Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.01.2018:
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Frauenberger/Meinhard-Schiebel unterstützen das Volksbegehren zur Beibehaltung des Nichtraucherschutzgesetzes

ArbeitnehmerInnen vor den Folgen des Passivrauchens schützen

Wiens Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger und die Grüne Gesundheitssprecherin Birgit Meinhard-Schiebel sprachen ihre Unterstützung für das Volksbegehren zur Beibehaltung des Nichtraucherschutzes der Wiener Ärztekammer aus. „Bereits 2015 wurde das Nichtraucherschutzgesetz für die Gastronomie im Parlament mit den Stimmen der ÖVP beschlossen; jetzt knapp vor Ablauf der Übergangsfristen, die bis Mai 2018 laufen sollten, wird ÖVP-Chef Kurz wortbrüchig und will gemeinsam mit seinem blauen Koalitionspartner dieses gesundheitspolitisch äußerst wichtige Gesetz wieder aufheben. Um das zu verhindern werden wir das Volksbegehren unterstützen“, so Frauenberger und Meinhard-Schiebel, die davon ausgehen, dass dieses Begehren von sehr vielen Wienerinnen und Wienern unterschrieben werden wird.

Die beiden Wiener Politikerinnen wiesen darauf hin, dass die vorgebrachten Argumente der Bundesregierung nicht den Tatsachen entsprechen mitunter hanebüchen seien. So hat eine repräsentative Umfrage des GfK-Institutes ergeben, dass 70 Prozent der ÖsterreicherInnen für eine rauchfreie Gastronomie sind. Sogar RaucherInnen haben sich zu 47 Prozent für eine rauchfreie Gastronomie ausgesprochen. Es ist daher, so wie in unzähligen anderen Staaten, nicht davon auszugehen, dass bei einem generellen Rauchverbot in den Lokalen zu Einnahmenverlusten kommen wird. Der gesundheitliche Schaden, der vor allem bei den Tausenden Beschäftigten in „Raucherlokalen“ verursacht wird, aber auch bei den Gästen selbst, ist hingegen bei eine Aushebelung des Nichtraucherschutzgesetzes enorm, unterstrichen Frauenberger und Meinhard-Schiebel.

Seit Jahrzehnten gibt es weltweit Bemühungen, die Schäden, die durch Nikotinkonsum und Passivrauchen entstehen, zu verringern. Die WHO hat ihn zahlreichen Kampagnen aufgerufen, vor allem junge Menschen vor dieser Suchterkrankung zu bewahren. Gesundheitspolitisch ist es ebenfalls von großer Bedeutung, NichtraucherInnen zu schützen, die durch unverschuldetes Einatmen des Rauches in Mitleidenschaft gezogen werden. Die bisherigen Schutzmaßnahmen in der Gastronomie haben nur teilweise Erfolg gezeigt. Ungesicherte Abtrennungen der Räume sind vielfach vorhanden. Das Personal ist dazu gezwungen, sich in Raucherzonen aufzuhalten. Dies ist besonders schädlich, wenn etwa eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie Studien zeigen, sind die Folgen weitreichend: von geringerem Geburtsgewicht bis zu Folgeerkrankungen im Kindesalter wie etwa Asthma.

„Eine Aufhebung des Nichtraucherschutzgesetzes stellt einen eklatanten Rückschritt in der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung dar und macht Österreich zu einem der Schlusslicht in Europa machen. Wir appellieren daher abschließend an die schwarz-blauen Koalitionsparteien diese rote Laterne in der Gesundheitspolitik nicht zu nehmen und das Nichtraucherschutzgesetz beizubehalten“, schlossen Frauenberger und Meinhard-Schiebel.

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