Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.05.2017:
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Städtebaulicher Vertrag zum Projekt Wiener Eislaufverein/Hotel InterContinental/Wiener Konzerthaus

Die Stadt Wien veröffentlicht heute im Einvernehmen mit dem Projektwerber WertInvest den städtebaulichen Vertrag zum Areal Wiener Eislaufverein/Hotel InterContinental/Wiener Konzerthaus auf wien.gv.at. (https://tinyurl.com/mr47na2) „Die städtebaulichen Verträge ermöglichen es der Stadt Wien, die Interessen der Stadtentwicklung und ihrer BürgerInnen zu wahren. Im Rahmen dieses städtebaulichen Vertrags werden umfangreiche öffentliche Interessen und Vorgaben fixiert und privatrechtlich abgesichert“, so Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.

Für das Areal Wiener Eislaufverein/Hotel InterContinental/Wiener Konzerthaus wurden im Zuge des kooperativen städtebaulichen ExpertInnenverfahrens (2012) grundlegende öffentliche Interessen für die Entwicklung der Projektflächen festgehalten:

- Die langfristige vertragliche Absicherung eines Mietrechtes für den Wiener Eislaufverein (WEV) und die umfassende Modernisierung der WEV-Anlagen.
- Die öffentliche Zugänglichkeit der im Winter vom WEV genutzten Freifläche außerhalb der Wintersaison.
- Die Schaffung eines öffentlichen Durchgangs entlang der Längsfassade des Wiener Konzerthauses.
- Eine Öffnung des Areals zur Lothringerstraße mit stadträumlichem Bezug zum Beethoven-Platz und eine verbesserte Sichtbeziehung zur Längsfassade des Wiener Konzerthauses.
- Eine Neugestaltung der Lothringerstraße, die auch auf der Seite des 3. Bezirkes ein angemessenes Vorfeld für die Projektfläche schafft.
- Eine Stärkung des Kongressstandorts Wien durch die Erweiterung der Konferenzflächen des Hotel InterContinental.
- Die Möglichkeit für diesbezüglich unterversorgte öffentliche Schulen, eine Standard-Turnhalle zu nutzen, die zusätzlich auch Vereinen zur Verfügung stehen soll.

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Wien und dem Projektwerber dient der Sicherstellung und Umsetzung dieser Mehrwerte für die Öffentlichkeit, der nachstehenden infrastrukturellen, baulichen und Qualitätsmaßnahmen und der Gewährleistung der bestmöglichen Nutzbarkeit der Projektflächen und des die Projektflächen umgebenden öffentlichen Raums. Vorgesehen sind eine Überbindung auf Rechtsnachfolger und grundbücherliche Sicherstellungen.

Die Kosten für die Neugestaltungen inklusive Planungsleistungen und Nebenkosten trägt der Projektwerber WertInvest.

Im Detail ist dazu folgendes vereinbart:

WEV

a) Im Zuge der Realisierung des Projektes InterContinental Wien verpflichten sich die Projektwerber zur Erneuerung der Freifläche für Eislaufsport sowie der zum Betrieb erforderlichen Infrastruktur (technischen Anlagen, Kassa, Garderoben etc., dies jeweils ohne Inneneinrichtung). Die jährliche Herstellung der Eisflächen obliegt dem WEV.

b) Hinsichtlich der Durchführung der Maßnahmen WEV wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem WEV und den Projektwerbern getroffen. Ebenso verpflichten sich die Projektwerber, dem WEV mittels gesonderter Vereinbarung ein Mietrecht für die im Eigentum der Projektwerber stehenden Flächen für 99 Jahre einzuräumen.

(c) In einer weiteren privatrechtlichen Vereinbarung zwischen WEV und Projektwerber werden weitere Details festgelegt, darunter die Ausgestaltung der neuen Eishalle, des Ersatzquartiers für den WEV während der Bauphase, die grundbücherliche Absicherung des WEV, sowie die Vergütung des WEV für die Nutzung des Areals außerhalb der Eislaufsaison. Die Verpflichtungen werden im Grundbuch sichergestellt und gehen auch auf eventuelle Rechtsnachfolger über.

Zentraler öffentlich zugänglicher Platz

(a) Der Zentrale Platz soll sich außerhalb der Wintersaison (sohin vom 21.3. bis 2.10. eines jeden Jahres) in kultureller und touristischer Hinsicht zu einem impulsgebenden Faktor für Wien entwickeln. Ein ausgewogenes und qualitätsvolles Angebot an Musik und Unterhaltung, Kommunikation und Konsumation, Sport und Erholung soll einen durch Vielfalt geprägten Ort schaffen.

