Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.11.2019:
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40. Wiener Landtag (7)

Dringlicher Antrag zum Thema „Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit 1. Jänner 2020“, eingebracht von der FPÖ

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) begründete das neue Bundesgesetz damit, dass der Kreis der Begünstigten der Mindestsicherung in Wien auf derzeit knapp 150.000 Personen gestiegen sei, 55 Prozent davon würden keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Es werde mit dem neuen Gesetz aber weiterhin sichergestellt, „dass diejenigen die Hilfe benötigen, auch Hilfe bekommen“. Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes sei, dass damit der Zuzug nach Wien unattraktiver gemacht werde. Ein weiterer, dass das verlangte Sprachniveau bei der Integration helfen sowie der Abstand zwischen Lohneinkommen und Mindestsicherung vergrößert würde. Außerdem werde das „Schonvermögen auf 5.300 Euro pro Person angehoben und die Schonzeit für anrechenbaren Besitz auf drei Jahre verlängert“, sagte Seidl. Auch würden behinderte Personen mit dem neuen Gesetz Anspruch auf einen Zuschlag von 160 Euro pro Monat haben. „Und wenn dies die Wiener Regierung nicht umsetzt, versprechen wir juristische Unterstützung bei eventuellen Klagen dagegen“, sagte Seidl. Er sah auch „die Demokratie gefährdet“, sollte die Wiener Landesregierung Parlamentsbeschlüsse nicht umsetzen. Seidl brachte einen Antrag ein, das Gesetz bis zum 1. Jänner in Wien umzusetzen.

Auch StR Maximilian Krauss (FPÖ) verlangte die Umsetzung des Bundesgesetzes in Wien. Durch die „unkontrollierte Zuwanderung und dem damit verbundenen Bevölkerungswachstum ist es in Wien zu einem sozialen Notstand und einer Rekordverschuldung gekommen“, sagte Krauss. „Zwei Drittel aller Bezieher der Mindestsicherung wohnen in Wien, obwohl hier nur rund 30 Prozent aller Menschen in unserem Land leben“, stellte Krauss fest. Auch forderte Krauss die Einrichtung einer Transparenzdatenbank, denn ohne sie fehle Gerechtigkeit und Fairness. Sollte die Wiener Regierung das Gesetz bis zum Jänner 2020 umsetzen, „werden sie spätestens bei den Wahlen im Herbst von der Wiener Bevölkerung bestraft“, meinte Krauss.

LAbg. Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) führte aus, dass das Sozialhilfe-Grundgesetz seit 1. Juni 2019 in Kraft sei und die Länder sieben Monate Zeit für ein Ausführungsgesetz hätten. Da rund ein Drittel aller BezieherInnen der Mindestsicherung Kinder seien, „frage ich mich wie das Land Wien die vorgesehene Deckelung bei Kindern ausgleichen will“, sagte Emmerling. Die Situation für Kinder könne durch Sach- statt Geldleistungen verbessert werden. Da dieses Gesetz vom Verfassungsgerichtshof geprüft werde, könne sie nicht beurteilen, wer juristisch Recht habe. Deshalb lehne ihre Fraktion den Antrag der FPÖ ab.

LAbg. Mag.a Caroline Hungerländer (ÖVP) sagte, dass die Mindestsicherung als Überbrückungshilfe für bestimmte Personengruppen in Notlage gedacht sei. Eine dieser Gruppe seien Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die ebenso wie behinderte Personen „von den Ländern mittels Bonus besser gestellt werden können“. Dadurch, dass Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau im neuen Gesetz vorgesehen seien, würde „ein einheitlicher Sprachstandard“ erreicht werden. Auch würde durch das neue Gesetz ein Anreiz geschaffen, in den Arbeitsmarkt einzutreten. „Wer zu arbeiten beginnt, bekommt aber noch bis zu zwölf Monate lang Teile der Mindestsicherung weiterbezahlt“, sagte Hungerländer, die verlangte, dass das Land Wien auch eine „Clearingstelle, die die Situation der jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller durchleuchtet“ bis Mitte des Jahres 2021 einrichten soll. „Die Diskussion, ob das Gesetz in Wien umgesetzt wird oder nicht, ist eines Rechtsstaates nicht würdig“, stellte Hungerländer fest.

LAbg. Mag.a Ursula Berner, MA (Grüne) fand es „seltsam, dass die FPÖ diesen Antrag ausgerechnet am Tag der Kinderrechte einbringt“. Das Land Wien habe sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, „für die Grundlage einer guten Entwicklung für alle Kinder zu sorgen“, so Berner. Im neuen Sozialhilfegesetz vermisst Berner die Verpflichtung zur Armutsbekämpfung und zur Absicherung von Kindern und Jugendlichen. In Wien habe das Wohl des Kindes Vorrang, Aktionen wie die „U25 - Wiener Jugendunterstützung“, die im Frühjahr 2020 starten werde, diene aktiv der Armutsvermeidung bei Kindern und Jugendlichen. „Dass aber im neuen Gesetz für das dritte Kind einer Familie nur noch 43 Euro pro Monat gezahlt werden, widerspricht den Kinderrechten und führt in die Armutsfalle“, sagte Berner. Mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung 2010 sind auch gleichzeitig die Sonderkrankenscheine, die beim Sozialamt bewilligt werden mussten, abgeschafft worden. Dadurch sei erreicht worden, „dass die BezieherInnen von Sozialhilfe beim Arztbesuch nicht automatisch erkannt wurden“, sagte Berner. Die Anzahl der BezieherInnen der Mindestsicherung sei auch gestiegen, weil sich das Land Wien „dazu bekannt hat, das Tabu Armut zu durchbrechen“. Denn ein Ziel der Armutsbekämpfung in Wien sei es, dass alle, die Anspruch auf eine Unterstützung haben, diese auch bekommen würden. „Eine fehlende Ausbildung fördert Armut, deshalb sind die Richtsätze für Kinder in Wien bereits 2011 auch erhöht worden. Denn weniger Geld bedeutet auch, dass Bildung und gesunde Ernährung von Kindern zu kurz kommen“, sagte Berner. Sie und ihre Fraktion würden dem Antrag der FPÖ nicht zustimmen.

(Forts.) nic

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