Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.03.2019:
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Volksbegehren 2019 in Wien – Rechtzeitig Unterschreiben
Elektronisches Erfassen der Unterschrift am Montag nur bis spätestens 20.00 Uhr möglich
Der letzte Zeitpunkt der elektronischen Erfassung einer Unterschrift für die Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" im Zentralen Wählerregisters des Bundes ist Montag, der 1. April 2019, um 20.00 Uhr. Die Stadt Wien ersucht deshalb, das Eintragungslokal an diesem Tag rechtzeitig vor 20.00 Uhr zu besuchen.
Damit die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die Volksbegehren rechtzeitig zu unterstützen, sind die Wiener Eintragungslokale auch am Samstag, dem 30. März 2019, und am Sonntag, dem 31. März 2019, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.
Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Nähere Informationen der Stadt Wien rund um die Volksbegehren (z. B. die Adressen der Wiener Eintragungslokale, Informationen für Bettlägerige und Menschen mit Behinderungen, den genauen Wortlaut der Volksbegehren) findet man unter www.wahlen.wien.at. (Schluss)
Rückfragehinweis für Medien
- Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
www.wahlen.wien.at
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