(b) In diesem Sinne werden die Projektwerber selbst Angebote am Platz schaffen bzw. Kooperationspartnern Gelegenheit zur Bespielung geben (zB Veranstaltungen wie Wochenmärkte, Wiener Festwochen, Street Food Festival, Fashion Week, konzertante Aufführungen, Kultur/Mode/Design). Die Projektwerber sichern gleichzeitig aber auch die öffentliche Zugänglichkeit, Begehbarkeit sowie den Aufenthalt auf 4.000m² des Zentralen Platzes während der Sommersaison zu. Dieser Anteil des Platzes ist während dieses Zeitraums unbedingt für den konsumfreien Aufenthalt zu reservieren und darf weder durch Absperrungen noch Zäune oder mobile Maßnahmen versperrt werden. Auf den übrigen Flächen des Zentralen Platzes ist es den Projektwerbern gestattet, deren Nutzung temporär lediglich einem eingeschränkten Personenkreis zu gestatten. Im Übrigen sind außerhalb der o.a. Teilfläche von 4.000 m² Gastgärten vorgesehen und gestattet.

(c) Lediglich in der Zeit von jeweils 22:00 bis 8:00 Uhr können Aufenthaltsbeschränkungen verfügt werden, wenn Nachteile für das Umfeld entstehen oder unmittelbar drohen.

(d) Weiters können unbedingt notwendige Sperrungen zur Vornahme von Erhaltungsarbeiten oder bei zwingenden Sicherheitsbedenken sowie an 20 sogenannten „Sperrtagen“ (je Sommersaison), an denen der Platz von den Projektwerbern für Veranstaltungen genutzt werden darf, erfolgen.

(e) Der Zentrale Platz ist als Fläche für Fußgänger und zum Verweilen zu verstehen, sodass insb. das Rad-, Scooter-, Rollschuh- oder Skateboardfahren (auch dauerhaft) untersagt werden kann.

(f) Die Projektwerber verpflichten sich, den Zentralen Platz zu erhalten und die jährliche Ausgestaltung des Zentralen Platzes in der Sommersaison jährlich auf eigene Kosten herzustellen und ebenfalls zu erhalten und bei der Planung und Ausführung insbesondere folgende Qualitäten zu berücksichtigen:

(i) Schaffung hoher Aufenthaltsqualität (funktional und auch atmosphärisch);
(ii) Hintanhalten von zu großer sommerlicher Überwärmung, wobei dazu von Jahr zu Jahr auch unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden können (z.B. Begrünung, Beschattung, Einsatz von Wasser etc.), sowie
(iii) gute Benützbarkeit im Alltag und soziale Durchmischung.

In der Gestaltung sind folgende Fixpunkte zu berücksichtigen:

(iv) Sitzgelegenheiten für den konsumfreien Aufenthalt,
(v) temporäre Beschattungselemente, und
(vi) Grünelemente

Straßenprojekt Lothringerstraße / Johannesgasse / Am Heumarkt

(a) Im Rahmen des kooperativen städtebaulichen ExpertInnenverfahrens hat sich das Ziel herausgebildet, dem Areal entlang der Lothringerstraße durch Verschiebung der Fahrbahnen, Gehsteige und Randbegrenzungen ein großzügiges Vorfeld zu schaffen. Damit soll nicht nur den dort angesiedelten Institutionen eine Art „Filterzone“ geschaffen werden, sondern der Straßenzug auch in Richtung eines städtebaulichen Boulevards mit besserer Balance zwischen den beiden Straßenseiten entwickelt werden. In diesem Sinn verpflichten sich die Projektwerber im Zuge der Realisierung des Projektes InterContinental Wien zur Herstellung und Realisierung des Straßenprojektes.

(b) Hinsichtlich der für den Eislaufsport zweckgewidmeten Nutzung einer Teilfläche des öffentlichen Guts bzw. von Flächen im Eigentum der Stadt Wien im Ausmaß von ca. 625 m² verpflichtet sich die Stadt Wien, den Eigentümern der Grundflächen des Zentralen Platzes eine Dienstbarkeit für die Dauer von 99 Jahren einzuräumen.

Öffentlicher Durchgang entlang des Wiener Konzerthauses

(a) Im Zuge der Realisierung des Projektes InterContinental Wien verpflichten sich die Projektwerber weiters, einen öffentlichen Durchgang entlang der Längsfassade des Wiener Konzerthauses herzustellen, zu beleuchten, zu erhalten und winterlich zu betreuen sowie ganzjährig von 0.00 bis 24.00 Uhr frei zugänglich zu halten.

(b) Die lichte Breite an der engsten Stelle hat zumindest 5 m zu betragen. Außerhalb der Wintersaison öffnet sich dieser öffentliche Durchgang ohne jegliche Barriere zum Zentralen Platz.

Öffnung eines zusätzlichen Durchgangs auf Höhe Lagergasse

(a) Die Projektwerber verpflichten sich zur baulichen Herstellung eines Durchgangs vom Straßenzug „Am Heumarkt“ zum Zentralen Platz, in weiterer Folge zum Zweck der Querung des Areals über den Zentralen Platz bis zur Lothringerstraße.

(b) Die Projektwerber verpflichten sich sicherzustellen, dass außerhalb der Wintersaison der beschriebene Durchgang täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Die Projektwerber verpflichten sich weiters diese Fläche zu erhalten, zu beleuchten und winterlich zu betreuen.

Einbindung Stadtterrasse

(a) Im Zuge der Realisierung des Projektes InterContinental Wien verpflichten sich die Projektwerber zur Herstellung der (Anmerkung: im Sieger-Entwurf von Isay Weinfeld vorgesehenen) Stadtterrasse.

