Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.11.2019:
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Volksbegehren: Rechtzeitig unterschreiben
Elektronisches Erfassen der Unterschrift am Montag bis spätestens 20.00 Uhr möglich – Öffnungszeiten am Wochenende
Der letzte Zeitpunkt der elektronischen Erfassung einer Unterschrift für das Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“ im Zentralen Wählerregister des Bundes ist Montag, der 25. November 2019, um 20.00 Uhr. Die Stadt Wien ersucht deshalb, das Eintragungslokal an diesem Tag rechtzeitig vor 20.00 Uhr zu besuchen.
Damit die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, das Volksbegehren rechtzeitig zu unterstützen, sind die Wiener Eintragungslokale auch am Samstag, dem 23. November 2019, und am Sonntag, dem 24. November 2019, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.
Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Nähere Informationen der Stadt Wien rund um das Volksbegehren (z. B. die Adressen der Wiener Eintragungslokale, Informationen für Bettlägerige und Menschen mit Behinderungen, den genauen Wortlaut des Volksbegehrens) findet man unter www.wahlen.wien.at.
Rückfragehinweis für Medien
- Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at - Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
www.wahlen.wien.at
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