Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.09.2018:
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Stadt Wien begrüßt Leih-Scooter mit klarer Regelung

Die Mobilität in der Stadt wird immer vielfältiger. Menschen nutzen Fahrräder, Öffis, Autos und gehen zu Fuß. Vermehrt sieht man auch Scooter und E-Roller (Tretroller) im Stadtgebiet.

In den kommenden Tagen starten Leih-Scooter Firmen ihr Angebot in Wien. Diese mit E-Motor betriebenen Roller fallen unter die ortspolizeiliche Verordnung für stationslose Mieträder der Stadt Wien.

Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou: „Wir begrüßen, dass die Wienerinnen und Wienern immer mehr Möglichkeiten nutzen und bekommen, in der Stadt unterwegs zu sein. Diese Form der Freiheit unterstützen wir laufend mit der zeitgemäßen Umgestaltung unserer Stadt. Aber klar ist, dass auch für die E-Scooter Regeln gelten müssen, damit aus dem Angebot kein Ärgernis entsteht.“

Die E-Roller werden in Wien rechtlich als Fahrräder definiert, entsprechend gelten die Regeln, die auch beim Radfahren gelten. Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden, das Fahren auf Gehsteigen ist verboten. Die E-Roller müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert, noch gefährdet werden.

Höchstzahlen und Abholfristen für Leih-Scooter

Mittels der ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt unter anderem eine Höchstzahl an Scootern und eine Abholfrist fest. Pro Anbieter kann es maximal 1.500 E-Roller geben. Jeder Vermieter von stationslosen E-Rollern muss eine Akkreditierung durchführen. Jeder Scooter wird von der Stadt Wien erfasst und markiert.

Die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte E-Roller beträgt Wochentags vier Stunden, am Wochenende zwölf Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird es kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter bei der Wiener Stadtinformation unter 01/50255 oder unter stadtinformation@post.wien.gv.at

Verordnungstext und Akkreditierungsregeln sind hier veröffentlicht:

https://www.fahrradwien.at/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/20180628_Verordnung-der-Stadt-Wien-zu-stationslosen-Mietraedern.pdf

Rückfragehinweis für Medien

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