(b) Im Zuge der Realisierung des Projektes InterContinental Wien verpflichten sich die Projektwerber, die Stadtterrasse unentgeltlich für die Öffentlichkeit täglich zwischen 08:00 – 22:00 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Projektwerber sind jedoch berechtigt, die Verfügbarkeit der Stadtterrasse für die Öffentlichkeit zu reduzieren bzw. zu beschränken, wenn dies aus dem Hotel- oder Konferenzbetrieb erforderlich ist, besondere Witterungsbedingungen entgegenstehen (insbesondere Sturm, Schneelage, Glatteis ...), eine Sperre zu Wartungs-, Instandhaltung oder Instandsetzungszwecken nötig ist oder zwingende Sicherheitsbedenken bestehen. Eine langfristige, insbesondere ganzjährige Sperrung der Stadtterrasse ist nicht zulässig. Die Projektwerber sind verpflichtet, über die Sperrtage Aufzeichnungen zu führen und diese der Stadt Wien auf deren jederzeitiges Verlangen vorzulegen.

Errichtung einer Turnhalle für öffentliche Schulen

(a) Die Projektwerber verpflichten sich zur Errichtung einer unterirdischen Einfachturnhalle samt Garderoben und Sanitärräumen mit Behinderten-WC auf der Projektfläche. Diese Turnhalle soll zur allgemeinen Nutzung für Schulen sowie öffentlichen und privaten Breitensport Verwendung finden.

(b) Die Pflicht zur Errichtung der Turnhalle steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass für diese zu errichtende Turnhalle eine für 25 Jahre befristete Nutzungsvereinbarung zugunsten öffentlicher Schulen, zu für Sportturnhallen üblichen Konditionen, im Ausmaß von zumindest 40 Stunden pro Woche während der Schulzeiten abgeschlossen wird.

Für eine Nachfolgehaftung wurde ebenfalls vorgesorgt. Die Verpflichtungen betreffend des Zentralen Platzes, des Durchgangs Konzerthaus und des Durchgangs auf Höhe Lagergasse werden im Grundbuch durch Servitute sichergestellt.

Chronologie des Planungsverfahrens

- Kooperatives Planungsverfahren (2012): Auf Initiative der Stadt Wien wurden 2012 in umfangreichen Hearings die Möglichkeiten des Areals ausgelotet. Daran nahmen AkteurInnen vor Ort (WEV, Konzerthaus, Hotel InterContinental), der Investor, VertreterInnen des Magistrats und der Politik (Stadtplanungsressort, Planungssprecher, Bezirke) sowie Fachexpertinnen und Fachexperten aus Architektur und Städtebau sowie Denkmalschutz teil. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein mehrstufiges kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt, an dem 50 Beteiligte aus Politik und Magistrat, des Wiener Eislaufvereins, des Konzerthauses, des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS), des Investors sowie des Hotelmanagements teilnahmen. Die Öffentlichkeit wurde mittels AnrainerInnen-Befragung in das Verfahren eingebunden und eine Ausstellung mit begleitenden Dialogen durchgeführt. Das kooperative ExpertInnenverfahren war bewusst so angelegt, dass der gesamten Bandbreite an unterschiedlichen Sichtweisen Gehör verschafft wurde.

- Beschluss der Stadtentwicklungskommission und Architekturwettbewerb (2013-2014): Als Basis für den Wettbewerb diente der Beschluss der Stadtentwicklungskommission zur Neugestaltung des Areals. Im Wettbewerb selbst, der seitens des Investors ausgelobt wurde, haben 24 hochqualifizierte Architekturbüros eine große Bandbreite an Konzepten vorgelegt. Für das mit VertreterInnen der Stadt und internationalen Architektur- und StädtebauexpertInnen besetzte Preisgericht unter der Leitung von Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Markus Allmann (Universität Stuttgart) war das Projekt des brasilianischen Architekten Isay Weinfeld eindeutig die beste und tragfähigste Lösung.

- Fachbeirat (2014-2016): Aufbauend auf den vorangegangenen umfangreichen Planungsschritten wurden Vorbereitungen für ein Flächenwidmungsverfahren gestartet. Die dazu eingeholten fachlichen Beurteilungen des Magistrats und des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung führten im Mai 2016 zur Einschätzung, dass es trotz der soliden Vorarbeiten noch offene Fragen und Bedenken gab.

- Nachdenkpause und Vermittlungsverfahren (2016): In der im Mai 2016 vorliegenden Form konnte daher für dieses Vorhaben kein Flächenwidmungsverfahren eingeleitet werden. Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou erklärte deshalb für alle Seiten eine „Nachdenkpause“, um im Zuge eines Vermittlungsverfahrens tragfähige Lösungen zu suchen. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens unter Leitung von Univ. Prof. Dipl. Architekt ETH Christoph Luchsinger und DI Christof Schremmer MCP konnte der Entwurf in entscheidenden Bereichen optimiert und die Hinweise des Fachbeirates aufgenommen werden.

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