Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 08.11.2019:
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Vordienstzeiten: Wien stellt Rechtssicherheit her

Wiener Landtag behandelt am 20. November Gesetzesnovelle nach EuGH-Urteil

Am 8. Mai 2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil fest, dass Teile der Bundesbesoldungsreform 2015 diskriminierend  und somit nicht unionsrechtskonform sind.  Konkret hält der EuGH fest, dass das 2015 reformierte Gesetz "weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters" verstößt und zudem die Arbeitnehmerfreizügigkeit verletzt. Der Bundesgesetzgeber hat in Umsetzung dieser Judikatur im Juli 2019 eine Novelle des Bundesdienstrechts beschlossen.  

   Da das Land Wien im August 2015 mit der Dienstrechts-Novelle 2015 die Besoldungsreform des Bundes 1:1 übernommen hat, hat auch Wien aufgrund des EuGH-Urteils Handlungsbedarf. Dem Wiener Landtag wird in seiner Sitzung  am 20. November nun eine Novelle vorgelegt, die die Diskriminierung beseitigen und einen rechtskonformen Zustand herstellen soll.

   Geplant ist die weitestgehende Übernahme der Bundeslösung, wobei eine amtswegige Prüfung der Vordienstzeiten von aktiven und im Ruhestand befindlichen Bediensteten durchgeführt werden soll. 

   „Nach dem EuGH-Urteil haben wir mit externen ExpertInnen mit Hochdruck an einer rechtskonformen Lösung gearbeitet“, betont Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky. „Nach der Beschlussfassung im kommenden Landtag können unsere Fachabteilungen mit der Planung für die Umsetzung beginnen. Immerhin heißt es, die Vordienstzeiten von rund 65.000 MitarbeiterInnen – aktive und pensionierte - neu zu bewerten und dies erfordert eine individuelle Beurteilung in jedem Einzelfall.“

(Schluss)

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