Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.06.2019:
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Pilz: Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2018

Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2018. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 27.6.2019 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2018 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2018    507 Personen Gebrauch gemacht.

Im Berichtsjahr 2018 gab es insgesamt 11.163 Kontakte, davon 2.276 schriftliche Eingaben, 1.210 persönliche Vorsprachen und 7.677 telefonische Anfragen. Von diesen Anliegen wurden 3.470 aktenmäßig erfasst. Die telefonische Beratung stellte das zahlenmäßig größte Aufkommen dar. Davon waren wiederum Behandlungsbeschwerden mit 35 Prozent, Anfragen zur Patientenverfügung mit 19 Prozent und 10 Prozent allgemeine rechtliche Auskünfte die größten Bereiche.

Entschädigungszahlungen in der Höhe von rd. 3,2 Millionen Euro wurden geleistet

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr in 359 Fällen Entschädigungen von Versicherungen, dem Wiener Krankenanstalten Verbund, dem Wiener Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds erwirkt werden. In Summe wurden  Entschädigungen in der Höhe von rd. 3,23 Millionen Euro an die Wiener PatientInnen ausbezahlt.

Zunehmende Privatisierung im extramuralen Bereich

Im Berichtsjahr kam es zu einem bedenklichen Anstieg von Beschwerden aufgrund der zunehmenden Privatisierung im extramuralen Bereich des Wiener Gesundheitswesens.

Die BeschwerdeführerInnen berichten, dass die z. T. sehr langen Wartezeiten  im niedergelassenen Bereich durch Privatzahlungen bzw. durch den Besuch einer Wahlarztordination massiv verkürzt werden können. Viele PatientInnen empfinden den Begriff „Wahlarztordination“ als Hohn, da sie sich aufgrund des mangelnden kassenärztlichen Angebotes zum Aufsuchen einer Wahlarztordination gezwungen sehen. Die WPPA sieht den Ausbau der kassenärztlichen Versorgung bei gleichzeitigem Zurückdrängen der Wahlarztordinationen als eine vordringliche Aufgabe des Wiener Gesundheitswesens an.

Der Tätigkeitsbericht 2018 der WPPA kann auf www.patientenanwaltschaft.wien.at/ abgerufen werden. (Schluss)

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