Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.05.2017:
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Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz zum aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft

Die Wiener Patientenanwältin und Vorsitzende der Wiener Heimkommission, Sigrid Pilz, begrüßt den umfassenden Bericht der Volksanwaltschaft zum Thema „Präventive Menschenrechtskontrolle“.

Da es sich bei Wohn- und Pflegeheimen um einen besonders sensiblen Bereich handelt, sind die Beobachtungen der OPCAT-Kommissionen der Volksanwaltschaft hinsichtlich der Qualität der Betreuungen von BewohnerInnen in Wohn-und Pflegeheimen ein wichtiger Bestandteil und decken sich in einigen wenigen Punkten mit den Wahrnehmungen der Wiener Heimkommission, die bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft angesiedelt ist und regelmäßig unter dem Vorsitz der Patientenanwältin tagt.

Die Mitglieder der Wiener Heimkommission halten regelmäßig Sprechtage in den Wiener Wohn- und Pflegeheimen und legen bei ihren Beobachtungen einen besonderen Fokus darauf, ob BewohnerInnen nicht legitimer Weise in ihrer Freiheit beschränkt sind.

Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen müssen ausschließlich zum Schutz und somit zum Wohle der BewohnerInnen eingesetzt und jedenfalls gemeldet werden, damit die Rechtmäßigkeit überprüft werden kann.

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft und Wiener Heimkommission sind wichtige Anlaufstellen für offene Fragen und Beschwerden bzw. das Aufzeigen von Missständen in Wiener Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wird auch in diesem Fall prüfen, ob dem im Bericht beschriebenen Patienten gegen seinen Willen Medikamente in „Nutella“ gemischt wurden.

In der Wiener Heimkommission wurde das Thema „Beginn der Nachtruhe für BewohnerInnen“ schon mehrfach kritisch thematisiert und auch im Rahmen der Sprechtage bei Auffälligkeit hinterfragt, ob BewohnerInnen gegen ihren Willen oder aufgrund ihres eigenen Wunsches relativ zeitig zu Bett gebracht wurden.

Eine flächendeckende gerontopsychiatrische Versorgung wäre auch in Wien wünschenswert, jedoch stehen in Wien nicht ausreichend GerontopsychiaterInnen zur Verfügung. Die Behandlungen werden daher von NeurologInnen und PsychiaterInnen durchgeführt.

Ein im Bericht erwähnter Heimträger fiel auch in der Wiener Heimkommission aufgrund von mangelnder Personalführungskompetenz auf. Die notwendigen Konsequenzen wurden eingehend erörtert. Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft hat sich dafür aktiv eingesetzt, Abhilfe zu schaffen. Mittlerweile wurde nicht nur die Geschäftsführung ausgewechselt sondern auch der Betreiber.

Die Wiener Heimkommission legt einen jährlichen Bericht, in dem allfällige Mängel und wichtige Themen aufgearbeitet werden. Der Bericht 2016 ist bereits fertiggestellt und wird nach Vorlage im Gesundheitsausschuss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aktueller Hinweis: In der Sendung „Bürgeranwalt“ des ORF, am 06.05.2017, thematisiert die Wiener Patientenanwältin die Frage des Einsatzes von Desorientiertensystemen in Wiener Wohn- und Pflegeheimen anhand eines konkreten Beispiels.

(Schluss)

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