Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.11.2019:
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40. Wiener Landtag (5)

Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2018 an das Land Wien

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz sagte, er habe in den ersten fünf Monaten seiner Amtszeit erfahren, dass Österreich „exzellent verwaltet ist“ - das gelte „selbstverständlich auch für Wien“. Die Wiener Verwaltung sei „bürgerfreundlich“; wenn Dinge einmal nicht funktionieren, formuliere die Volksanwaltschaft Anregungen. Achitz sprach vorwiegend über die Situation der Kinder- und Jugendwohlfahrt, Kinderpsychiatrie und Krankenversicherung von Kindern. So wolle die Volksanwaltschaft etwa das Augenmerk verstärkt auf die Situation von fremduntergebrachten Kindern lenken und dabei besonders die Prävention von problematischen Familienverhältnissen vorantreiben. Ebenso sei es wichtig, den notwendigen Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kinderpsychiatrie baldigst zu decken. Es könne nicht angehen, Kinder in der Erwachsenenpsychiatrie unterzubringen. Das sei „höchst bedenklich und gefährlich“, mahnte Achitz. Er sprach auch über die finanzielle Entschädigung von Opfern der Gewalt in Kinderheimen. Laut Achitz reiche das Budget für Zahlungen nur mehr bis zum Jahresende, nicht aber darüber hinaus. Die Volksanwaltschaft werde dafür kämpfen, den Betroffenen auch in den kommenden Jahren „Gerechtigkeit widerfahren zu lassen“. Denn nach wie vor würden zehn bis zwölf neue Anträge pro Woche bei der Anwaltschaft einlangen. Es schmerze, dass die Entschädigung in Wien ein Ablaufdatum habe und bat, das zu überdenken. 

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz bekräftigte: „Wir sind nicht der Feind der Verwaltung.“ Vielmehr zeige die Volksanwaltschaft Missstände auf, die sie daraufhin dem Gesetzgeber vorlege. Die Probleme, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft wenden, seien in allen Bundesländern gleich, sagte Rosenkranz. Oft gehe es darum, dass die Behörden zu langsam arbeiteten, die Nachbarinnen und Nachbarn zu laut seien oder das Auto abgeschleppt wurde. Rosenkranz replizierte auf die Wortmeldungen im Plenum zu langen Verfahrensdauern in der MA 35, zuständig für die Einbürgerung. Rosenkranz sagte, zwar seien zwei Drittel der Beschwerden durchaus gerechtfertigt. Allerdings läge die Schuld nicht immer bei der MA 35 selbst, Verzögerungen würden mitunter auch von anderen involvierten Stellen verursacht. In der Debatte sei auch die Frage des Parkpickerls bzw. der Parkzonen in den Bezirken 1 und 8 aufgetreten. Der Volksanwaltschaft wurde im Zuge der heutigen Debatte von der FPÖ vorgeworfen, hier keine Einschätzung getroffen zu haben. Rosenkranz versicherte, dass die Entscheidung der Anwaltschaft schon gefallen sei und diese noch diese Woche an die zuständigen BezirksvorsteherInnen kommuniziert werde. Zum Schluss seiner Rede sprach Rosenkranz noch zum Thema Kinderrechte. Er kritisierte, dass sich der Gemeindebund gegen die Ausdehnung der Kompetenzen der SchulärztInnen ausgesprochen habe, obwohl Ärztekammer und Gesundheitsministerium diesen Schritt befürwortet hätten. Er empfahl den Schulträgern, dem Vorbild Großbritanniens folgend, eine Art „School Nursing System“ einzuführen, also PflegerInnen anzustellen, die direkt an den Schulen zum Einsatz kommen.

Abstimmungen: Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig angenommen. Die Anträge der ÖVP wurden abgelehnt.  

Änderung des Wiener Jagdgesetzes

LAbg. Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) sagte, ihre Partei werde der Gesetzesänderung nicht zustimmen, und zwar aus folgendem Grund: Das Gesetz normiere, dass Jagdtreibende künftig nicht mehr zur „Trophäenschau“ verpflichtet seien. Das bringe laut Emmerling aber Nachteile. Anhand der vorzulegenden Trophäen, also des Geweihs oder des Unterkiefers geschossener Stücke, sei eine Kontrolle des Jagdverhaltens möglich. Die Trophäenschau gebe zudem Aufschluss über den Wildbestand, die Gesundheit der erlegten Stücke, über die Zusammensetzung des Reviers. Auf Grundlage dieser Informationen sei bislang ein Bescheid ergangen, der eine Jagd-Zielsetzung für das jeweils kommende Jahr beinhaltet habe, also ob in der nächsten Saison mehr oder weniger geschossen werden dürfe. Wenn diese Regelung nun wegfällt, gebe es auch keine Kontrolle der JägerInnen mehr. Damit öffne man „Tür und Tor für jede Art des Abschusses“, kritisierte Emmerling.

