Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 12.01.2018:
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KAV-Wetzlinger: Finanzierungkosten sind nach ÖNORM nicht den Bau- und Errichtungskosten zuzurechnen

Im Jahr 2005 wurde der politische Grundsatzbeschluss für das Krankenhaus Nord gefasst. Allererste Projektkostenschätzungen können klarerweise heute nicht mehr als Referenzgrößen herangezogen werden, da es sich seinerzeit um ein anderes Projekt handelte.

„In den Bau- und Errichtungskosten sind die Finanzierungkosten nicht enthalten – so wie von Beginn des Projektes an stets kommuniziert. Die ÖNORM schließt die Finanzierungskosten nicht mit ein, um so auch mit anderen Bauprojekten vergleichen zu können“, erläutert KAV-Direktor Wetzlinger. Es handelt sich hier also um keine neuen Budgetzahlen oder Verteuerungen. Die Abwicklung von Refinanzierungen ist Entscheidung und Kompetenz der Stadt Wien.

Die geplanten Kosten für das Krankenhaus Nord-Projekt beliefen sich ursprünglich auf 825 Millionen Euro, das sind wenn man die Valorisierung bis Ende 2018 berücksichtigt 1,017 Milliarden Euro. Von diesen Zahlen geht auch der Rechnungshof aus. Darüber hinaus zeigt er auch ein von der Begleitenden Kontrolle errechnetes best- (1,3 Milliarden Euro) und ein worst-case-Szenario (1,4 Milliarden Euro) auf. Dies wurde auch bei der Pressekonferenz zum weiteren Projektplan zum Krankenhaus Nord vor weniger als einem Monat so kommuniziert.

„Der KAV als Bauherr hat selbstverständlich den Auftrag und das Ziel, den best case zu erreichen. Der KAV ist einerseits zur Vertragstreue verpflichtet, wird jedoch keine Kosten anerkennen, die nicht gerechtfertigt sind“, so Wetzlinger abschließend.

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