Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.03.2019:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Volksbegehren 2019 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag
Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich
Vom 25. März bis 1. April 2019 kann österreichweit eine Eintragung für die beiden Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" erfolgen. In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift
- in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
- online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at
ihre Zustimmung zu einem oder beiden Volksbegehren zu erklären.
Hat eine stimmberechtigte Person eines der Volksbegehren bereits im Einleitungsverfahren unterstützt, dann zählt die Stimme für dieses Volksbegehren bereits. Eine nochmalige Unterschrift für dieses Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Ein noch nicht unterstütztes Volksbegehren kann selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, 25. bis Mittwoch, 27. März 2019, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 28. März 2019, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 29. März 2019, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 30. und Sonntag, 31. März 2019, 8 bis 13 Uhr
- Montag, 1. April 2019, 8 bis 20 Uhr
Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:
- Internet: www.wahlen.wien.at
- Stadtservice Wien - Stadtinformation: Telefon 01/50 255 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr)
- Kundmachungen in allen Amtshäusern
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.
Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wahlen.wien.at an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.
Rückfragehinweis für Medien
- Philipp Lindner
Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
+43 1 4000 81853
philipp.lindner@wien.gv.at - Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
robert.minar@wien.gv.at
www.wahlen.wien.at
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