Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.06.2017:
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Primärversorgung: Die Behebung der Versorgungsdefizite muss Vorrang vor ärztlichen Machtinteressen haben

Pilz – „Die letzte Chance eine zukunftsfähige Primärversorgung jetzt gesetzlich zu verankern muss im Sinne der Patienten genutzt werden“

Die Wiener Pflege- und Patientenanwältin Sigrid Pilz begrüßt, dass nach einem jahrelangen, von der Ärztekammer immer wieder blockierten Diskussionsprozess, nun die gesetzliche Etablierung der Primärversorgung vollzogen wird. „Mit einer integrierten, multiprofessionellen Primärversorgung wird ein wesentliches Element der Gesundheitsreform zur Verbesserung der Versorgung endlich auf Schiene gebracht“.

Kritisch merkt Pilz an, dass „der Gesetzentwurf leider die Tatsache widerspiegelt, dass lediglich die Ärzteschaft und nicht die anderen Gesundheits- und Sozialberufe mit den Regierungsparteien am Verhandlungstisch gesessen sind.“ Die Ärzteschaft hat sich Mitsprache bei praktisch allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Etablierung und Vertragsvergabe der Primärversorgung gesichert. „Die Interessen der übrigen Berufsgruppen sind im Gesetzesentwurf kaum berücksichtigt“, so Pilz.

Als größtes Manko des Entwurfes sieht Pilz die fehlende Möglichkeit, dass Ärzte bei Ärzten angestellt werden können. „Es ist zu befürchten, dass dadurch erweiterte Öffnungszeiten, Erreichbarkeit am Wochenende und eine Verbreiterung des Leistungsangebotes zum Nachteil der Patienten nicht ausreichend umgesetzt werden. Dadurch verwässert das vorliegende Gesetz zum Teil seinen ursprünglichen Anspruch, die Versorgung von Patienten zukunftsfähig zu machen.“

Pilz hofft, dass sich die Abgeordneten entschließen, diese wesentlichen Schwachstellen des Gesetzes während der bevorstehenden Beschlussfassung im Nationalrat zu beseitigen.

(Schluss)

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