Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.03.2020:
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Corona-Virus: Wiener Krankenanstaltenverbund ergreift Maßnahmen zur Sicherheit der PatientInnen

Mit sofortiger Wirkung gilt in den Häusern des KAV ein generelles Besuchsverbot. Planbare Operationen werden verschoben und die Bevölkerung wird aufgerufen, die Spitalsambulanzen nur bei absoluter Notwendigkeit aufzusuchen. Ab nächster Woche werden schrittweise an allen KAV-Spitälern entsprechende Zutrittskontrollen umgesetzt.

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) nimmt die Situation mit COVID-19 sehr ernst und setzt sämtliche Maßnahmen, die zum Schutz der PatientInnen und der Wiener Spitäler nötig sind. „Die Spitäler sind die wichtigste Infrastruktur zur Bewältigung der aktuellen Corona-Epidemie“, so Michael Binder, Medizinischer Direktor des KAV. „Ziel ist es, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen und damit die Funktionsfähigkeit der Spitäler aufrecht zu erhalten“.

Ab sofort gilt in allen Krankenhäusern des KAV ein generelles Besuchsverbot volljähriger PatientInnen. Ab nächster Woche wird schrittweise ein kontrollierter Zutritt zu den Krankenhäusern geschaffen. Langfristig geplante Operationen werden verschoben, um Kapazitäten frei zu halten und die PatientInnen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Die Versorgungskapazitäten werden auf die Leistungen der Akutversorgung konzentriert. Diese Regelungen gelten vorerst bis 3. April 2020.

Besuchsverbot zum Schutz der PatientInnen und BewohnerInnen

Zum Schutz der PatientInnen und BewohnerInnen, der BesucherInnen und der MitarbeiterInnen gilt ab sofort in allen Einrichtungen des KAV ein generelles Besuchsverbot von volljährigen PatientInnen und BewohnerInnen. Besuche von minderjährigen PatientInnen sind jeweils maximal einer Person gestattet. Begleitungen von Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen sind ebenfalls erlaubt und maximal einer Person gestattet.

In Ausnahmefällen sind einzelne BesucherInnen (max. 1 Besucher/Tag) auch für volljährige PatientInnen gestattet. Dazu zählen Besuche bei Müttern mit Neugeborenen. Sie sind maximal einer Person am Tag gestattet. Auch PatientInnen mit einer langen Aufenthaltsdauer (>7 Tage) dürfen vereinzelt von maximal einer Person am Tag besucht werden. Ebenfalls ausgenommen sind PatientInnen und BewohnerInnen in einer kritischen Lebensphase.

„Menschen nach einer OP, einer Geburt oder mit einer schweren Erkrankung müssen geschützt werden. Sie gehören genauso zur vulnerablen Gruppe, wie ältere Menschen und PatientInnen mit Vorerkrankungen“ erklärt Binder. „Wir wissen, dass dies drastische Maßnahmen sind. Aber nur so können wir den notwendigen Schutz bieten. Wir bitten daher alle unsere Patientinnen und Patienten sowie Ihre Angehörigen um ihre Mithilfe“.

Ambulanzen nur im Bedarfsfall aufsuchen

Die wirkungsvollste Maßnahme in der Bekämpfung der COVID-Verbreitung ist soziale Distanz. Aus diesem Grund rufen alle zuständigen Gesundheitsbehörden dazu auf, große Menschenansammlungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Auch Spitalsambulanzen mit ihren Wartebereichen sollten nur dann aufgesucht werden, wenn es tatsächlich notwendig ist. „Wenn nicht unbedingt notwendig, raten wir jeder und jedem einen Bogen um die Ambulanzen zu machen“ erklärt Binder. „Das dient einerseits dem persönlichen Schutz vor einer möglichen Infektion und hilft uns an anderer Stelle notwendige Versorgungskapazitäten freizumachen“. Natürlich gilt dies nicht für chronisch Erkrankte, die regelmäßig medizinische Betreuung benötigen. Aber diese Maßnahme hilft, genau diese Gruppe zu schützen.

Verschiebung planbarer Operationen

Bis auf akutmedizinische Behandlungen werden sämtliche planbaren chirurgischen Eingriffe, die nicht zeitnah durchgeführt werden müssen, verschoben. Die PatientInnen werden von der jeweiligen Abteilung telefonisch kontaktiert und informiert. Selbstverständlich werden alle akuten Operationen weiterhin durchgeführt!

1450 für Menschen mit Symptomen

Sämtliche Maßnahmen dienen dem Schutz der PatientInnen, der MitarbeiterInnen und der BesucherInnen in den Krankenhäusern und sollen damit zur Verlangsamung der COVID-Verbreitung beitragen. Direkte Anlaufstelle für Menschen mit ersten Symptomen sind weiterhin die bekannten Telefon-Notrufnummern 1450 und 0800 555 621.

Rückfragehinweis für Medien

  • Mag. Markus Pederiva
    Wiener Krankenanstaltenverbund
    Vorstandsbereich Kommunikation - Presse
    Tel.: +43 (1) 404 09-60543
    E-Mail: markus.pederiva@wienkav.at