Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.03.2019:
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Sima/Duzdar: „Köstingers Biomasse-Schlamassel geht in die Verlängerung“

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Statt bundesweit einheitlicher Biomasseförderung: Chaos durch 10 Gesetze, 9 Bundesländer-Fördertarife und 10 EU-Notifikationsverfahren mit ungewissem Ausgang!

Ihre scharfe Kritik am Vorgehen von Bundesministerien Köstinger in Sachen Biomasseförderung erneuerten Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima und SPÖ Energiesprecherin Muna Duzdar anlässlich der heute endenden Begutachtungsfrist für das Biomasse-Grundsatzgesetz. Um die benötigte Zweidrittelmehrheit im Parlament zu umgehen, plant Köstinger statt einer bundesweit einheitlichen Regelung im Ökostromgesetz, ein Biomasse- Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetze der Bundesländer: „Warum schnell, einfach und solide, wenn’s auch einen langen, komplizierten Weg mit ungewissem Ausgang gibt – mit ihrem unprofessionellen Vorgehen riskiert Köstinger, dass es letztlich gar keine Biomasse-Förderung gibt. Und alles nur, damit man nicht mit der SPÖ verhandeln muss?“ so die Frage der beiden Politikerinnen an Ministerin Köstinger. 

Für die SPÖ und das Land Wien spielt Biomasse als erneuerbarer Energieträger eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb steht auch Österreichs größtes und effizientestes Biomassekraftwerk in Simmering, das von Wien Energie betrieben wird und 48.000 Haushalte mit Strom und 12.000 Haushalte mit Wärme versorgt.

Förderung in Gefahr: Außer Spesen, nichts gewesen

„Die schwarz-blaue Bundesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage ein solides, EU-konformes Regelwerk zu schaffen und wälzt die Verantwortung nun auf die Länder ab“, so Duzdar. Köstingers unnötig kompliziertes Vorgehen mittels Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetzen der Bundesländer bringt massiven Bürokratieaufwand, Rechtsunsicherheit und am Ende gibt es womöglich gar keine Förderung: „Statt einem Gesetz, braucht es nun zehn Gesetze mit neun unterschiedlichen Bundesländer-Fördertarifen und neun unterschiedlich hohen Kosten für die Stromkunden. Außerdem müssen das Grundsatzgesetz und alle neun Landesgesetze in Brüssel notifiziert werden, da es sich um eine neue Beihilfe handelt“, so Sima. Die Dauer dafür: Drei bis 18 Monate! Die Zustimmung der EU zu einer neuen Beihilfe ist zudem sehr unwahrscheinlich. Das einzige Ergebnis aus Köstingers Irrweg ist ein massiver Aufwand: „Das Parlament, neun Landtage sowie die EU-Kommission wurden monatelang beschäftigt und am Ende gibt’s möglicherweise gar keine Förderung“, warnt Sima. 

Verhandlungstisch statt Schmollecke, Frau Minister!

Falls Brüssel das Gesetz ablehnt, ist das ein Desaster für die Biomasse-Kraftwerke: „Mit ihrer Vorgehensweise schickt die Bundesregierung die Anlagenbetreiber sehenden Auges in den Bankrott. Daher appellieren wir erneut an Bundesministerin Köstinger endlich aus der Schmollecke zu kommen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren um mit der SPÖ eine tragfähige Lösung zu erarbeiten“, so Sima und Duzdar. Denn wenn die EU-Kommission das Biomassegrundsatzgesetz und / oder die Ausführungsgesetze ablehnt, ist nicht nur das Gesetz an sich ungültig, sondern die Anlagenbeitreiber müssten auch alle Förderungen die sie bis dahin erhalten haben, zurückzahlen. Laut Rechtsexperten ein durchaus realistisches Szenario. 

Massive rechtliche Unsicherheiten: Langwieriges EU-Beihilfeverfahren 

Denn juristisch betrachtet, steht das Ganze auf sehr wackeligen Beinen: „Die nunmehr gewählte Vorgehensweise ist vor allem beihilfenrechtlich mit massiven Unsicherheiten verbunden“, erklärt Claus Casati, Experte für Wettbewerbsrecht. „Denn das Biomasse-Grundsatzgesetz sowie die neun zusätzlich notwendigen Ausführungsgesetze der Bundesländer sind durch die bestehende beihilfenrechtliche Genehmigung des Ökostromgesetzes nicht gedeckt“, so Casati weiter. Sowohl das Grundsatzgesetz als auch die neun Ausführungsgesetze müssen, weil neue Förderungsgesetze, von der EU-Kommission genehmigt werden. Erfahrungsgemäß dauert das langwierige Verfahren zwischen drei Monaten und bis zu eineinhalb Jahren – eine gesetzlich vorgeschriebene, zeitliche Begrenzung für die Verfahrenslänge gibt es jedoch nicht. 

