Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.09.2018:
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Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet: Landesgesetz, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener Schulgesetz) geändert wird.
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 21. September 2018 bis 16. Oktober 2018 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma56.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss)
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