Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 10.01.2019:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Hacker/Hebein zu Mindestsicherung: Die soziale Sicherheit für alle Menschen in unserer Stadt ist unantastbar

PK_Mindestsicherung

Copyright: Alexandra Kromus / PID

Download (0.95 MB)

PK_Mindestsicherung

Copyright: Alexandra Kromus / PID

Download (1.01 MB)

PK_Mindestsicherung

Copyright: Alexandra Kromus / PID

Download (1.0 MB)

Kinder, Menschen mit Behinderungen, Arbeitsunfähige, Pensionisten verlieren–Bund wälzt Aufgaben an Länder ab–komplizierte Bürokratie, keine Anreize zur Arbeitsaufnahme

„Der Entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der Bundesregierung ist unvollständig und teilweise unverständlich, es ist keine echte Reform oder Weiterentwicklung erkennbar. Ohne umfassende Reparaturen kann und wird die Wiener Stadtregierung dieses Gesetz nicht in dieser Form umsetzen“, unterstrichen Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker und die Vorsitzende der Wiener Grünen, Sozialsprecherin Birgit Hebein, am Donnerstag in einer Pressekonferenz. In der Stellungnahme der Stadt Wien werden die grundlegenden Mängel dieses Gesetzesentwurfs aufgelistet. So sind die Vorgaben in diesem Grundsatzgesetz einerseits viel zu detailliert und überbestimmt, sodass teilweise direkte Vollzugsbestimmungen festgelegt sind, andererseits ist das Gesetz in vielen Punkten missverständlich und unklar. Vielen Betroffenen wird ein selbstständiges Leben verunmöglicht, der sozialpolitische Grundsatz der Existenzsicherung ist nicht mehr gegeben.

Trotzdem wird sich die Verwaltung verteuern und verkomplizieren, so die beiden Stadtpolitiker. „Der Konsultationsmechanismus wird derzeit nicht ausgelöst, da das Gesetz aufgrund der zahlreichen Kann-Bestimmungen und offenen Fragen keine konkreten Einschätzungen hinsichtlich der Kostenfrage zulässt“, so Hacker. Auch ob Wien den Verfassungsgerichtshof anruft, ließ der Stadtrat offen. Die Begutachtung durch die Experten der Stadt habe 17 potenzielle Verfassungswidrigkeiten bzw. Widersprüche zu europarechtlichen Bestimmungen ergeben, die dies notwendig machen würden – vorerst setze man jedoch auf Verhandlungen mit der Bundesregierung. „Wir haben der Sozialministerin wie beim Treffen mit den Landesräten im Dezember vereinbart zusätzlich zur Stellungnahme 46 Fragen geschickt und sind sehr gespannt auf die Antworten. Nach wie vor steht die Einladung an den Bund, von der Expertise der österreichischen Bundesländer Gebrauch zu machen. Ich stehe zu dem Angebot, den vorliegenden Entwurf in einer gemeinsamen Expertenrunde aus Bund und Ländern grundsätzlich überarbeiten zu lassen“, sagt Hacker.

Eine solche Überarbeitung ist für die Stadt Wien aus mehreren Gründen unabdingbar. „Es ist ein Grundsatzgesetz, dem das Grundsätzliche fehlt“, so Hacker. „Die Mindestsicherung soll nach diesem Entwurf nicht mehr als unterstes soziales Netz die Existenzsicherung der Hilfsbedürftigen in Österreich gewährleisten. Stattdessen wurden fremdenpolizeiliche und arbeitsmarktpolitische Aufgaben zum Grundsatz erklärt und auf die Länder abgewälzt.“ Die Mindestsicherung wird degradiert zum „Beitrag zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts“, wie es in dem Entwurf wörtlich heißt. Nicht einmal die Vermeidung von Armut wird als Ziel definiert.

Es wird damit auch keine bundesweite Vereinheitlichung erreicht, da wegen der vielen Kann-Bestimmungen ein „viel größerer Fleckerlteppich“ entstehen wird. Statt Mindeststandards werden Höchstgrenzen festgelegt, die von den Ländern unreguliert reduziert werden können. Es gibt auch keine Einbeziehung von MindestsicherungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung. Neue Stigmatisierungen drohen. Hebein: „Wenn Menschen von der Politik nur mehr unter dem Blickwinkel ihrer ‚Verwertbarkeit‘ und ‚Nützlichkeit‘ wahrgenommen werden, und jetzt auch noch Kinder dieser perfiden Logik unterworfen werden, dann ist das schwarz-blaue Almosengesetz nur die natürliche Konsequenz. Das wird es in Wien nicht geben. Wir gehen hier einen menschlichen Weg und investieren in Beratung, Ausbildung und Qualifizierung, damit u.a. junge Menschen sich ein eigenen Leben aufbauen können.“