Bedrohung der Biomasseanlagen - Gemeinden unter Druck

„Diese Zeit haben die Anlagenbetreiber nicht, wir brauchen eine schnelle Lösung sonst ist nicht nur bei unseren Biomasseanlagen im Mostviertel sprichwörtlich der Ofen aus“, appelliert Alois Schroll, Bürgermeister von Ybbs der betont, dass erneuerbare Energie für alle 2096 österreichischen Gemeinden und Städte ein wichtiges Thema ist. Für Ybbs ist es seit 120 Jahren die Wasserkraft und seit rund 15 Jahren auch die Biomasse. Schroll verlangt für sich und seine KollegInnen Transparenz, denn allein im Mostviertel stehen sechs Biomasseanlagen und weder die Betreiber noch die Gemeinden wissen, ob sie in Zukunft noch gefördert werden.

„Köstinger-Steuer“ bringt Mehrkosten für Stromkunden

Bislang hatte der Bundesgesetzgeber österreichweit einheitliche Fördertarife festgelegt, künftig regelt jedes Bundesland die Höhe der Einspeisetarife selbst. Das bedeutet es wird neun unterschiedlich hohe Fördertarife geben. Künftig werden die Länder also zusätzlich zur Bundesabgabe, für drei Jahre eine eigene Ökostromabgabe zur Biomasseförderung einheben müssen. Diese „Köstinger-Steuer“ bezahlen die Stromkunden über Ihre Stromrechnung, auch jene, deren Ökostrombeitrag bislang bei 20 Euro gedeckelt war. Die Höhe variiert, je nachdem in welchem Bundesland man als Haushalt oder Unternehmen Strom bezieht und wie viele Anlagen in diesem Bundesland gefördert werden. Werden viele Anlagen gefördert wie z.B. in Niederösterreich, Kärnten oder der Steiermark fällt die „Köstinger-Steuer“ höher aus als in Bundesländern mit wenigen Biomasseanlagen.

Absurder Bürokratieaufwand für Stromnetzbetreiber

Für die Stromnetzbetreiber steigt der Bürokratieaufwand erheblich, vor allem wenn sie in mehreren Bundesländern tätig sind. Die Wiener Netze beispielsweise versorgen Wien sowie Teile von Niederösterreich und dem Burgenland. Sie müssten also künftig drei unterschiedliche landesgesetzliche Vorgaben berücksichtigen. So zahlen Kunden der Wiener Netze künftig unterschiedlich hohe Netzgebühren abhängig davon, in welchem Bundesland sie wohnen oder ihr Firmengebäude steht.

Köstingers falscher Zeitplan

Das Hauptargument des Ministeriums für die gewählte Vorgehensweise ist der zeitliche Druck, da eine Vielzahl an Biomasse-Kraftwerken aus dem Förderregime fallen bzw. schon teilweise seit 2017 keine Förderungen erhalten. „Gemeinsam mit der SPÖ wäre eine Lösung auf normalem, parlamentarischem Weg wohl bis Ostern beschlussfähig gewesen. Durch den Irrweg, den Köstinger nun jedoch beschreitet, wird es vermutlich erst nächstes Jahr eine endgültige Lösung geben“, so Duzdar. Denn Köstingers Zeitplan mit Beschlussfassung im Bundesrat im Mai, berücksichtigt fatalerweise weder die langwierigen Notifizierungsprozesse im Beihilfeverfahren der EU-Kommission noch die notwendigen gesetzgeberischen Schritte auf Landesebene, die ebenfalls mehrere Monate in Anspruch nehmen werden.

Das Land Wien hat deshalb eine negative Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Biomasse-Grundsatzgesetzes an den Bundesgesetzgeber abgegeben und die massiven Bedenken des Landes Wien darin erneut dargelegt. 

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/presse/bilder

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