Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.09.2016:
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9. Wiener Landtag (5)

Hauptdebatte: Bericht der Volksanwaltschaft 2015 an den Wiener Landtag

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) teile die Sorge seiner VorrednerInnen um die Kinder. Sichere Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in familiären Krisen hätten „höchste Priorität“. Die MA 11 nehme Eltern Kinder „nicht aus Jux und Tollerei“ ab, sondern nur dann, wenn dies unausweichlich sei und auch nur dann, wenn eine „echte Gefährdung“ vorliege. In diesen Fällen sei es wichtig, die Verfahrensdauer sowie die Wartezeit auf Gutachten zu verringern. Zu den Vorwürfen, die MA 35 benötige für Einbürgerungen zu lange, sagte Stürzenbecher, das liege unter anderem daran, dass die MA 35 bis vor kurzem noch unterbesetzt gewesen sei. Die Stadtregierung habe Gegenmaßnahmen gesetzt, es dauere aber, bis diese „fruchteten“.

Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) lobte die Zusammenarbeit mit der Stadt Wien, hob aber hervor, dass in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf bestehe. Als Beispiel nannte sie das Wiener Wohnticket. Dieses sei aus Sicht der Volksanwaltschaft „diskriminierend“. Das manifestiere sich in einer „Vielzahl von Beschwerden“.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) bedankte sich bei den Mitgliedern des Landtages für die positiven Reaktionen auf den Tätigkeitsbericht. Er befand es für wichtig, die in der Debatte zu Tage gekommenen Kritikpunkte in Zukunft zu bewältigen. Außerdem wolle die Volksanwaltschaft mit ihrer Tätigkeit „Kontrolllücken“ schließen, die aufgrund „ihrer Ausgliederung aus der Stadt Wien entstanden“ seien. Fichtenbauer versicherte, dass sich die Volksanwaltschaft auch künftig „qualitätsvoll“ mit allfälligen Missständen in der Stadtverwaltung befassen werde.

Abstimmung: Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig angenommen. Die Anträge von ÖVP und NEOS wurden abgelehnt. Der Antrag der SPÖ wurde einstimmig angenommen.

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien 2015

LAbg Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) meinte, der Tätigkeitsbericht zeige, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) trotz einer „Asymmetrie betreffend Mittel- und Arbeitsaufwand sehr gute Arbeit leiste“. Aufgrund dieses Ungleichgewichts drohten längere Verfahren. Wiederkehr kritisierte außerdem die Bestellung von VerwaltungsrichterInnen, da der Magistrat den Vorschlägen des VwGH keine Beachtung schenke. Dadurch sei die Unabhängigkeit von Exekutive und Gerichtsbarkeit nicht mehr garantiert und folglich die Gewaltenteilung gefährdet, so Wiederkehr.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) zeigte sich darüber erstaunt, dass das Verwaltungsgericht trotz personeller Einschränkungen „ein derart großes Arbeitspensum bewältigen“ könne. Laut Ulm zeige der Bericht deutlich, wo es in der Stadtverwaltung Verbesserungspotenzial geben würde. Wie bereits sein Vorredner kritisierte er den Modus der Bestellung von VerwaltungsrichterInnen.

(Forts.) sep/grm

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