Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.10.2017:
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Ludwig: „Wohnen ist ein Grundrecht. Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte“

Leistbares Wohnen stand auch bei der Konferenz der LandeswohnbaureferentInnen zentral im Mittelpunkt

Auf der Konferenz der LandeswohnbaureferentInnen, die Donnerstag und Freitag im burgenländischen Bad Tatzmannsdorf getagt hatte, waren Leistbarkeit und Wohnraumschaffung die zentralen Themen. Neben all den Anstrengungen, die die Bundesländer in ihren Wirkungsbereichen unternehmen, wurden auch gemeinsame Beschlüsse gefasst, um wesentliche Maßnahmen auf bundesgesetzlicher Ebene zu erreichen. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig betonte in diesem Zusammenhang einmal mehr die dringende Notwendigkeit für ein modernes und faires Mietrechtsgesetz sowie auch für klare bundesgesetzliche Regelungen hinsichtlich der Sicherung und Bereitstellung von erschwinglichen Grundstücken.

Um wirkungsvoll dafür Sorge tragen zu können, dass auch weiterhin Liegenschaften zu erschwinglichen Konditionen für den sozialen und geförderten Wohnbau zur Verfügung stehen, sei hier insbesondere die Einführung von entsprechenden Widmungskategorien notwendig. Zur Dämpfung der Grundstückskosten sei die Schaffung von klaren gesetzlichen Grundlagen für soziale Kriterien in der Raumordnung notwendig. Zudem müssten – etwa durch die Übertragung des Volkswohnungswesens in Länderkompetenz – den Ländern die entsprechenden Möglichkeiten geboten werden, diese in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich auch durchzusetzen.

Weiters ist ein klares Bekenntnis zur Wohnungsgemeinnützigkeit und eine Stärkung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wichtig. Dies müsse auch durch gesetzliche Verankerungen, u. a. durch die Erleichterung der Bereitstellung von leistbarem Baugrund und durch die Modifizierung des verpflichtenden Abverkaufs von Genossenschaftswohnungen erfolgen.

Durch moderne, bundesweit geltende Mietrechtsbestimmungen soll zudem ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen von MieterInnen und VermieterInnen sichergestellt sein. Unter anderem ist eine klare Regelungen für überprüfbare Mietobergrenzen, eine transparente Mietzinsbildung mit klar geregelten Zu- und Abschlägen (max. 25%) und Sanktionen bei deren Nichteinhaltung, strikte Bestimmungen für Befristungen von Mietverträgen, eine Amortisationsfrist für frei finanzierte Neubauwohnungen, nach denen die Wohnungen in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen sowie auch einheitliche Bestimmungen betreffend der Erhaltungspflichten notwendig.

„Wohnen ist ein Grundrecht. Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. „Diesen Grundsätzen folgend müssen wir all unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um erschwingliches Wohnen auch für die Zukunft sicherzustellen“, erklärte der Wiener Wohnbaustadtrat.

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