Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.03.2018:
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Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein

Ortspolizeiliche Verordnung setzt Frist für Abtransport und legt Höchstzahl fest

Die Stadt Wien führt strenge Regeln für stationslose Leihräder ein, die seit einigen Monaten in Wien angeboten werden. Immer wieder hatte es bei der Stadt Wien Beschwerden von BürgerInnen gegeben, dass kaputte Räder nicht abgeholt oder Räder verkehrsgefährdend aufgestellt wurden.

„Diese Räder richtig eingesetzt, können eine Bereicherung für unsere Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, so Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.

Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt Wien jetzt fest, dass kaputte Räder oder verkehrswidrig abgestellte Leihräder werktags zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von 12 Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt und es wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Die Leihräder dürfen beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern, oder wenn es sich um einen Weg handelt, welcher mehr als 2,5 m breit ist und auf dem das Fahrradfahren zulässig ist.

Pro Anbieter wird zudem ist eine Höchstzahl von 1.500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes Leihrad muss eine Akkreditierung durchgeführt werden, jedes Rad wird mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen und muss deutlich mit einer Servicetelefonnummer versehen sein. Die Verleihfirmen müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen Firmensitz in Wien haben beziehungsweise über eine Servicehotline verfügen.

Wie die Überwachung der Verordnung erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt. Die Verordnung soll in zwei Monaten in Kraft treten.

Rückfragehinweis für Medien

  • Andreas Baur
    Mediensprecher Vzbgm. Maria Vassilakou
    0664 831 74 49
  • Kathrin Ivancsits
    Öffentlichkeitsarbeit Mobilitätsagentur
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