Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.11.2019:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“ – Eintragungszeitraum beginnt am Montag
Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich
Vom 18. November bis 25. November 2019 kann österreichweit eine Eintragung für das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen" erfolgen. In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift
- in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
- online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at
ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren zu erklären.
Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für dieses Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für dieses Volksbegehren ist nicht mehr möglich.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, 18. bis Mittwoch, 20. November 2019, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 21. November 2019, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 22. November 2019, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 23. und Sonntag, 24. November 2019, 8 bis 13 Uhr
- Montag, 25. November 2019, 8 bis 20 Uhr
Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:
- Internet: www.wahlen.wien.at
- Stadtservice Wien - Stadtinformation: Telefon 01/50 255 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr)
- Kundmachungen in allen Amtshäusern
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesem Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.
Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um das Volksbegehren unter www.wahlen.wien.at an. Hier findet man unter anderem auch den genauen Wortlaut des Volksbegehrens.
Rückfragehinweis für Medien
- Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at - Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
www.wahlen.wien.at
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