Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.06.2018:
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Pilz: Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2017

Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2017. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 28.6.2018 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2017 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2017 666 Personen Gebrauch gemacht.

Im Berichtsjahr 2017 gab es insgesamt 10.799 Kontakte, davon 2.272 schriftliche Eingaben, 1.385 persönliche Vorsprachen und 7.142 telefonische Anfragen. Von diesen Anliegen wurden 3.693 aktenmäßig erfasst. Die telefonische Beratung stellte das zahlenmäßig größte Aufkommen dar. Davon waren wiederum Behandlungsbeschwerden mit 35 Prozent, Anfragen zur Patientenverfügung mit 19 Prozent und 10 Prozent allgemeine rechtliche Auskünfte die größten Bereiche.

Entschädigungszahlungen in der Höhe von rd. 2,5 Millionen Euro wurden geleistet

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr in 377 Fällen Entschädigungen von Versicherungen, dem Wiener Krankenanstalten Verbund, dem Wiener Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds erwirkt werden. In Summe wurden Entschädigungen in der Höhe von rd. 2,45 Millionen Euro an die Wiener PatientInnen ausbezahlt.

Starker Anstieg von Geburten führte zu Kapazitätsengpässen

Im Berichtsjahr kam es zu einem bedenklichen Anstieg von Beschwerden von Frauen, die große Probleme hatten, an einer geburtshilflichen Abteilung eine Zusage für ein Bett zur Geburt ihres Kindes zu erhalten.

Die WPPA sieht es zur Entlastung der Situation als notwendig an, die geburtshilflichen Kapazitäten bedarfsgerecht auszubauen, die organisatorischen Abläufe zu verbessern und die Stellen für Kassenhebammen zu erhöhen.

Der Tätigkeitsbericht 2017 der WPPA kann auf www.patientenanwaltschaft.wien.at/ abgerufen werden.

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