Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.11.2019:
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Zusammenfassung des 40. Wiener Landtags vom 20. November 2019 - ZUS

Am heutigen Mittwoch, dem 20. November 2019, hat der Wiener Landtag seine 40. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode abgehalten. Beginn im Rathaus war wie üblich um 9 Uhr mit der Fragestunde. Landeshauptmann Michael Ludwig wurde zu Maßnahmen der Stadt Wien befragt, die Opfer von Gewalt in ehemaligen Kinderheimen zu entschädigen; Vizebürgermeisterin und Planungsstadträtin Birgit Hebein beantwortete eine Anfrage zur möglichen gesetzlichen Trennung von Wiener Raum- und Bauordnung; Stadtrat Hanke sprach zur Frage nach der Tourismusstrategie der Stadt; Stadtrat Hacker wurde zur Umsetzung des Bundesgesetzes zur Mindestsicherung in Wien befragt; Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál beantwortete eine Anfrage zu Klimaschutzmaßnahmen im Wohnbau.

Aktuelle Stunde: „30 Jahre UN Kinderrechtskonvention - Wien will kein Kind zurück lassen",  eingebracht von den Grünen

Die Grünen erinnerten daran, dass Kinder nicht „kleine Erwachsene“ seien, sondern mit eigenen Rechten abgesichert werden müssten. Dazu gehöre das Recht auf Bildung, Selbstbestimmung und Gesundheit, wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Wien würde die Kinderrechte verteidigen und Kinderrechte unter anderem durch den freien Zugang zu Bildung mit Gratis-Kindergarten, freiem Eintritt in Museen oder durch Sport-Angebote unterstützen. 

Die NEOS kritisierten Österreich dafür, nicht alle Bestimmungen der UN-Kinderrechte umgesetzt zu haben. Auch in Wien gebe es noch Aufholbedarf, vor allem bei der Gesundheitsversorgung von Kindern. So fehlten nach wie vor Kassenstellen für KinderärztInnen. Der Betreuungsschlüssel in den städtischen Krisenzentren müsse ebenso verbessert werden. Auch bei der Bildung seien die Erfolgschancen in der Schule noch immer vom sozialen Milieu der Eltern abhängig.

Die ÖVP ortete einen Anstieg der Gewalt in den Volksschulen, dem die Stadt untätig gegenüberstehe. Im Kindergarten oder in der Nachmittagsbetreuung sah die ÖVP Verbesserungspotenzial: So hätten Mütter, die sich für die Karenz entscheiden, keinen Anspruch mehr auf einen Ganztags-Kindergartenplatz für ihr Kind.

Die FPÖ warf der Stadt vor, den Missbrauch von Kindern in ihren Jugendheimen in der Nachkriegszeit nicht ausreichend aufgearbeitet zu haben. Die Abschaffung des Heizkostenzuschusses würde auch Kinder betreffen, ebenso sei die Ablehnung des Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren durch die rot-grüne Stadtregierung nicht mit Kinderrechten zu vereinbaren.

Die SPÖ betonte die Vorreiterrolle der Stadt bei der Umsetzung der Kinderrechte. So hätte Wien bereits 1989 die sogenannte „G‘sunde Watsch’n“ verboten. Es gelte nach wie vor darauf aufmerksam zu machen, dass Gewalt kein Erziehungsmittel sei. Kritik äußerte die SPÖ an der abgewählten türkis-blauen Bundesregierung für das Aus für das „Kinderrechte-Monitoring“ im Parlament. Dieses müsse wieder eingeführt werden.

Hauptdebatte:  Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2018

Die NEOS beklagten, dass die Stadt zu wenige Ressourcen in die Kindergesundheit investiere. 30 Prozent der Wiener Kinder seien übergewichtig, das sei eine „soziale Zeitbombe“. Sie unterstützten daher die Forderung der Volksanwaltschaft auf eine städtische „Gesamtstrategie“ die Kindergesundheit betreffend. Eine Vielzahl der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft betreffe überlange Verfahrensdauern bei der MA 35, zuständig für die Einwanderung. Die Stadt habe in dieser lange bekannten Causa bislang nur Lippenbekenntnisse getätigt.

Die ÖVP ging vor allem auf das Thema Jugendhilfe und die Fremdunterbringung von Kindern im familiären Krisenfall ein. Die Stadt solle die Versicherungskosten für jene 120 Kinder tragen, welche derzeit in Pflegeeinrichtungen fremduntergebracht, aber nicht krankenversichert seien. Weil es an Krisenpflegeeltern mangle, müsse die Stadt deren Anstellungssystem „komplett neu evaluieren“. Wertvoll sei die Arbeit der Volksanwaltschaft auch im Gesundheitswesen – zeige sie doch Missstände, etwa bei Gangbetten und Wartezeiten in Spitälern auf.

Die Grünen pflichteten der Volksanwaltschaft bei, dass insbesondere Kinderrechte – etwa bei Fremdunterbringungen oder ihrer Gesundheitsversicherung – gewährt werden müssten. Hier müsse es zu einer bundesländerübergreifenden Lösung kommen, immerhin sei das Recht auf Gesundheit auch in der UN-Kinderrechte-Charta verbrieft.

Die FPÖ ortete mangelnde Kapazitäten in der Stadt, was die Kinder- und Jugendgesundheit betreffe: Konkret brauche es mehr Angebote zur Vermeidung von Adipositas, mehr Therapieplätze in der Jugendpsychiatrie und ein Reha-Zentrum eigens für junge Menschen. Nachholbedarf habe die Stadt auch bei der barrierefreien Gestaltung der Öffis. Zu kritisieren sei auch die Nicht-Reaktion von Rot-Grün auf die Empfehlungen der Volksanwaltschaft betreffend die Flächenwidmung am Heumarkt.

