Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.03.2020:
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Ludwig/Gaal stellen Corona-Hilfspaket vor: Erleichterungen bei Wohnbeihilfe und Unterstützung für MieterInnen von Geschäftslokalen

Bürgermeister und Wohnbaustadträtin fordern von Bundesregierung Schutz für MieterInnen, die von Corona-Maßnahmen betroffen sind

Bürgermeister Michael Ludwig und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal kündigen als unterstützende Maßnahme für die Wienerinnen und Wiener im Zuge der Corona-Ausnahmesituation ein Hilfspaket an, das Erleichterungen für den Erhalt von Wohnbeihilfe und unbürokratische Unterstützung für MieterInnen von Geschäftslokalen von Wiener Wohnen umfasst. 

"Die aktuelle Lage stellt viele Wienerinnen und Wiener vor größte Herausforderungen, die nach raschen, konkreten und unbürokratischen Lösungen verlangen und die wir nur gemeinsam bewältigen können. Unterstützende Maßnahmen beim Thema Wohnen und Vermietung sind ein wichtiger Beitrag für die bestmögliche Bewältigung der aktuellen Ausnahmesituation", so Bürgermeister Ludwig und Wohnbaustadträtin Gaal. 

Vereinfachungen bei der Wohnbeihilfe 

Ab sofort verändert sich bis auf Widerruf bei der Antragstellung für Wohnbeihilfe, dass benötigte Unterlagen (wie etwa Dokumente betreffend Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsansprüche durch das AMS) verspätet nachgereicht werden können. Die Stadt nimmt in diesem Fall vorab eine Einschätzung des jeweiligen Falles vor und kann Wohnbeihilfe befristet auf ein halbes Jahr gewähren. Ebenso soll bei Verlängerung der Wohnbeihilfe eine Weitergewährung auf Basis der letzten vorliegenden Einkommensnachweise möglich sein (wenn etwa keine aktuellen Unterlagen vorgelegt werden können). 

Unterstützung für MieterInnen von Geschäftslokalen 

Auch bei den fast 5.000 Geschäftslokalen von Wiener Wohnen kommt es zu Erleichterungen: Sind diese Lokale und Geschäftsräumlichkeiten direkt vom verordneten Betretungsverbot betroffen, steht den LokalmieterInnen nach den Regelungen im ABGB (§§ 1104, 1105 ABGB) ein Entfall des Mietzinses bzw. eine Mietzinsminderung zu. Als direkt betroffen gelten alle Gemeindebaulokale mit einem Kundenbereich, der entsprechend der Verordnung der Bundesregierung nicht betreten werden darf. Beispielsweise ist ein Friseurgeschäft direkt betroffen, da gegenwärtig Kunden das Geschäft nicht betreten dürfen und somit keine Möglichkeit zur Geschäftsausübung besteht. 

Wiener Wohnen hat für diese Fälle eine unkomplizierte und unbürokratische Vorgehensweise gewählt. MieterInnen von diesen direkt betroffenen Geschäftslokalen von Wiener Wohnen werden ersucht, die Zahlungen für das Monat April nicht vorzunehmen bzw. Daueraufträge zu stornieren. Das Stellen entsprechender Anträge erübrigt sich dadurch. Wiener Wohnen wird von sich aus im Einzelfall prüfen, ob die Mietzinsreduktion in voller Höhe geltend gemacht werden kann – oder andernfalls proaktiv auf die LokalmieterInnen zukommen. Mit dieser Handhabe sparen sich die Geschäftstreibenden in einer oft sehr schwierigen Situation Zeit und Geld - und haben eine Ausgabe und damit auch eine Sorge weniger. 

Kündigungsstopp für Corona-Betroffene 

Weiters fordern Bürgermeister Ludwig und Wohnbaustadträtin Gaal die Bundesregierung dazu auf, so zeitnahe wie nur möglich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die in den kommenden Monaten die Kündigung von MieterInnen, die wegen der aktuellen Ausnahmesituation ihre Miete nicht zahlen können, verhindert. 

Delogierungen ausgesetzt 

Als Vermieterin von rund 220.000 Wohnungen hat Wiener Wohnen selbst bereits alle Delogierungen ausgesetzt. Und bei drohender Obdachlosigkeit und in anderen Härtesituationen werden durch Wiener Wohnen natürlich auch nun Mietverträge abgeschlossen und Wohnungen übergeben. Außerdem ersucht Wiener Wohnen alle MieterInnen, die aufgrund der aktuellen Situation in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten, sich möglichst früh an Wiener Wohnen zu wenden, um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sondieren. (Schluss)

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