Neben der grundsätzlichen Kritik an dem Gesetzesentwurf, dass damit die Existenzsicherung bzw. die Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung als Ziele des „Armenwesens“ aufgegeben werden, unterstrich Hacker, dass die vom Rechnungshof empfohlenen Verwaltungsvereinfachungen völlig außer Acht gelassen wurden. „Aus diesem Entwurf schreit einem der Bürokratiehengst entgegen. Der Mehraufwand in der Verwaltung wäre enorm“, sagte der Stadtrat. Durch die Überprüfungen und Datenerfassungen, wie Leumund, Anhörung der Fremdenbehörde, Vermittelbarkeit, Überprüfung von Pflichtschulabschlüssen bzw. von Deutschkenntnissen für den Arbeitsqualifizierungsbonus, der Überprüfung der Staatsbürgerschaft der Eltern wird die Bürokratie gefördert und die Verfahrensdauer erhöht. „Die Sozialhilfeberechnungen werden aufgrund der vielen Zu- oder Abschläge deutlich komplizierter. Sie sind nicht mehr transparent, das bedingt einen hohen Beratungsaufwand, die Beschwerden werden zunehmen, Rechtsmittel werden stärker in Anspruch genommen – ein echter Wahnwitz“, sagte Hacker. Auch die Gewährung von Sachleistungen, die Direktanweisung der Wohnkosten und Datenerhebungen, die nicht zum Verfahren gehören, werden die Kosten für die Steuerzahler erhöhen.

„Unsere ersten Befürchtungen haben sich nach dem Durcharbeiten des Entwurfs bestätigt – allein in Wien werden 40.000 Kinder die Verlierer sein“, so Hacker. Aber auch BezieherInnen, die in Haushaltsgemeinschaften mit Angehörigen ohne Mindestsicherungsbezug leben – wie volljährige Geschwister oder volljährige Kinder, die noch bei den Eltern leben – werden deutlich verlieren. Menschen mit Behinderungen werden nicht besser gestellt, wie von der Regierung behauptet. „Der entsprechende ‚Bonus‘ ist eine Kann-Bestimmung. Die Streichung des 13. und 14. Bezugs für Dauerleistungsbezieher – wie Menschen mit Behinderungen – bringt gemeinsam mit anderen Maßnahmen des Gesetzes einen Doppelmalus für manche Bezieher mit sich“, so Hacker. Auch andere dauerhaft nicht-arbeitsfähige Personen bekommen keine Sonderzahlungen mehr, Paare mit oder ohne Kinder müssen Einbußen hinnehmen und BezieherInnen mit Wohnbeihilfeansprüchen verlieren diese Unterstützung, weil parallele Bezüge zukünftig verboten sein sollen. Auch Haftentlassene fallen um Unterstützungsleistungen um – das Risiko rückfällig zu werden, wird dadurch deutlich steigen, Folgekosten für Justiz und Wohnungslosenhilfe sind unvermeidbar. Subsidiär Schutzberechtigte würden nur noch den deutlich reduzierten Bezug in Höhe der Grundversorgung erhalten und könnten daher nicht mehr privat wohnen. Sie müssten in öffentlich finanzierten Quartieren untergebracht werden.

Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Vertrauen in ihre eigenen Maßnahmen, die die Integration in den Arbeitsmarkt forcieren sollen. Die erhoffte Wirkungen bei Arbeitsintegration werden vom Bund nämlich gering eingeschätzt – laut Vorblatt wird nur mit 2.000 zusätzlichen Arbeitsaufnahmen für ganz Österreich im Jahr 2024 gerechnet (derzeit sind es 28.000 pro Jahr). Das lässt den Verdacht aufkommen, dass die Arbeitsmarkt- bzw. Integrationsziele nur vorgeschoben sind, um massive Leistungskürzungen zu ermöglichen. „Wir haben in der Wiener Mindestsicherung Instrumente zur Arbeitsmarkteingliederung und den Beschäftigungsbonus für eine schnellere Integration eingeführt. Derartige Mechanismen sucht man im Entwurf der Bundesregierung vergeblich“, betonte Stadtrat Hacker. Hebein abschließend: "Unsere Aufgabe ist es jetzt, alle rechtlichen, politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, dass die Hilfe zur Selbsthilfe und die Unterstützung von Menschen in Notsituationen nicht nur weiterhin zu bewahren, sondern diese Spirale an "kalkulierter Mehrarmut" und Spaltung der türkis-blauen Bundesregierung zu durchbrechen, weil sie den sozialen Frieden von allen gefährdet."

Rückfragehinweis für Medien