Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 11.01.2018:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Patientenanwaltschaft für Erhalt des Nichtraucherschutzgesetzes

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) unterstützt das beabsichtigte Volksbegehren der Wiener Ärztekammer zur Beibehaltung des Nichtraucherschutzgesetzes.

Das im Jahr 2015 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz war bereits das Ergebnis eines Kompromisses und hat den betroffenen Gastronomen großzügige Übergangsfristen ermöglicht.

Während der Raucheranteil in fast allen Ländern zurückgeht, ist er hierzulande seit Jahrzehnten konstant hoch. Im OECD-Durchschnitt rauchen 18% der Erwachsenen täglich, in Österreich sind es über 24%. Insbesondere der im EU-Vergleich hohe Anteil von jugendlichen Raucherinnen und Rauchern ist ein gesundheitspolitisches Desaster dem durch strenge Nichtraucherschutzbestimmungen entgegengewirkt werden muss. Laut zwei internationalen Studien sind die schwachen Nichtraucherschutzgesetze hauptverantwortlich für den hohen Anteil an Rauchern in Österreich. Die bereits beschlossenen „rauchfreien Lokale“ nach über einem Jahrzehnt von zähen Verhandlungen noch zu kippen, ist ein fataler gesundheitspolitischer Rückschritt.

Wie die Erfahrungen in den Ländern mit strengen Nichtraucherschutzgesetzen zeigen, sind rasche, direkte und sehr positive Effekte auf raucherassoziierte Erkrankungen festzustellen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, das bereits beschlossene Nichtraucherschutzgesetz zu respektieren und keine gesetzlichen Verschlechterungen vorzunehmen.“

(Schluss)

Rückfragehinweis für Medien