Die SPÖ reagierte auf die Kritik, die Situationen bei der MA 35 (Staatsbürgerschaft) und der Kinder- und Jugendhilfe nicht verbessert zu haben. In beiden Fällen seien Maßnahmen gesetzt worden, etwa mit dem Ausbau sozialtherapeutischer Angebote. Die Fremdunterbringung eines Kindes sei „die absolut letzte Konsequenz“, das Kindeswohl sei das Wichtigste. Dass es in Wien im Ländervergleich den höchsten Prozentsatz an fremd untergebrachten Kindern gebe, liege auch daran, dass „Wien oft die Arbeit für andere Bundesländer übernimmt“.

Die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz erinnerten an ihr Amtsverständnis: Es sei wichtig, dass die Anwaltschaft von der Verwaltung nicht „als Gegner“ begriffen werde – sondern „als Partner der Bürgerinnen und Bürger, denen die Verwaltung zu dienen hat“. Grundsätzlich sei zu beobachten, dass Österreich „exzellent verwaltet ist“ - das gelte „selbstverständlich auch für Wien“. Als „nachprüfendes Organ“ sei die Anwaltschaft mit Fällen erst konfrontiert, wenn die Verwaltung ihre Entscheidung schon gefällt habe. Mit ihren Prüfungen, durch Gespräche und ausgesprochene Empfehlungen „können wir das ein oder andere aber noch verändern oder verbessern“. Diese Vorhaben würden in Wien etwa für die Bereiche der Kinder- und Jugendwohlfahrt oder der Entschädigung von Opfern der Kindesheim-Gewalt gelten. Nicht immer trage die Stadt Schuld – lange Verfahrensdauern in Einbürgerungsfragen lägen nicht nur an der zuständigen MA 35, sondern auch an anderen involvierten Stellen.

Dringlicher Antrag der FPÖ zur Umsetzung des Bundes-Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auf Wiener Landesebene

Die FPÖ kritisierte, dass Wien geltendes Gesetz breche, da sich die Stadt weigere, die Bundes-Regelung umzusetzen. Die Zahl der Mindestsicherungs-Empfängerinnen und -Empfänger in Wien sei in den vergangen Jahren stetig gestiegen, inzwischen seien zwei Drittel aller Mindestsicherungsbezieherinnen und –Bezieher in Wien daheim, mehr als die Hälfe hätten nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Eine Voraussetzung für den Bezug der Sozialhilfe sei nunmehr ein gewisses Sprachniveau, überhaupt mache die neue Regelung den Zuzug nach Wien unattraktiver. Dem „Pull-Faktor“ der Wirtschaftsmigration nach Wien würden dadurch Schranken gesetzt.

Die NEOS erinnerten daran, dass das Sozialhilfe-Grundgesetz seit 1. Juni 2019 gelte und Bundesländer sieben Monate Zeit für die Umsetzung hätten. Derzeit werde das Gesetz auf die Klage Wiens hin vom Verfassungsgerichtshof überprüft – die Entscheidung liege beim Gericht. Bei den von Wien heftig kritisierten geplanten Geldleistungs-Kürzungen bei Kindern könnten diese die Umwandlung in Sachleistungen abfedern, schlugen die NEOS vor.

Die ÖVP argumentierte, dass die neue Regelung mehr Anreize bringe, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Mindestsicherung sei als Überbrückungshilfe in Notlagen, für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher oder für Menschen mit Behinderung gedacht. Wien müsse genauer überprüfen, wer die Sozialhilfe ausbezahlt bekomme und dazu eine „Clearingstelle“ einrichten, forderte die ÖVP. Es müsse außer Diskussion stehen, dass ein Bundesgesetz in Wien umgesetzt werde.

Die Grünen erinnerten daran, dass vor allem Kinder durch die neue Sozialhilfe zusätzlich in die Armut gedrängt würden – im Gegensatz dazu hätte Wien bei der Einführung der Mindestsicherung die Richtsätze für Kinder erhöht. Dem Vorwurf, dass die Zahl der Mindestsicherungsbezieherinnen und –Bezieher steigen würde, konterten die Grünen, dass es ein Ziel der Armutsbekämpfung in Wien sei, dass alle, die Anspruch auf eine Unterstützung haben, diese auch bekommen würden.

Die SPÖ warf den Freiheitlichen vor, der Stadt Wien einen wissentlichen Gesetzesbruch zu unterstellen. Tatsächlich halte sich die Stadt an geltende Regelungen und habe ein gültiges  Landesgesetz. Die vom Bund beschossene Neuregelung würde erst ab Jänner 2020 gelten; unabhängig von der „schlechten Qualität dieses Gesetzes, das Personengruppen diskreditiert und diskriminiert“ bewege sich Wien also auf rechtskonformem Raum – bis Jänner sei der Spruch des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten. Es sei „verwerflich“ von der FPÖ, mit dem Bundesgesetz sowieso benachteiligte Familien und Kinder noch weiter in die Armut treiben zu wollen.

Weitere Debatten

Der Wiener Landtag beschloss u.a. die 3. Dienstrechtsnovelle 2019, eine Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung sowie Änderungen von Jagd- und Biomasseförderungsgesetz. Zudem nahm der Landtag den Wiener Umweltschutzbericht für 2018 zur Kenntnis. (Schluss) ato/esl/sep

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