Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.08.2016:
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2. Wiener Gemeindebezirk: Erste Wahlkarten werden zugestellt

Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk: 104 Wahllokale für 71.845 Wahlberechtigte

Am Wahltag, dem 18. September 2016, stehen den wahlberechtigten Personen 104 Wahllokale im 2. Bezirk in der Zeit zwischen 7.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung. Mehr als die Hälfte dieser Wahllokale werden barrierefrei zugänglich und mit einer Rollstuhl-Wahlzelle ausgestattet sein. Über die Adresse des zuständigen Wahllokals informiert die „Amtliche Wahlinformation", welche bereits an die Wahlberechtigten per Post versendet wurde.

Wahlkarten beantragen

Wer am Wahltag zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Mit einer Wahlkarte kann per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal im 2. Bezirk gewählt werden. Wahlkartenanträge können bis 14. September 2016 schriftlich (z. B. online unter www.wahlen.wien.at) und bis 16. September 2016, 12.00 Uhr, persönlich im Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Bezirk gestellt werden. Beantragte Wahlkarten werden bereits zugestellt oder können im Wahlreferat für den 2. Bezirk abgeholt werden.

Eine für die Briefwahl benutzte Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 18. September 2016, 17.00 Uhr, per Post, Botin bzw. Boten oder durch persönliche Abgabe bei der Bezirkswahlbehörde für den 2. Bezirk einlangen. Die Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal im 2. Bezirk während der Öffnungszeiten oder bei der Bezirkswahlbehörde für den 2. Bezirk bis 17.00 Uhr abgegeben werden. Wenn eine Wahlkarte für die Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk ausgestellt wurde, darf man ohne deren Vorlage im Wahllokal nicht an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte wird auch dann benötigt, wenn man am Wahltag doch im zuständigen Wahllokal die Stimme abgeben möchte. Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden.

Wer ist wahlberechtigt

Bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk sind all jene Personen wahlberechtigt, die bereits bei der Wahl am 11. Oktober 2015 im Wählerverzeichnis für den 2. Bezirk eingetragen waren.

Das sind alle Österreicherinnen und Österreicher sowie nichtösterreichischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahl, dem 4. August 2015, im 2. Wiener Gemeindebezirk begründet hatten. Personen, die seit dem Stichtag ihren Hauptwohnsitz vom 2. Bezirk wegverlegt haben, sind nach wie vor im 2. Bezirk wahlberechtigt.

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl, über die Standorte der Wahllokale sowie alle weiteren Informationen zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahl 2015 im 2. Wiener Gemeindebezirk sind online unter www.wahlen.wien.at abrufbar. Darüber hinaus steht das Wiener Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50 für Auskünfte zur Verfügung. (Schluss)

Rückfragehinweis für Medien

  • Alfred Strauch
    Mediensprecher
    Stadtrat Kultur, Wissenschaft & Sport
    Telefon: 01 4000 81169
    E-Mail: alfred.strauch@wien.gv.at