Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.06.2018:
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Hacker: Grundsätzliches Bekenntnis zum KAV als öffentlich rechtliche Anstalt – Beschlussfassung nach dem Sommer

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Umwandlung in Anstalt Öffentlichen Rechts 2019 - interimistischer Vorstand erhält volles Vertrauen und soll definitive Leitung werden– Fertigstellung des KH-Nord prioritär

„Der Wiener Krankenanstaltenverbund wird in eine Anstalt Öffentlichen Rechts umgewandelt. Diese Umwandlung wird im Jahr 2019 durchgeführt. Das dafür notwendige Errichtungsgesetz wird aber nicht wie angedacht im Juni zur Beschlussfassung vorgelegt, sondern die Vorlage wird auf Herbst 2018 verschoben“, unterstreicht Gesundheitsstadtrat Peter Hacker in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Grünen Gesundheitssprecherin Birgit Meinhard-Schiebel, der Vorsitzenden der Hauptgruppe II in der Younion, Susanne Jonak, und dem Vorstand des KAV, Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, Michael Binder und Herwig Wetzlinger.

Hacker begründet die Verschiebung, dass das Errichtungsgesetz das zentrale Fundament für viele weitere Jahre bildet. Dies erfordere eine hohe Präzision in der Vorbereitung und eine klare Verankerung der wechselseitigen Verantwortung, Kontrolle und Transparenz. „Daher habe ich diese Entscheidung nach dem Grundsatz ‚Präzision schlägt Geschwindigkeit‘ getroffen“, so Hacker. "Die Grünen teilen die Einschätzung des Stadtrates“, sagte Gesundheitssprecherin Meinhard-Schiebel. „Die neue Rechtsform soll rasche Entscheidungen über Finanzen und Personal ermöglichen, die der Führung den notwendigen Gestaltungsspielraum samt der damit verbundenen Verantwortung einräumen. Ein besonderes Anliegen ist uns die Gewährleistung von politischer Kontrolle und Transparenz – das soll auch im Gesetz verankert werden.“ Gewerkschafterin Jonak betonte: „Wir tragen die Prämisse des Stadtrates ‚Präzision vor Geschwindigkeit‘ voll mit. Der KAV soll nach klar definierten Spielregeln funktionieren, ein lückenhafter Gesetzestext wäre ein zu großes Risiko." Jonak verwies auch auf die Younion-Stellungnahme zum Gesetzestext, in dem man sich gegen jegliche Form der Ausgliederungen und für eine nachvollziehbare Finanzierung ausgesprochen hatte. "Es geht darum, Sicherheit für die MitarbeiterInnen und eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit wirtschaftlichen Kriterien in Einklang zu bringen."

Stadtrat Hacker will die Zeit bis zum Gesetzesbeschluss nutzen, um die Rolle und Aufgabe des Gemeinderates und Landtages, der Wiener Stadtregierung und seine Verantwortung klar zu definieren. Geplant sind zudem zahlreiche Gespräche mit dem Management, den Personalvertretern, dem Koalitionspartner, aber auch den MitarbeiterInnen und allen Oppositionsparteien. Die Umwandlung des KAV in eine öffentlich rechtliche Anstalt umfasse jedenfalls sämtliche Einrichtungen - die Spitäler genauso wie die Pflegeeinrichtungen, führte der Stadtrat weiter aus. Dadurch werden die Grundlagen geschaffen, um die Wiener Spitäler als moderne Dienstleistungsbetriebe zu führen und weiterzuentwickeln. Der Vorstand des Unternehmens werde mit den notwendigen Kompetenzen und Verantwortung ausgestattet. Er hat dann auch die Verantwortung für Umsatz, Investitionen und kaufmännischen Betriebserfolg sowie die Qualität der medizinischen und pflegerischen Behandlung und Betreuung.

Die zweite Entscheidung betrifft das Krankenhaus Nord, das Hacker als „ganz zentralen Teil“ der Gesundheitsversorgung in Wien bezeichnete. „Für die Wiener Bevölkerung ist ein geöffnetes und in Betrieb befindliches Topspital spürbarer, als innere Organisationsfragen. Die Fertigstellung dieses Krankenhauses hat daher für mich höchste Priorität. Daher hat der Vorstand in den nächsten Monaten seinen Fokus besonders auf die Fertigstellung des KH-Nord zu legen“, erläuterte der Stadtrat. Wie er bereits in einigen Mediengesprächen betont hatte, habe der Vorstand Zeit bis Mitte Juni, um über den überarbeitenden Planungsstand des KH-Nords zu informieren.

„Die Umwandlung in die neue Rechtsform im Jahr 2019 wird während der Fertigstellung des Krankenhauses Nord und bei Vollbetrieb sämtlicher anderer Häuser erfolgen. Es handelt sich also um eine Neugründung im Vollbetrieb“, so Hacker, der daran erinnerte, dass der KAV ein Milliarden-Unternehmen mit rund 30.000 MitarbeiterInnen ist. Der derzeitige Vorstand – Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, Michael Binder und Herwig Wetzlinger – muss daher nicht nur die Vorbereitung der Unternehmensgründung erfolgreich gestalten, sondern auch die Betriebsaufnahme der neuen Anstalt gewährleisten. „Ich übernehme daher die Verantwortung für die Entscheidung, dem derzeitigen interimistischen Vorstand das volle Vertrauen auszusprechen, die interimistische Leitung in eine definitive Leitung umzuwandeln und die Ausschreibung eines neuen Vorstandes auf einen Zeitpunkt zu verschieben, wenn das neue Spital seinen Betrieb aufgenommen hat“, sagte der Stadtrat.

Neben der Information zum KH-Nord hat der Vorstand vom Stadtrat noch weitere Aufträge erhalten. So muss der Vorstand Eröffnungsbilanz auf Basis des Rechnungsabschlusses 2017 simulieren, um herauszuarbeiten, „ob wir in unseren kaufmännischen und innerbetrieblichen Prozessen und Abläufen bereit sind, eine Bilanz nach Rechnungslegungsvorschriften zu erstellen, oder ob noch weitere Entwicklungsschritte gesetzt werden müssen“. Der Vorstand muss den Aufbau der inneren Struktur des KAV umfassend vorbereiten, damit die optimale Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Managements vor Ort – in den Spitälern – gegeben ist. Dies stellt die Grundlage der Geschäftsordnung dar. Bis zur Vorlage des Gesetzes im Landtag im Herbst ist zudem ein Finanzierungskonzept und Planbudget des Unternehmens vorzulegen; es hat ein Finanzierungsübereinkommen mit der Stadt Wien zu beinhalten. Eine weitere Aufgabe des Vorstandes werde es sein, ein entsprechendes Compliance Management System zu implementieren, samt entsprechendem Reporting.

„Täglich entscheiden sich tausende Wienerinnen und Wiener dafür in unsere Spitäler zu gehen. Diese tägliche Abstimmung unserer Bevölkerung, die letztlich auch mit ihrem Steuergeld dieses System finanziert, nehmen wir als Auftrag zum Aufbau eines modernen und erfolgreichen Dienstleistungsunternehmen – einer Anstalt öffentlichen Rechts, die in der ausschließlichen Verantwortung des gewählten Stadtparlaments und der Wiener Stadtregierung steht“, schloss Hacker.

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