Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 11.08.2017:
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Urteil gegen Bgm Schaden hat weitreichende Bedeutung für Kommunalpolitik

Das nicht rechtskräftige Urteil gegen Bürgermeister Heinz Schaden und zwei Mitarbeiter der Stadt Salzburg erzeugte Fassungslosigkeit unter seinen BürgermeisterkollegInnen und in der Verwaltung. Auch wenn im gegenständlichen Verfahren die Finanzgeschäfte an sich keine Rolle gespielt haben, schwingt der Vorwurf mit, dass die Gemeinden oder generell die öffentliche Hand leichtfertig Gelder verspielt habe. Die „Wahrnehmung der Chancen des Kapitalmarktes" war in der Zeit vor der Finanzkrise das allgemein anerkannte Gebot der Stunde. Große wie kleine Gemeinden, öffentliche wie private Unternehmen, aber auch private Haushalte haben – oft auf dringendes Anraten ihrer Hausbanken – Fremdwährungskredite, Swaps, etc. abgeschlossen. Die Städte und Gemeinden taten dies in der Hoffnung die Finanzierungskosten für die Infrastruktur, die Daseinsvorsorge, zu senken; und nicht etwa aus Gier auf Gewinne. Mittlerweile sind alle Beteiligten klüger und auch per Gesetz wurden diese Finanzierungsinstrumente für die Zukunft ausgeschlossen.

Der Tatbestand der Untreue ist nicht unumstritten, da er vielfach als zu unbestimmt angesehen wird und sich generell die Frage stellt, ob zivilrechtliche Fragen des Vermögensnachteils durch Handlungen eines Vertretungsbefugten mit strafrechtlichen Mitteln beantwortet werden können und sollen. Dem Gesetzgeber sind diese Probleme durchaus bekannt, weshalb es in jüngster Zeit auch Veränderungen gab, die aber nicht einhellig als Weisheit letzter Schluss begrüßt wurden.

Diese Unklarheit führt zu jahrelangen Verfahren mit völlig unklarem Ausgang. In der Zwischenzeit ist der oder die jeweils Betroffene aber bereits massiv beschädigt. Im Anlassfall sind die politischen Auswirkungen noch gar nicht abzuschätzen, obwohl durchaus nicht auszuschließen ist, dass möglicherweise eine weitaus geringere Strafe oder gar ein Freispruch am Ende des Rechtsweges stehen.

Gänzlich unverständlich erscheint der Vorwurf der sogenannten Übertragung im Fall der Stadt Salzburg. Stadtpolitik und -verwaltung werden nämlich nicht wegen der Geschäfte selbst, sondern wegen der Übertragung der Geschäfte an das Bundesland verurteilt. Nun sind gegenseitige Kostenübernahmen und Finanzzuweisungen ohne direkten Leistungsaustausch aber ein alltägliches Phänomen innerhalb der vielfältigen Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wenn Länder defizitäre Spitäler übernehmen, Kofinanzierungen für Musiktheater vereinbart werden, Finanzzuweisungen Abgangsgemeinden auffangen und Kommunen das Sozialsystem des Bundeslandes mit Umlagen mitfinanzieren oder gar der Bund Landeshaftungen übernimmt, geschieht dies oft zum Nachteil des eigenen Budgets, aber im Wissen oder zumindest in der begründeten Annahme, dass dies für den Gesamtstaat oder das Bundesland von Vorteil ist.

Generell ist zu beobachten, dass Klagen und auch Verurteilungen gegen PolitikerInnen und Verwaltung auf Gemeindeebene zunehmen. Die Haftung von BürgermeisterInnen ist in Folge neuer Gesetze stark angewachsen. Für BürgermeisterInnen wird es immer schwieriger, alle sich oft sehr rasch ändernden gesetzlichen Grundlagen bis ins Detail zu überblicken.

Das Urteil gegen Bürgermeister Heinz Schaden und seine Mitarbeiter hat auch weitreichende Auswirkungen auf die österreichische Kommunalpolitik. "Es stellt sich zunehmend die Frage, ob künftig überhaupt noch Menschen bereit sind, sich auf den Job und die damit verbundenen Risiken als BürgermeisterIn einzulassen", warnt Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger. (Schluss)

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