Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.03.2017:
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14. Wiener Landtag (5)

Änderung des Gesetzes über die Reinhaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr und öffentlich zugänglichen Grünflächen

LAbg Dr.in Gudrun Kugler (ÖVP) forderte ein umfassendes Gesamtkonzept sowie mehr Überwachungsorgane. Es bedürfe mehr Bewusstseinsbildung mit der Botschaft, das Umfeld „gemeinsam positiv und gut zu gestalten“. Kugler merkte an, dass sie in Sachen Sauberkeit eine Diskrepanz zwischen Innenstadt und Außenbezirken bemerke. BürgerInnen aller Bezirke müssten gleich behandelt werden. Sauberkeit müsse auch dort herrschen, wo keine TouristInnen seien.

LAbg Ing. Udo Guggenbichler (FPÖ) erinnerte an „die langen Diskussionen im Ausschuss“; jetzt werde das Gesetz per Initiativantrag beschlossen. Er merkte an, dass Gesetze so formuliert werden müssten, dass BürgerInnen auch verstünden, was der Straftatbestand sei. Er brachte zwei Anträge ein betreffend Konkretisierung von Straftatbeständen und betreffend einen verpflichtenden Bericht, was mit dem Geld aus Strafen passiert.

LAbg Mag. Josef Taucher (SPÖ) sagte, die ökologische Politik der Stadt baue auf drei Säulen: Bewusstseinsbildung, Angebote sowie ordnungspolitische Maßnahmen. Zu Ersteren zählten Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die in Wien oft „mit einem Augenzwinkern“ einhergingen. Zu den Angeboten zählte er die Möglichkeit, Abfall und Sperrmüll kostenlos an Mistplätzen abgeben zu können sowie Sammelbehälter mit „Tschick-Rohren“ im öffentlichen Raum, die die richtige Entsorgung von Abfall erleichterten. „Unverbesserliche“, die dennoch die Stadt verschmutzten, müsse man mit Strafen begegnen. Er begrüßte es abschließend, dass mit der Gesetzesnovelle auch die Verschmutzung von Stadtmobiliar, wie zum Beispiel von „Sitzbankerln“, geahndet werden könne.

LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) forderte die NEOS auf, sich „kundig“ zu machen. Szenarien, wie die NEOS sie in den Raum stellten, seien unrealistisch. Die Verwaltungsstrafbarkeit beginne ab 14 Jahren – Kinder und Säuglinge würden „selbstverständlich nicht zur Verantwortung gezogen werden“ können. Auch gebe es einen Ermessensrahmen für Waste Watcher; eine Strafe sei nach wie vor „ultima ratio“ nach einer Ermahnung oder Belehrung. Eine Erhöhung der Strafen sei „wichtig“: Öffentlichen Raum dürfe man nicht verdrecken lassen, „Verwahrlosung und Verdreckung“ führten zu Unsicherheit.

LAbg Mag. Rüdiger Maresch (Grüne) zeigte sich überrascht vom Antrag der NEOS. Bei öffentlichem Urinieren und rücksichtslosen HundebesitzerInnen, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht wegräumten, müsse man genauer hinschauen. Verhältnismäßigkeit sei hier wichtig. Abschließend kündigte er an, dass Verkehrsstadträtin Mag. Maria Vassilakou (Grüne) eine Studie zum Thema Feinstaub in Auftrag geben werde.

Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima (SPÖ) freute sich über die einhellige Zustimmung zum Gesetz. Es sei allerdings „rätselhaft“, dass sich die NEOS auf die Seite „von Schmutzfinken“ stellten. Strafen seien hier sinnvoll, da anderenfalls alle SteuerzahlerInnen für die Entfernung von Verunreinigungen aufkommen müssten. Die Novelle sei aus der Praxis der Waste Watcher angepasst, damit diese „noch besser und strenger schwarze Schafe bestrafen“ könnten. Die Sauberkeit sei in allen Bezirken gleich. Gelder aus den Strafen seien selbstverständlich zweckgebunden. Ziel seien nicht „maximale Strafen, sondern maximale Sauberkeit“.

Abstimmung: Einstimmig angenommen. Die Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit.

Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelung zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden

LAbg Markus Ornig, MBA (NEOS) meinte, die Vereinbarung sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“. Er kritisierte, dass Bundesländer nach wie vor Haftungen „weit über ihren finanziellen Möglichkeiten“ übernehmen könnten. Außerdem fehlten nach wie vor Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten würden.

Finanzstadträtin Mag.a Renate Brauner (SPÖ) meinte, in den Verhandlungen seien viele Veränderungen Richtung Aufgabenorientierung gemacht worden. Wien habe bereits Obergrenzen für Haftungen beschlossen.

Abstimmung: Mehrstimmig angenommen.

Dringlicher Antrag der FPÖ an den Landeshauptmann betreffend „Reform der Wiener Mindestsicherung“

LAbg Dominik Nepp (FPÖ) zeigte sich erfreut, dass Bürgermeister Dr. Michael Häupl (SPÖ) laut Eigenaussage „das System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) maximal effizient“ machen wolle. Häupl reagiere damit auf die Kritik von Opposition und Rechnungshof. Dessen Forderungen und Empfehlungen müssten umgesetzt werden. Nepp kritisierte die mangelnde Kontrolle bei der Auszahlung, unter anderem an Nicht-Österreicher ohne Aufenthaltsgenehmigung oder an „nicht auffindbare Kinder“. Er ortete Mehrausgaben im Gesundheitssystem durch die in Wien mitversicherten BMS-EmpfängerInnen. Flüchtlinge seien nicht in den Arbeitsmarkt eingliederbar; Wien habe sich durch die Willkommenskultur einen „Bärendienst“ erwiesen.

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) wiederholte, dass der Landeshauptmann „Probleme bei der Mindestsicherung eingestanden“ habe. Die Zahl der nicht-österreichischen BezieherInnen steige, während die Zahl der österreichischen BezieherInnen zurückgehe. Innerhalb von 16 Jahren habe sich die Zahl der BMS-Empfängerinnen verfünffacht. Er kritisierte, dass Rot-Grün beim Thema „keine Reformen anpacken“ wolle. Er brachte einen Antrag ein betreffend eine Novellierung des Gesetzes zur Bedarfsorientieren Mindestsicherung in Wien; der Gesetzestext solle künftig weniger Anreize zum Zuzug von BMS-EmpfängerInnen beinhalten. In einem zweiten Antrag forderte er, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtige von der BMS auszuschließen.

(Forts.) ato/buj

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