Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.09.2018:
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Mehr Platz für Simmering: Kurzparkzone im Zentrum des 11. Bezirks kommt mit 5. November 2018

Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner ab jetzt beantragen

Die flächendeckende Kurzparkzone im Zentrum Simmerings soll ab 5. November 2018 die angespannte Verkehrssituation deutlich entlasten. Denn zu den im Bezirk gemeldeten PKW kommen täglich viele dazu, die aus dem Umland einpendeln. Simmering ist der 18. von 23 Wiener Bezirken, der sich für eine flächendeckende Kurzparkzone entschieden hat. Wer in Simmering wohnt und in der Kurzparkzone zeitlich unbegrenzt (außer in Geschäftsstraßen) parken will, kann jetzt unter www.parkpickerl.wien.at ein Parkpickerl beantragen.

Die Kurzparkzone wird in Simmerings Zentrum wie in den anderen Bezirken außerhalb des Gürtels von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handy-Parken maximal 3 Stunden möglich. Mit Parkpickerl parken Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbegrenzt. In ausgewiesenen Geschäftsstraßen wie der Simmeringer Hauptstraße parkt man von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr (jeweils werktags) maximal 1,5 Stunden, mit Parkpickerl und Parkscheibe kann man ebenfalls bis zu 1,5 Stunden parken.

Mit der Einführung der Kurzparkzone im Zentrum des Bezirks wird das Ergebnis der Umfrage zum Parkpickerl umgesetzt. Bereits im Vorfeld konnten sich die Bewohnerinnen und Bewohner von Simmering bei Informationsveranstaltungen ein umfassendes Bild über die Kurzparkzone machen. Die Stadt Wien informiert in den nächsten Wochen bis zur Einführung verstärkt über die Neuerung.

Parkpickerl online beantragen und Geld sparen

Am einfachsten und günstigsten beantragt man das Parkpickerl online unter www.parkpickerl.wien.at. Außerdem kann man es persönlich im Magistratischen Bezirksamt Simmering, Enkplatz 2, beantragen. Abhängig vom Bewilligungszeitraum kostet das Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner des 11. Bezirks 90 Euro für 1 Jahr bzw. 180 Euro für 2 Jahre. Dazu kommen die Kosten für den Antrag.

Parkchip für Betriebe und Beschäftigte in Simmering

Unternehmen aus Simmering können für Firmenfahrzeuge ebenfalls Ausnahmebewilligungen von der Kurzparkzone erhalten. Diese werden als Aufkleber mit elektronischem Parkchip erteilt, die Bedingungen dafür wurden deutlich erleichtert. Informationen zum Antrag finden sich unter www.parken.wien.at. Für Beschäftigte in Simmeringer Betrieben ist es möglich, bei der MA 65 eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, wenn ihnen aufgrund ihrer Arbeitszeiten (Früh- und/oder Spätdienst) die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Was bedeutet die Kurzparkzone für Pendlerinnen und Pendler?

Die Einführung der Kurzparkzone im 11. Bezirk wird mehr Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel motivieren, das Verkehrsaufkommen in ganz Simmering soll sinken. Für Pendlerinnen und Pendler steht bereits jetzt eine Reihe an Parkplätzen, P&R Anlagen und Garagen zur Verfügung, beispielsweise beim Zentralfriedhof (2. Tor), in der Simmeringer Hauptstraße, am Enkplatz, am Polkorabplatz und bei den Gasometern. Über freie Garagenplätze kann man sich z. B. unter www.parkplatzboerse.wien.at informieren.

Zonenerweiterung im 3. Bezirk

Im Zuge der Einführung der flächendeckenden Kurzparkzone im Zentrum von Simmering wird auch die Zone im 3. Bezirk ab November erweitert. Sie umfasst dann zusätzlich zum bestehenden Gebiet die Straßen zwischen Litfaßstraße – Baumgasse – Nottendorfer Gasse – Erdbergstraße und der Bezirksgrenze zu Simmering und gilt von 9 bis 22 Uhr (werktags). Eine Überlappungszone mit Simmering ist nicht vorgesehen.

Kontakte und Informationen

Alle Informationen rund ums Parken finden sich unter www.parken.wien.at
Details:
https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/bezirk11.html
https://www.wien.gv.at/stadtplan/ (im Menü unter Parken „Kurzparkzone“ aktivieren)
Auskünfte gibt die Infoline Straße und Verkehr täglich von 7 bis 18 Uhr unter
+43 1 955 59. Bei Fragen kann man sich außerdem an parken@post.wien.gv.at wenden.
Betriebe stellen ihre Anträge per Online-Formular, zu findne unter www.parken.wien.at unter „Beschäftigte und Betriebe“ oder bei der MA 65 – Rechtliche Verkehrsangelegen-heiten, Kundencenter der MA 65 im Magistratischen Bezirksamt, 1030 Wien, Eingang Sechskrügelgasse 11.

Rückfragehinweis für Medien

  • Andreas Baur
    Mediensprecher Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr
    +43 664 831 74 49
    andreas.baur@wien.gv.at
  • Iris Wrana
    Öffentlichkeitsarbeit Verkehrsorganisation und techn. Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
    +43 1 811 14-92703
    iris.wrana@wien.gv.at