Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.11.2019:
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40. Wiener Landtag (6)

Gesetz zur Regelung der Biomasseförderung in Wien

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler (FPÖ) kritisierte seinen SPÖ-Vorredner Valentin, dieser würde in der Angelegenheit Wien gegen den Bund ausspielen. Außerdem würden im Wiener Umweltausschuss regelmäßig Rahmenbeschlüsse über Subventionen getroffen, bei denen es für die Mandatarinnen und Mandatare nur „fragmentarisch Infos“ darüber gebe, was mit dem veranschlagten Geld passiere.

LAbg. Dipl.-Ing.in Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) nannte es „eine Frechheit“, dass sich die SPÖ darüber beschwere, dass es neun separate Landesgesetze gebe - hätte doch die SPÖ selbst eine einheitliche Lösung verhindert. Die SPÖ müsse sich entscheiden, ob sie nun dafür sei, dass jedes Land das Gesetz selbst gestaltet oder ob es eine – einfachere – bundeseinheitliche Lösung geben solle.

Abstimmung: Das Biomasseförderungs-Ausführungsgesetz wurde einstimmig beschlossen.

Änderung der Dienst- und Besoldungsordnung („3. Dienstrechtsnovelle 2019“)

LAbg. Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) bedauerte, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats durch die Novelle auf Geld verzichten müssten. Die Stadt überprüfe zwar Fälle, die betroffenen MitarbeiterInnen seien aber auf das „Wohlwollen“ ihres Gegenübers angewiesen. Auch kritisierte Emmerling, dass die Gewerkschaft nicht über die Änderungen informiert worden sei. Das zeuge von fehlender Transparenz und verursache Unsicherheit unter den Stadtbediensteten.

LAbg. Mag.a Caroline Hungerländer (ÖVP) kritisierte die „Schlechterstellung“ der klinischen und Gesundheits-Psychologinnen wie -Psychologen. Diese müssten nach einer ersten Gehaltsverbesserung nun mit der Novelle eine Schlechterstellung beim Gehalt von 25 Prozent hinnehmen.

LAbg. Mag.a Barbara Huemer (Grüne) betonte, dass die Dienstrechtsnovelle einige positive Änderung mit sich bringen würde – so hätte sie ihr Ziel teilweise erreicht, Frauenberufe aufzuwerten und bringe eine bessere Gehaltseinstufung für Hebammen; neben der Gendergerechtigkeit gebe es künftig auch höhere Einstiegsgehälter. Zwar sei die Dienstrechtsnovelle sozialpartnerschaftlich verhandelt worden, die Gewerkschaft hätte es aber nicht geschafft, die klinischen Psychologinnen und Psychologen gut zu vertreten. Sie sprach von einer „vertanen Chance“: Bei der jüngsten Novelle vor weniger als eineinhalb Jahren seien die Psychologinnen und Psychologen von einer niedrigen Gehaltsstufe in das Schema „W4“ gehoben worden. In dieses fielen auch die bei der Stadt angestellten Ärztinnen und Ärzte, mit denen die Psychologinnen und Psychologen zum Beispiel im KAV im Team arbeiteten. Nach einer verdienten Aufwertung ihres Berufsfelds und ihrer Tätigkeit bei der Behandlung und Vorbeugung von psychischen Erkrankungen seien die Psychologinnen und Psychologen – mit Billigung der Sozialpartner - wieder heruntergestuft worden. Dies sei „demotivierend“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine verpasste Chance, die Wichtigkeit von psychischer Gesundheit zu unterstreichen. Sie – Huemer – werde deshalb nicht für die Novelle stimmen.

LAbg. Christian Hursky (SPÖ) konterte, dass die Diskussion sich – auch medial - auf eine Berufsgruppe fokussiert habe; die neue Dienst- und Besoldungsordnung für viele andere Berufsgruppen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber Vorteile und Verbesserungen bringe – konkret bessere Bezahlung für Arbeitsmedizinerinnen und –mediziner oder, wie bereits angesprochen, Hebammen. Es sei richtig, dass klinische Psychologinnen und Psychologen im Vergleich zur letzten Novelle Gehaltseinbußen beim Einstiegsgehalt hinnehmen müssten, allerdings verdienten sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern wie Niederösterreich oder Oberösterreich immer noch 800 Euro mehr pro Monat. In Wien werde die Sozialpartnerschaft gelebt, Hursky sei überzeugt davon, dass die Stadt jeden ihrer 65.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair und angemessen für ihre Arbeit entlohne.

Abstimmung: Die Novelle der Dienst- und Besoldungsordnung wurde – bis auf die Gegenstimme von LAbg. Huemer – von allen Mitgliedern der im Landtag vertretenen Parteien angenommen.

Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung

LAbg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ) kritisierte, dass die Änderung der Wahlordnung „mittels Initiativantrag und damit ohne breite Diskussion“ eingebracht worden sei. Kritik übte Pawkowicz insbesondere an der neuen Regelung im Falle einer Wahlwiederholung. Über die vorgeschlagene Verordnungsermächtigung würde dann der zuständige Stadtrat alleine die Spielregeln für die Wahlwiederholung festlegen. Außerdem schieße die neu geschaffene Möglichkeit über das Ziel hinaus, bei falscher Zustellung ein Duplikat einer Wahlkarte zu bekommen, und schaffe Möglichkeiten des Missbrauchs, so Pawkowicz. Bisher seien nur wenige Fälle bekannt geworden, bei denen eine Karte falsch zugestellt worden sei oder eine Person irrtümlich die falsche Wahlkarte unterschrieben hätte – hier würden die Risken die Vorteile überwiegen. Um die Zustellung an die richtige Person sicher zu stellen, könne auch auf den Versand per RSA-Brief umgestellt werden. Dieser „eingeschriebene“ Brief sieht eine persönliche Zustellung an die Empfängerin bzw. den Empfänger vor. Durch das Angebot eines zweiten Wahltags könnte auch die Notwendigkeit von Wahlkarten sinken. Abschließend brachte Pawkowicz einen Abänderungsbeitrag aller Parteien ein. Dieser behebe einen „kapitalen Fehler“ beim vorgeschlagenen Gesetzestext. In der Originalfassung seien die Voraussetzungen für den Zustell-Bevollmächtigten nicht genau geregelt, damit sei es theoretisch möglich, dass auch Kinder oder Minderjährige Kandidatenlisten einreichen können. Jetzt sei die Wählbarkeit des Zustellungsbevollmächtigten Voraussetzung.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) äußerte seine Anerkennung für die Opposition, die sich bei der Diskussion der Wahlrechtsnovelle „sachlich“ eingebracht und „seriöse Einwände“ geäußert habe. Er widersprach seinem FPÖ-Vorredner allerdings beim Versand von Wahlkarten per RSA-Brief. Die derzeitige Variante über RSB sei praktikabel und weniger teuer. Die Briefwahl hätte insgesamt eine Verbesserung für Wählerinnen und Wähler gebracht und insgesamt „mehr Demokratie“.

Abstimmungen: Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen, der abgeänderte Gesetzes-Entwurf der Wahlordnung mehrstimmig angenommen. (Forts.) ato

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