Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.10.2016:
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Wehsely: EU-BürgerInnen haben keinen automatischen Anspruch auf Mindestsicherung

Wiener Gesetzeslage vollzieht bereits jetzt die Mindestsicherung strenger

„In Österreich wird die Mindestsicherung bereits streng vollzogen, ich empfehle dem ÖVP-Klubobmann Lopatka einen Blick in das Wiener Mindestsicherungsgesetz, das hier eindeutig ist: reist ein EU-Bürger zum Zweck des Mindestsicherungsbezugs nach Österreich ein, wird ihm diese selbstverständlich nicht gewährt. EU- oder EWR-BürgerInnen haben nur Anspruch auf die Mindestsicherung, wenn sie erwerbstätig sind oder die Erwerbstätigeneigenschaft erhalten bleibt. Bei diesen strengen Regelungen der Erwerbstätigeneigenschaft verweist das Wiener Mindestsicherungsgesetz auf das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz“, reagiert die Wiener Sozialstadträtin Sonja Wehsely auf die Dauerattacken Lopatkas auf die Wiener Mindestsicherung. „Ansonsten gibt es erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch auf eine Leistung aus der Wiener Mindestsicherung." Der deutsche Entwurf ziele übrigens nicht auf anerkannte Flüchtlinge ab, erklärt Wehsely.

„Waren es vorher die anerkannten Flüchtlinge, sind nun die EU-BürgerInnen der ÖVP ein Dorn im Auge. Dass die geltende Rechtslage bisher schon eine andere war als in Deutschland, ignoriert Lopatka. Einziger Sinn und Zweck dieser neuen Forderung ist, dass es ein neues Störfeuer für die 15a Verhandlungen gibt. Lopatka soll endlich die Karten auf den Tisch legen: will er eine Einigung in Sachen Mindestsicherung oder geht es ihm in Wahrheit um etwas ganz anderes?“, so die Stadträtin.

Lopatka wisse natürlich, dass Wien von Anfang an treibende Kraft für Veränderungen in der Mindestsicherung war. Um eine Verfestigung in der Mindestsicherung zu verhindern, ist eine Höchstgrenze der Geldleistungen die logische Konsequenz, betont die Stadträtin einmal mehr. Gleichzeitig braucht es aber existenzsichernde Sachleistungen, die Menschen in die Obdachlosigkeit zu treiben, würde dem Sinn und Zweck der Mindestsicherung widersprechen. Eine Einschleifregelung und spezielle Angebote für junge MindestsicherungsbezieherInnen, wie die Wiener Jugendunterstützung, sind weitere notwendige Schritte, um die Menschen wieder in ein Erwerbsleben zu bringen. Nicht zuletzt muss es eine Wohnsitzauflage verbunden mit flächendeckenden Integrationsangeboten geben – nur so können die Flüchtlinge fair über ganz Österreich verteilt werden.

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