Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.03.2017:
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Stadt Wien stellt klar: Plangebiet am Eislaufverein umfasst nicht das Bezirksgebiet Innere Stadt

Zur heutigen öffentlichen Stellungnahme der Bezirksvertretung Inneren Stadt stellt die MA 21 Stadtteilplanung und Flächennutzung klar: Im Planentwurf für das magistratsinternen Verfahren (Vorentwurf) war jener Bereich der Eislauffläche, der über die Bauplatzgrenze hinausragt, als Sondergebiet vorgesehen. Nachdem der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung angeraten hat, dieses Hinausragen zu reduzieren, wurde im Zuge der Nachdenkpause auch dieser Bereich überarbeitet.

Darüber hinaus wurde in der öffentlichen Diskussion gefordert, keinen öffentlichen Raum zu privatisieren. Auch wenn dies nie das Ziel war, wird durch die Beibehaltung der Straße als öffentliche Verkehrsfläche diese Zielsetzung zum Ausdruck gebracht. Mittels einer Vereinbarung im städtebaulichen Vertrag wird auch geregelt sein, dass außerhalb der Eislaufsaison, also über sieben Monate, im Gegensatz zu heute die gesamte Fläche öffentlich zugänglich sein wird. Durch die Änderung in diesem Bereich gab es im Verfahren nach Wiener Bauordnung („Rotdruck“) keine Notwendigkeit mehr, das Plangebiet über die Bezirksgrenze zu ziehen.

Das Plangebiet umfasst nur jenen Bereich, der von der Neufestsetzung betroffen ist und dieser liegt ausschließlich im 3. Bezirk. Der Planentwurf wurde, wie in der Wiener Bauordnung (§2) festgelegt, der örtlich zuständigen Bezirksvertretung, in diesem Fall der Bezirk Landstraße, mit der Einladung übermittelt, innerhalb einer gleichzeitig festzusetzenden Frist, die drei Monate nicht überschreiten darf, dazu Stellung zu nehmen.

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  • Renate Kinzl
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