LAbg. Dipl.-Ing.in Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) hob die Vorteile der Jagd hervor: Sie leiste auch für Wien einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit, Artenvielfalt, zum Biotop- und Naturschutz. Nun hätten sich viele Herausforderungen der Jagd verändert, deshalb sei eine Anpassung des Gesetzes auch zu begrüßen; viele der im Entwurf enthaltenen Vorschläge würden künftig die Praxis erleichtern, meinte Olischar. Beschäftigen müsse man sich aber auch mit dem Zuwachs des Schwarzwildbestands innerhalb der Stadtgrenzen. Besonders Wildschweine würden immer mehr ins Stadtgebiet vordringen, und dabei ihre Scheu gegenüber Menschen zunehmend ablegen. Auch hier müsse man Gegenmaßnahmen ergreifen; die Jägerschaft müsse mit technischen Instrumenten – etwa Nachtzielgeräten - ausgerüstet werden, um das Wildtiermanagement sicherstellen zu können. Das fehle in der Gesetzesvorlage, weshalb die ÖVP gemeinsam mit NEOS und FPÖ einen Abänderungsantrag einbringe. Dieser habe zum Ziel, die notwendigen Voraussetzungen für die Kontrolle des Schwarzwildbestands in der Stadt zu schaffen.

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ) untermauerte die Bedeutung des Abänderungsantrages aus Sicht seiner Fraktion. Seit Jahren nehme der Schwarzwildbestand in Wien zu. Wegen Wildschweinen sei es in der jüngeren Vergangenheit vermehrt zu Polizeieinsätzen gekommen. Das Gesetz der Stadtregierung sei ein Schritt in die richtige Richtung, lasse aber diese Thematik außen vor.

LAbg. Ernst Holzmann (SPÖ) wies darauf hin, dass die Probleme mit Schwarzwild durchaus bekannt seien. Deshalb gebe es diese Gesetzesänderung überhaupt, es sollen „sinnvolle Maßnahmen getroffen werden, nicht nur bei Gefahr in Verzug“, so Holzmann. Diese Maßnahmen seien notwendig geworden, weil das Wild immer mehr die Hemmung verliere, in bewohntes Gebiet vorzudringen. Das Gesetz schreibe zudem fest, dass die Jagd mit Schalldämpfern möglich sein soll, auch um Gehörschäden hintan zu halten. Zur Trophäenschau sagte Holzmann: Diese werde weiterhin möglich sein, nur die Verpflichtung dazu entfalle. Dem Abänderungsantrag der Opposition werde die SPÖ nicht zustimmen. Dieser sei „sehr speziell ausformuliert“. Er lud stattdessen dazu ein, den Fokus auf den entsprechenden Allparteienantrag zu legen, der die Thematik der Jagd in der Nacht aufgreife. Ebendiesen Antrag brachte Holzmann ein.

Abstimmungen: Die Gesetzesänderung wurde mehrstimmig – gegen die Stimmen der NEOS – angenommen. Der Abänderungsantrag wurde abgelehnt. Der Allparteienantrag wurde einstimmig angenommen.

Gesetz zur Regelung der Biomasseförderung in Wien

LAbg. Dipl.-Ing.in Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) begrüßte das Gesetz, man habe „lang darauf gewartet“, dass auf Landesebene ein Gesetz zur Biomasseförderung kommt. Damit könne man nun die Weiterführung von Biomassekraftwerken garantieren, deren Förderung abgelaufen war. Biomasseanlagen leisteten einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele, so Olischar. Schon vor gut einem Jahr habe die ÖVP auf Nationalratsebene einen Initiativantrag zum Erhalt der Kraftwerke eingebracht, den die SPÖ im Bundesrat „blockiert“ habe. Die Auswirkungen dieses „Nein“ habe man in Wien zu spüren bekommen, als schließlich das Kraftwerk Simmering schließen musste.

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ) schlug in eine ähnliche Kerbe: Auch er kritisierte die Bundes-SPÖ dafür, das im Nationalrat beschlossene Übergangsgesetz verhindert zu haben. Damit habe die SPÖ gegen die Interessen der ArbeitnehmerInnen gehandelt, „nur um einen billigen politischen Punkt zu machen“. Die FPÖ werde dem Gesetz jedenfalls zustimmen.

LAbg. Erich Valentin (SPÖ) widersprach ÖVP und FPÖ, was die Situation um die Übergangslösung zur Förderung der Biomassekraftwerke betraf. Die von den damaligen beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ vorgeschlagene Lösung hätte die Kraftwerke in drei Größenordnungen unterteilt und eine unterschiedliche Bepreisung der Förderung zur Folge gehabt. Deren Höhe sei aber unklar gewesen, so Valentin. Diesem „Blindflug der Gesetzgeber“ wollte die SPÖ nicht folgen, denn so hätten die Kraftwerke nachhaltig schließen müssen, Arbeitsplätze wären verloren gegangen und das Gewinnen nachhaltiger Energie beschränkt. Mit dem Gesetz der damaligen Bundesregierung habe man bloß „Wien-Bashing“ betreiben wollen, so Valentin. Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) habe jedenfalls gleich nach Ablehnung des Gesetzes durch den Bundesrat Gesprächsbereitschaft signalisiert, die von Seiten FPÖ und ÖVP abgelehnt worden sei. Die österreichische Energieagentur (AEA) habe außerdem einen wesentlich höheren Förderbedarf für Biomassekraftwerke erkannt, als die damalige ÖVP-Umweltministerin Köstinger angekündigt habe. Mit der Bundes-Förderung hätte das Kraftwerk Simmering dauerhaft schließen müssen, nun aber könne es dank des vorliegenden Gesetzesentwurfs im Jahr 2020 wieder aufsperren, sagte Valentin.

(Forts.) sep

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