:
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Tierschutzombudsstelle Wien: Hunde bitte nicht am Fahrrad mitführen

Aktivitäten im Freien müssen für Vierbeiner geeignet und erlaubt sein

Das milde Frühlingswetter macht Lust auf Bewegung an der frischen Luft. Wie schön, wenn man dies gemeinsam mit dem Hund ausleben kann. Die Tierschutzombudsstelle Wien warnt jedoch davor, die Vierbeiner zu überfordern. „Was wir Menschen als wohltuende Auslastung empfinden, kann für den Hund enormen Stress bedeuten und im schlimmsten Fall sogar zu (lebens-) bedrohlichen Situationen führen, in denen nicht nur das Tier selbst, sondern auch andere VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet werden“, sagt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW). Was viele nicht wissen: Das Mitführen von Hunden am Fahrrad ist sogar verboten. Doch auch bei anderen Aktivitäten wie dem gemeinsamen Joggen oder Wandern gelten klare Regeln. 

Hund am Fahrrad

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, verboten (§ 99 Abs 3 lit f).  Das gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugängig sind. Übertretungen können mit Geldstrafen bis zu 726 Euro bestraft werden. „Aus Tierschutzsicht ist das Mitlaufen am Rad extrem heikel“, so Persy. „Für die meisten Hunde ist diese Art der Bewegung ungeeignet oder sogar schädlich.“ Letzteres gilt in jedem Fall für Welpen, Junghunde und Senioren sowie übergewichtige, kurzbeinige, kurznasige oder schwer gebaute Tiere. Und auch bei von Alter, Rasse und Körperbau her vermeintlich „geeigneten“ Hunden gilt: „Durch die schnelle Fortbewegung „fliegt“ die Landschaft und alles, was sich sonst noch bewegt, am Hund vorbei“, so Persy. „Da der Hund keine Möglichkeit hat, sich in Ruhe mit den Reizen auseinanderzusetzen, kommt es zu Reizüberflutung, geistiger Überforderung und Stress.“

Wer seinen besten Freund dennoch am Radausflug mitnehmen möchte, für den können Hunde-Fahrradanhänger oder spezielle Hunde-Transportkörbe eine Alternative sein. Das Tier muss jedoch zunächst langsam an das ruhige Sitzen in Korb oder Anhänger gewöhnt werden. Und auch Frauerl oder Herrl sollten das Fahren mit dem vierbeinigen Passagier üben, um ein Hoppeln über Straßenkanten oder ein Falscheinschätzen des Radius zu vermeiden.

Joggen mit Hund

Der gemeinsame Lauf durch Wald oder Park ist ausschließlich mit ausgewachsenen und gesunden Hunden möglich (Ausnahmen siehe oben). Folgendes sollte dabei beachtet werden: 

  • Temperatur: Da Hunde nicht schwitzen und ihre Körpertemperatur über das Hecheln regulieren, darf nie bei zu warmen Temperaturen gejoggt werden. Schon um 20 Grad Celsius kann der Lauf fürs Tier lebensbedrohlich werden!
  • Route und Tempo: Die Laufstrecke sollte möglichst nicht über Asphalt oder steinigen Untergrund führen, da dies sehr belastend für die Pfotenballen und Gelenke des Hundes ist. Auch sollten die Routen nicht zu lang sein. Mehrere Pausen, in denen der Hund die Gegend erkunden kann, sollten zur gemeinsamen Joggingrunde unbedingt dazugehören.
  • Ausrüstung: Flexileinen, Haltis oder die Sicherung am Halsband sind absolut ungeeignet fürs Joggen. Besser sind ein gut sitzendes Brustgeschirr und spezielle Joggingleinen. Gut trainierte Hunde können – sofern erlaubt – auch ohne Leine mitlaufen. In Wien ist in diesem Fall ein passender Maulkorb, mit dem der Hund gut hecheln und auch Wasser aufnehmen kann, unbedingt notwendig. 

Gemeinsam wandern

Eine gemeinsame Wanderung kann Hund und HalterIn großen Spaß bereiten, wenn diese flexibel an den tierischen Begleiter angepasst wird. 

  • Route und Tempo: Die Marschroute sowie die -geschwindigkeit müssen auf den Hund abgestimmt werden. Pausen sind unbedingt notwendig.
  • Ausrüstung: Bei anspruchsvolleren Wanderungen ein Erste-Hilfe-Kit für den Hund mitnehmen. Bitte keine Hunderucksäcke verwenden, in denen der Hund seine Sachen selbst tragen muss!
  • Jause: Wasser muss in ausreichender Menge für Hund und HalterIn vorhanden sein. Eventuell proteinreiche Snacks für den Hund einpacken.
  • Achtung bei Bergtouren: Sonneneinstrahlung bedingt bei Hunden je nach Felldichte/-farbe ebenso erhöhte Sonnenbrandgefahr wie bei Menschen, und die Höhenluft ist für die Hundelunge ebenso gewöhnungsbedürftig.

Grundsätzlich sollten sich HundehalterInnen bei allen Aktivitäten fragen, ob diese wirklich für ihr Tier geeignet sind. „Hunde sind gerne für jeden Spaß zu haben und möchten ihrem Menschen gefallen. So passiert es leider immer wieder, dass lebensbedrohliche Überforderung übersehen wird, da Hunde ihrem Menschen nicht sagen können, wenn es ihnen zu viel wird“, so Persy. „Daher gilt: Von einem schönen Spaziergang, dem gemeinsamen Spielen oder einer sinnvollen Beschäftigung profitieren die meisten Hunde wesentlich mehr als von totaler körperlicher Verausgabung.“

Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.

Die TOW im Internet: https://www.tieranwalt.at

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