Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.11.2018:
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StRin Gaal: Namensschilder bleiben: Stopp für Tausch

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal zieht Notbremse beim Schilderwechsel

„Wir stoppen den Tausch der Namensschilder gegen Topnummern“, kündigt Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal an. Damit wird der Wechsel von Namensschildern gegen Topnummern bei den Gegensprechanlagen von Wiener Wohnen beendet. „Es gibt zu dem Thema unterschiedliche Rechtsmeinungen. Daher bleiben die Namensschilder“, so Gaal. „So lange die rechtliche Situation unklar ist, bleibt alles so, wie es ist“, so Gaal. Klar ist: „Wer das Namensschild gegen eine Topnummer getauscht haben möchte, kann sich an Wiener Wohnen wenden.“

Schilder werden wieder mit Namen versehen

„Wir haben von vielen MieterInnen die Rückmeldung, dass sie ihre Namensschilder behalten wollen. Daher stoppen wir die Entfernung, so lange es keine klare Rechtsmeinung zu dem Thema gibt“, so Gaal. Und: „Auch die bisher gegen Topnummern getauschten Schilder werden wieder mit Namen versehen“, stellt Gaal klar. Bei fünf Prozent aller Gegensprechanlagen wurden die Schilder seit 7. November getauscht – und werden nun wieder mit Namen versehen. Die Kosten trägt Wiener Wohnen. Für die MieterInnen entsteht keinerlei Belastung. Wer eine Topnummer vorzieht, kann das bei Wiener Wohnen schriftlich melden.

Unklare Rechtssituation

Die Beschwerde eines Gemeindebaumieters hatte dazu geführt, dass die Türschilder bei den Gegensprechanlagen aller 220.000 Gemeindewohnungen in den 2.000 Gemeindebauten getauscht werden hätten sollen. Nach einer Experten-Empfehlung aus datenschutzrechtlichen Gründen (aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) war der Tausch der Namensschilder gegen Topnummern gestartet worden.

Hintergrund: MieterInnen haben laut ExpertInnen das Recht, zu verlangen, dass ihr Name am Türschild entfernt wird. Daher hatte Wiener Wohnen begonnen, alle 220.000 Türschilder gegen Topnummern auszuwechseln. Grund war die Annahme, dass man aufgrund der DSGVO eine gesonderte Zustimmung von jedem einzelnen der 220.000 Gemeindebaumieter für das Beibehalten des Namensschilds einholen hätte müssen – ein großer bürokratischer Aufwand. Doch: Entsprechende Judikatur ist aufgrund der kurzen Geltungsdauer noch nicht vorhanden. Die EU-Kommission ließ zwischendurch verlauten, dass nach ihrer Interpretation die Namensnennung zulässig sei.

Namensschilder bleiben erhalten

Bei neuen Mietern, die in Gemeindebauten einziehen, wird eine anonymisierte Topnummer an der Gegensprechanlage angebracht. Dort bleibt es den MieterInnen frei gestellt, ob sie ihre Klingel mit dem Namen beschriften wollen – oder nicht. Bei den restlichen Gegensprechanlagen in Gemeindebauten bleibt der Name am Türschild erhalten. (Schluss) mag

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