Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.03.2017:
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14. Wiener Landtag (3)

Aktuelle Stunde

StR Mag. Gernot Blümel, MBA (ÖVP) sagte, „die Zeit des Schönredens und Beschwichtigens“ sei mit dem Bericht des Rechnungshofes vorbei. Die Kritik im Bericht sei beinahe deckungsgleich mit jenen Forderungen, welche die ÖVP seit geraumer Zeit an die Reform der Mindestsicherung richte. Die Stadtregierung habe die Kosten für die Mindestsicherung „maßlos unterschätzt“ und habe bei der Vergabe nicht ausreichend kontrolliert.

LABg. David Ellensohn (Grüne) zog einen rhetorischen Vergleich: Gebe es Menschen, die zu viel an Sozialleistungen bezahlt bekämen und somit Gesetze brechen? Ja, aber genauso gebe es „Alkolenker, Steuerbetrüger und Pfusch am Bau“. Er wunderte sich, mit wieviel Energie die ÖVP ausgerechnet den Ärmsten „alles wegnehmen will, weil sie 50 Euro zu viel bekommen haben“. Kosten der Mindestsicherung stünden in keinem Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Schaden, „den Hypo und Eurofighter“ angerichtet hätten.

LABg. Dominik Nepp (FPÖ) sagte: Die Grünen agierten tatsächlich umweltschonend, denn „sie sparen Papier“ – Klubobmann Ellensohn trete jedes Mal mit derselben Rede ans Pult. Der Rechnungshof habe „den Skandal um die Mindestsicherung“ endgültig bestätigt, Rot-Grün könne die Verfehlungen nicht länger vertuschen. Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte sollten künftig nur mehr die Grundversorgung beziehen, aber nicht mehr die Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

LABg. Mag. Marcus Gremel (SPÖ) sagte, man werde die Kritik des Rechnungshofs „sehr ernst nehmen“ und, basierend auf Fakten, gezielte Maßnahmen setzen. Gleichwohl gelte es, den Endbericht abzuwarten, der dann auch die Stellungnahme der zuständigen MA 40 beinhalten werde. Von der FPÖ kämen keine konkreten Vorschläge – diese wolle Neid schüren und „den Ärmsten alle Sozialleistungen kürzen“. Der einzige Weg, nachhaltig Sozialkosten zu reduzieren, sei, Betroffenen zurück in die Beschäftigung zu helfen.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden

LABg. Angela Schütz (FPÖ) sagte, die Novelle sehe eine Lohnerhöhung über 1,3 Prozent vor. Das sei zu wenig, weil damit die laufende Inflation nicht ausreichend abgegolten werde; umso mehr, als die Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre zumeist ebenfalls unter dem Inflationsniveau gelegen seien. In einem Abänderungsantrag forderte sie, die Lohnerhöhung mit 1,5 Prozent festzulegen. Auch die ÄrztInnen im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hätten einen zeitweiligen Verdienstentgang erlitten, weil die neue Arbeitszeitenregelung nicht gleichzeitig mit der gesetzlichen Gehaltserhöhung umgesetzt worden sei.

LABg. Christian Hursky (SPÖ) sagte, das Thema der Ärztedienstzeiten sei von Gemeinderat, Landtag sowie Personalkommission „vielfach behandelt worden“. Aufgrund der Neuregelung erhielten ÄrztInnen ein höheres Grundgehalt, auch ohne „24-Stunden-Dienste schieben zu müssen“. Hursky: „Ein ausgeruhter Arzt kommt auch dem Patienten zugute.“ Betreffend die Lohnerhöhung um 1,3 Prozent erinnerte er an Verhandlungen zwischen u.a. Bund und Sozialpartnern. Die Gewerkschaften hätten noch jedes Mal ein faires Ergebnis ausverhandelt.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag zum Gesetz fand keine Mehrheit. Die Gesetzesnovelle wurde einstimmig beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Sozialbetreuungsberufe in Wien – Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz – WSBBG geändert wird

LABg. Lisa Frühmesser (FPÖ) kündigte an, dass ihre Fraktion der Novelle nicht zustimmen werde. Sie begründete dies damit, dass laut Gesetzestext bei der Anerkennung von Ausbildung und Qualifikation unter gewissen Umständen auf einen Nachweis entsprechender Urkunden und Dokumente verzichtet werden könne. Frühmesser befürchtete, dass damit die Qualitätssicherung nicht gewährleistet sein könnte.

LABg. Barbara Novak (SPÖ) entgegnete: Die Textanpassung sei aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig geworden. Die Bedenken seien unbegründet: Das Gesetz sehe nicht vor, auf die urkundliche Dokumentation von Ausbildung „komplett oder generell“ zu verzichten. Tatsächlich solle es nur der „guten Praxis“ dienen, wenn einzelne Schriftstücke nicht vorliegen würden. Zudem müssten Betroffene ihre Qualifikation in anderer Form glaubhaft nachweisen können.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig, ohne die FPÖ, beschlossen.

Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

LABg. Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) begrüßte die Stoßrichtung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Aspekte wie die „integrative Planung der Gesundheitsversorgung“ oder der Ausbau der Primärversorgung seien zu begrüßen. Allerdings sei das Papier zu sehr auf Kassenverträge fokussiert; Wahlärztinnen und Wahlärzte blieben außen vor. Wer die Zukunft der Gesundheitsversorgung tatsächlich integrativ planen wolle, müsse „alle Elemente, nicht nur die KassenärztInnen“ gleichberechtigt mitdenken. Gara brachte zwei Anträge ein: den ersten betreffend Impfnachweis bei der Einschreibung an öffentlichen Schulen und Kindergärten; den zweiten betreffend öffentliches Hearing im Zuge der Besetzung der PatientInnenanwaltschaft.

(Forts.) esl/grm/buj

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